20-6235

Behindertenparkplatz Sodenkamp muss nutzbar sein! Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 05.11.2018 mit der o.g. Thematik  auf Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Die zuständige Behörde wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz, insbesondere für Rollstuhlfahrer, angemessen nutzbar zu gestalten.

 

Begründung:

Vor dem Haus Sodenkamp 8 befindet sich ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung. Dieser kann allerdings nicht in vollem Umfang genutzt werden. Wenn das entsprechende Fahrzeug vorwärts einparkt, befindet sich auf der Beifahrerseite ein Blumenbeet mit einem Baum und einer Eichenpfahlumrandung. Sollte nun der Mensch mit Behinderung auf der Beifahrerseite sitzen, so wird er nur erschwert herauskommen können, da die Autotür ggf. nicht weit genug geöffnet werden kann. Auch steht hier nicht genug Fläche eines befestigten Weges zur Verfügung, um sicheren Ganges (evtl. mit Gehilfen oder Rollator) auf den Bereich des Fußweges zu gelangen. Ein Herankommen mit einem Rollstuhl an die Beifahrerseite ist schier unmöglich.

Auch ein Rückwärtseinparken ist hier keine Lösung, denn dann steht einem das Verkehrsschild zur Kennzeichnung des Behindertenparkplatzes im Weg, um z.B. einen Rollator oder gar einen Rollstuhl aus dem Kofferraum zu holen. In der Konsequenz ist der Behindertenparkplatz nur eingeschränkt nutzbar.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge