Bebauungsplan-Entwurf Ohlsdorf 29 (Am Anzuchtgarten) hier: Zustimmungsempfehlung zur Feststellung
Historie
05.11.2015StekA
12.11.2015BV – Zustimmung zur Durchführung des B-Planverfahrens OH29
23.11.2015Grobabstimmung
31.03.2016StekA – Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
05.04.2016HA - Kenntnisnahme öffentl. Auslegung durch den StekA
20.06. bis 20.07.2016 Öffentliche Auslegung
(12.07.2016Bürgervertrag Klein Borstel)
Es wurde vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 29 eine frühzeitige Rechtsprüfung durchgeführt und am 12.04.2016 beendet. Daraus ergab sich, dass das Verkehrsgutachten überarbeitet/ergänzt werden musste (zu Ausführungen inwieweit Bewohner einer Wohnunterkunft in der Regel über PKW verfügen bzw. verfügen werden, Stellplätze benötigen, über die zu erwartende KFZ-Verkehrserzeugung durch die Bewohner und deren Besucher). Es erfolgte eine Ergänzung in § 2 Nummer 1 der Verordnung: "…einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Infrastruktureinrichtungen wie eine Kindertagesstätte…".
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 27.04.2016 sind mehrere Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen.
Alle Ergänzungen und Änderungen, überwiegend redaktioneller Art, aus der frühzeitigen Rechtsprüfung und der Kenntnisnahmeverschickung wurden bereits in die Auslegefassung eingearbeitet.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind zum Bebauungsplanentwurf
126 Stellungnahmen eingegangen, 108 davon fristgerecht.
Alle Stellungnahmen wurden berücksichtigt.
Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Abwägung:
Es wird vorgeschlagen die Festsetzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplan-Entwurfs aufgrund der vorgebrachten Anregungen der Bürger nicht zu ändern.
Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit dem Arbeitsvermerk, verschickt am 05.01.2017, über die vorgebrachten Anregungen / Stellungnahmen informiert. Der Arbeitskreis II am 23.01.2017 hat ergeben, dass die ausgelegte Planfassung nicht geändert und entsprechend der öffentlichen Auslegung zur Feststellung gebracht werden soll.
Damit ist die mit den Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Bürgern durchgeführte Abstimmung und Abwägung des Bebauungsplan-Entwurfes abgeschlossen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 29 zur Kenntnis zu nehmen und dem Hauptausschuss bzw. der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Ohlsdorf 29 zu empfehlen.
Harald Rösler
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