22-0003

Benennung der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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Gremium
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04.07.2024
Sachverhalt

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören nach § 3 Abs. 1 und 2 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des VIII. Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (AG zum SGB VIII) stimmberechtigte sowie beratende von der Bezirksversammlung zu wählende oder zur Kenntnis nehmende Mitglieder an.

 

Stimmberechtigte Mitglieder:

 

  1. mit drei Fünftel des Anteils der Stimmen

Mitglieder der Bezirksversammlung oder im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, die von der Bezirksversammlung zu wählen sind

 

sowie

 

  1. mit zwei Fünftel des Anteils der Stimmen

Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksversammlung gewählt werden; sie müssen im Bezirk wohnen oder in der Jugendhilfe des Bezirks tätig sein. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen.

 

Die Bezirksversammlung legt nach § 4 AG SGB VIII die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf 10 oder 15 Mitglieder fest und wählt entsprechend.

 

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im derzeitigen Ausschuss beträgt 15, wovon entsprechend der oben genannten Anteile 9 Mitglieder von den Fraktionen der Bezirksversammlung (siehe 1.) und 6 Mitglieder auf Vorschlag der Freien Träger der Jugendhilfe (siehe 2.) von der Bezirksversammlung gewählt wurden. r jedes stimmberechtigte Mitglied kann zusätzlich ein persönliches stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen werden.

 

Die einzelnen Wirkungsbereiche der Jugendhilfe (2.) sollten entsprechend durch die ausgewählten stimmberechtigten Mitglieder vertreten sein. Zu den Wirkungskreisen gehören:

-                     Hilfen zur Erziehung

-                     offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

-                     Jugendverbandsarbeit

-                     Familienförderung

-                     Kindertagesbetreuung plus Eingliederungshilfe

 

 

Vorschläge für stimmberechtigte Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter:

 

Siehe Petitum Nr. 1

Das Bezirksamt hat die im Bezirk tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die Jugendverbände sowie die Wohlfahrtsverbände um Aufgabe ihrer Vorschläge gebeten.

Die im Folgenden aufgeführten Personen (siehe auch die nichtöffentliche Anlage) sind im Bezirk Hamburg-Nord wohnhaft oder in der Jugendarbeit des Bezirks tätig.

 

(in alphabetischer Reihenfolge)

 

Name

Wirkungsbereich

Frau Akar

Stimmberechtigtes Mitglied

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit

 

Herr Dr. Brauckmann

Stimmberechtigtes Mitglied

 

Jugendverbandsarbeit

 

Frau Gallun

Stimmberechtigtes Mitglied

 

Familienförderung

 

Frau Leverkus

 

Stimmberechtigtes Mitglied

 

Hilfen zur Erziehung

 

Frau Lütkehus

Stimmberechtigtes Mitglied

 

Jugendsozialarbeit

 

Herr Plettner

Stimmberechtigtes Mitglied

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit

 

 Herr Sobczak

Persönliches stellv. Mitglied

 

Familienförderung und Frühe Hilfen

 

 

 

 

 

 

 

Beratende Mitglieder:

 

Dem JHA sollen gem. § 3 Absatz 2 des AG SGB VIII zusätzlich als beratende Mitglieder je eine:

-          in der Mädchenarbeit erfahrene Person,

-          in der Jugendhilfe erfahrene Person, die Erfahrungen und Interessen der ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt,

-          in der Jungenarbeit erfahrene Person,

-          eine Richterin oder ein Richter aus dem Bereich der Familien- oder Jugendgerichte

je eine Vertretung

-          der im Bezirk gelegenen staatlichen Schulen,

-          der Polizei

-          der Evangelischen Kirchen,

-          der Katholischen Kirche,

-          der Jüdischen Gemeinde in Hamburg,

-          der islamischen Religionsgemeinschaften DITIB-Landesverband Hamburg e.V., SCHURA Hamburg e.V. Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. sowie

-          der Alevitischen Gemeinde Deutschland K. d. ö. R. sowie

-          neu*: zwei Vertretungen von selbstorganisierten Zusammenschlüssen im Sinne des § 4a SGB VIII

angehören.

 

 

Beratende Mitglieder zur Kenntnis (§ 3 Absatz 2 Nummern 3a, 5a, 6 und 10 (AG zu SGB VIII)

Siehe Petitum Nr. 2

Name

Wirkungsbereich

Frau Ebeling

Beratendes Mitglied

 

Vertreterin der Evangelischen Kirche

3 (2) Nr. 3a AG zum SGB VIII)

 

Herr Pohl

Beratendes Mitglied

 

Vertreter der im Bezirk gelegenen Schule (Grund- und Stadteilschule Alter Teichweg)

3 (2) Nr. 5a AG zum SGB VIII)

 

Frau RiAG Lang

Beratendes Mitglied

 

Richterin aus dem Bereich der Familien- und Jugendhilfe)

3 (2) Nr. 6 AG zum SGBVIII)

 

Herr Heitmann

 

 

 

Beratendes Mitglied

 

Eine in der Jungenarbeit erfahrene Person

3 (2) Nr. 10 AG zum SGB VIII)

 

 

* Ein aktuell vorliegender, kurz vor der Verabschiedung stehender Gesetzesentwurf zum AG des SGB VIII sieht eine Ergänzung bei der Zusammensetzung der JHA mit zwei Vertretungen von selbstorganisierten Zusammenschlüssen im Sinne des § 4a SGB VIII vor.

 

Der neue Gesetzesentwurf des AG sieht zudem eine Mindestzahl von zwei Menschen unter 27 Jahren in den JHAen vor. Die Mindestzahl bezieht sich auf sämtliche Mitglieder der JHA. Entscheidend ist das Alter bei der Konstituierung der neuen JHA.

 

Frauen und Männer sollen nach § 5 des Ausführungsgesetzes möglichst zu gleichen Teilen bei der Wahl berücksichtigt werden.

 

 

Petitum/Beschluss:

 

  1. Die Bezirksversammlung legt die Zahl der Mitglieder im Jugendhilfeausschuss fest und wählt die stimmberechtigten und die stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen der freien Träger.

 

  1. Die Bezirksversammlung nimmt die Benennung der beratenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören nach § 3 Abs. 1 und 2 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des VIII. Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (AG zum SGB VIII) stimmberechtigte sowie beratende von der Bezirksversammlung zu wählende oder zur Kenntnis nehmende Mitglieder an.

 

Stimmberechtigte Mitglieder:

 

  1. mit drei Fünftel des Anteils der Stimmen

Mitglieder der Bezirksversammlung oder im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, die von der Bezirksversammlung zu wählen sind

 

sowie

 

  1. mit zwei Fünftel des Anteils der Stimmen

Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksversammlung gewählt werden; sie müssen im Bezirk wohnen oder in der Jugendhilfe des Bezirks tätig sein. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen.

 

Die Bezirksversammlung legt nach § 4 AG SGB VIII die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf 10 oder 15 Mitglieder fest und wählt entsprechend.

 

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im derzeitigen Ausschuss beträgt 15, wovon entsprechend der oben genannten Anteile 9 Mitglieder von den Fraktionen der Bezirksversammlung (siehe 1.) und 6 Mitglieder auf Vorschlag der Freien Träger der Jugendhilfe (siehe 2.) von der Bezirksversammlung gewählt wurden. r jedes stimmberechtigte Mitglied kann zusätzlich ein persönliches stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen werden.

 

Die einzelnen Wirkungsbereiche der Jugendhilfe (2.) sollten entsprechend durch die ausgewählten stimmberechtigten Mitglieder vertreten sein. Zu den Wirkungskreisen gehören:

-                     Hilfen zur Erziehung

-                     offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

-                     Jugendverbandsarbeit

-                     Familienförderung

-                     Kindertagesbetreuung plus Eingliederungshilfe

 

 

Vorschläge für stimmberechtigte Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter:

 

Siehe Petitum Nr. 1

Das Bezirksamt hat die im Bezirk tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die Jugendverbände sowie die Wohlfahrtsverbände um Aufgabe ihrer Vorschläge gebeten.

Die im Folgenden aufgeführten Personen (siehe auch die nichtöffentliche Anlage) sind im Bezirk Hamburg-Nord wohnhaft oder in der Jugendarbeit des Bezirks tätig.

 

(in alphabetischer Reihenfolge)

 

Name

Wirkungsbereich

Frau Akar

Stimmberechtigtes Mitglied

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit

 

Herr Dr. Brauckmann

Stimmberechtigtes Mitglied

 

Jugendverbandsarbeit

 

Frau Gallun

Stimmberechtigtes Mitglied

 

Familienförderung

 

Frau Leverkus

 

Stimmberechtigtes Mitglied

 

Hilfen zur Erziehung

 

Frau Lütkehus

Stimmberechtigtes Mitglied

 

Jugendsozialarbeit

 

Herr Plettner

Stimmberechtigtes Mitglied

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit

 

 Herr Sobczak

Persönliches stellv. Mitglied

 

Familienförderung und Frühe Hilfen

 

 

 

 

 

 

 

Beratende Mitglieder:

 

Dem JHA sollen gem. § 3 Absatz 2 des AG SGB VIII zusätzlich als beratende Mitglieder je eine:

-          in der Mädchenarbeit erfahrene Person,

-          in der Jugendhilfe erfahrene Person, die Erfahrungen und Interessen der ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt,

-          in der Jungenarbeit erfahrene Person,

-          eine Richterin oder ein Richter aus dem Bereich der Familien- oder Jugendgerichte

je eine Vertretung

-          der im Bezirk gelegenen staatlichen Schulen,

-          der Polizei

-          der Evangelischen Kirchen,

-          der Katholischen Kirche,

-          der Jüdischen Gemeinde in Hamburg,

-          der islamischen Religionsgemeinschaften DITIB-Landesverband Hamburg e.V., SCHURA Hamburg e.V. Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. sowie

-          der Alevitischen Gemeinde Deutschland K. d. ö. R. sowie

-          neu*: zwei Vertretungen von selbstorganisierten Zusammenschlüssen im Sinne des § 4a SGB VIII

angehören.

 

 

Beratende Mitglieder zur Kenntnis (§ 3 Absatz 2 Nummern 3a, 5a, 6 und 10 (AG zu SGB VIII)

Siehe Petitum Nr. 2

Name

Wirkungsbereich

Frau Ebeling

Beratendes Mitglied

 

Vertreterin der Evangelischen Kirche

3 (2) Nr. 3a AG zum SGB VIII)

 

Herr Pohl

Beratendes Mitglied

 

Vertreter der im Bezirk gelegenen Schule (Grund- und Stadteilschule Alter Teichweg)

3 (2) Nr. 5a AG zum SGB VIII)

 

Frau RiAG Lang

Beratendes Mitglied

 

Richterin aus dem Bereich der Familien- und Jugendhilfe)

3 (2) Nr. 6 AG zum SGBVIII)

 

Herr Heitmann

 

 

 

Beratendes Mitglied

 

Eine in der Jungenarbeit erfahrene Person

3 (2) Nr. 10 AG zum SGB VIII)

 

 

* Ein aktuell vorliegender, kurz vor der Verabschiedung stehender Gesetzesentwurf zum AG des SGB VIII sieht eine Ergänzung bei der Zusammensetzung der JHA mit zwei Vertretungen von selbstorganisierten Zusammenschlüssen im Sinne des § 4a SGB VIII vor.

 

Der neue Gesetzesentwurf des AG sieht zudem eine Mindestzahl von zwei Menschen unter 27 Jahren in den JHAen vor. Die Mindestzahl bezieht sich auf sämtliche Mitglieder der JHA. Entscheidend ist das Alter bei der Konstituierung der neuen JHA.

 

Frauen und Männer sollen nach § 5 des Ausführungsgesetzes möglichst zu gleichen Teilen bei der Wahl berücksichtigt werden.

 

 

 

  1. Die Bezirksversammlung legt die Zahl der Mitglieder im Jugendhilfeausschuss fest und wählt die stimmberechtigten und die stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen der freien Träger.

 

  1. Die Bezirksversammlung nimmt die Benennung der beratenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

Anlage Vorschlagsliste für die stimmberechtigten Trägervertreter und deren Stellvertreter

(nichtöffentlich)

 

Anlage beratende Mitglieder zur Kenntnisnahme  (nichtöffentlich)