20-4811

Bebauungsplan -Winterhude 73 (City Nord-Überseering 12) Hier: Erlass einer Veränderungssperre

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Für die Flurstücke 1675 und 1676 (Überseering 12) liegen Bauabsichten vor. Das geplante Gebäude würde per se eine erhebliche Beeinträchtigung und Störung des Denkmals Überseering 12 und des Denkmalensembles City Nord darstellen.

 

Das Grundstück, für das konkrete Verkaufsabsichten bestehen, befindet sich im Plangebiet des geltenden Bebauungsplans Winterhude 7

 

Der Bezirksamtsleiter hat mit dem Aufstellungsbeschluss N 5/17 vom 18. August 2017 (Amtlicher Anzeiger Seite 1455) die Einleitung des Bebauungsplans Winterhude 73 beschlossen.

 

Kennzeichen des Denkmalensembles City Nord, dieser ‚Bürostadt im Grünen‘, ist eine aufgelockerte Bebauung aus großdimensionierten Verwaltungsbauten als Solitärbauten inmitten einer begrünten Anlage. Eine ergänzende Bebauung neben dem Vattenfall-Gebäude wäre deshalb eine Beeinträchtigung des gesamten Ensembles.

 

Ziel des Bebauungsplans Winterhude 73 ist u. a. eine andere mit dem Denkmalschutz besser vereinbare Verteilung der Baumassen. Eine Bebauung im Bereich der nordwestlichen Außenanlagen des Gebäudes würde in mehrfacher Hinsicht eine erhebliche Störung und Unverträglichkeit  darstellen.

 

Ziel des geplanten Bebauungsplanverfahrens Winterhude 73 ist vorrangig die Sicherung der Bürofunktionen im Gebäudebestand auf den Flurstücken 1675 und 1676 (Überseering 12) und auf den Flurstücken 1656, 1660, 1661 und 1659 (Überseering 10 und 10 a). Als Art der Nutzung wird ein gegliedertes Kerngebiet vorgesehen, welches neben Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässt.

 

Das geplante Bauvorhaben widerspricht diesem Planungsziel. Da das eingeleitete Bebauungsplanänderungsverfahren nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann, ist der Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung des Planungsziels erforderlich.

 

In der Anlage befindet sich der Entwurf der Verordnung über die Veränderungssperre Winterhude 73 sowie die ausführliche Begründung.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss wird gebeten, die Verordnung über die Veränderungs­sperre Winterhude 73 zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustim­mung zu empfehlen.

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge