Bekommt jeder Schwerstpflegebedürftige aus Hamburg-Nord einen Heim- und Pflegeplatz in Wohnortnähe? Kleine Anfrage nach §24 BezVG von Frau Dr. Petra Sellenschlo und Herrn Stefan Baumann (CDU)
Es ist gut, wenn Menschen mit Behinderung selbstständig leben – einige können es aber nicht. Sie brauchen eine intensive Assistenz mit 24-Stunden-Betreuung. Häufig werden diese Menschen mit Behinderung zu Hause betreut, bis es nicht mehr geht – es ist eine nervliche, emotionale und körperliche Belastung für die Angehörigen, die neben einem Berufsleben nicht möglich ist. Deshalb ist es dringend erforderlich, ausreichend Pflegeplätze zur Verfügung zu stellen. Und zwar in Wohnortnähe, weil gerade der Familienkontakt für Menschen mit Behinderung sehr wichtig ist.
Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist es, die volle und gleichberechtigte Teilhabe an sämtlichen Menschenrechten und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Zu den Menschen mit Behinderungen laut UN-BRK zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische und geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern könnten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
In Bezug auf die Begrifflichkeiten und allgemeine Situation behinderter und/oder pflegebedürftiger Menschen wird auf die Antwort der BGV in Drs. 21-0698 verwiesen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung von Pflegeplätzen oder Plätzen der Eingliederungshilfe dem freien Markt unterliegen. Die Nutzer solcher Einrichtungen und Plätze sind ebenfalls nicht auf die Suche in einem Bezirk beschränkt, sondern können sich den passenden Platz nach eigenen Kriterien und Wünschen suchen. Die Suche ist dabei (insbesondere bei reinen Pflegeplätzen für Seniorinnen und Senioren) auch nicht auf das Hamburger Stadtgebiet begrenzt.
Im Bereich der Eingliederungshilfe wird der Begriff „ Pflegeplatz“ nicht verwendet; es handelt sich hauptsächlich um Betreuungsleistungen, die eine möglichst selbstständige Lebensweise der betroffenen Menschen ermöglichen sollen. Es muss hier von vier verschiedenen Zielgruppen ausgegangen werden, bei denen gelegentlich auch pflegerische Leistungen erbracht werden. Im Schwerpunkt jedoch auf die Bereiche Selbstbestimmung und Teilhabe abzielen.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord unterstützt die Errichtung von kleinen, dezentralen Einheiten in den Quartieren (z.B. Wohnpflegegemeinschaften oder Wohngemeinschaften für Menschen mit Assistenzbedarf), in dem solche Einheiten bei Konzeptausschreibungen eingefordert werden.
Insbesondere Seniorinnen und Senioren bzw. deren Angehörige, die explizit einen Pflegeplatz suchen, werden dabei durch die Seniorenberatung und den Pflegestützpunkt unterstützt.
Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt Hamburg-Nord die Fragen wie folgt.
Diese Angaben werden im Bezirksamt Hamburg-Nord nicht statistisch erfasst.
Nein, siehe Vorbemerkung.
Dem Bezirksamt Hamburg-Nord liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. S.a. Vorbemerkung.
b) für volljährige geistig und körperlich wesentlich behinderte Bürger bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (z. Zt. 65 Jahre)?
Dem Bezirksamt Hamburg-Nord liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. S.a. Vorbemerkung.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord erstellt keine Gesamtplanung. S.a. Vorbemerkung.
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Werner-Boelz
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