Beleuchtung Verbindungsweg Pergolenviertel Nord-Süd Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion
Im Pergolenviertel gibt es einen – bislang namenlosen – öffentlichen Weg durch eine Grünanlage, der Nord- und Südteil des Pergolenviertels verknüpft. Im Norden beginnt er am Dakarweg zwischen der Radroute und der Nord-Kita, im Süden endet er am sogenannten „Anger“ neben der dortigen Süd-Kita. Der Weg ist unbeleuchtet. Obwohl er als Grünanlage klassifiziert ist, wird er eher nicht für Ruhe und Erholung aufgesucht, sondern um ganz konkrete Ziele zu erreichen: Schwimmbad, Kita, Kiosk, Hofladen und Café im Norden, Kita oder Freunde besuchen im Süden.
Gerade weil die Kitas sich unmittelbar an den jeweiligen Start- und Endpunkten des Weges befinden, kommen andere Routen für denselben Weg kaum in Frage. Gerade in der dunklen Jahreszeit fühlen sich viele Menschen – besonders Frauen – auf diesem Weg aber nicht sicher, weil andere Menschen schlecht zu sehen sind.
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat daher in seiner Sitzung im November 2024 beschlossen, dass das vorsitzende Mitglied der BV sich bei der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH dafür einsetzen möge, dass der Weg beleuchtet werden wird (Drs. 22-0403 [1]). Dem Fragestellenden ist keine Antwort auf diesen Beschluss bekannt.
Anträge zur Beleuchtung von Grünanlagen werden über die BUKEA eingereicht. Dies ist auch hier erfolgt und das Bezirksamt Hamburg-Nord hat eine Ablehnung von der BUKEA erhalten.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Es wurde eine Anfrage mit der Niederschrift des RegA EWi vom 11.11.2024 und die Argumentation Beleuchtung Pergolengang per E-Mail bei der BUKEA eingereicht.
Erstmalig wurde die Ablehnung der Installation der Beleuchtung im Pergolenviertel im RegA EWi am 17.11.2025 im Rahmen des Berichts des Quartiersmanagements mitgeteilt. Nach erneuter Bitte um Prüfung an die BUKEA wurde im RegA EWi am 18.05.2026 im Rahmen einer Eingabe zum Pergolenviertel über die erneute Ablehnung informiert. Daher erübrigt sich die Aufführung des Vorgangs in der Liste der offenen Beschlüsse.
Die BUKEA muss der Beleuchtung zustimmen.
Siehe Antwort zu Frage 3.
Eine Ablehnung erfolgte mit dem Argument einer vorhandenen Parallelbeleuchtung.
Die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH.
Es gibt einzelne beleuchtete Wege in Grünanlagen, die als Schulweg dienen oder eine U/S-Bahnstation anbinden. Voraussetzung hierfür ist, dass keine Parallelbeleuchtung vorhanden ist. Es handelt sich hierbei jedoch um alte Bestandsanlagen. Es gibt keine neuen Beleuchtungen aus jüngerer Zeit.
Dr. Bettina Schomburg 19.06.2026
(Bezirksamtsleitung)
[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014521
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