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Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 68 (Zentrum Ochsenzoll)
hier: erneute Kenntnisnahme der zweiten öffentlichen Auslegung



Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.11.2019
Sachverhalt

 

Verfahrensstand Bebauungsplan Langenhorn 68

Mit dem Bebauungsplan Langenhorn 68 soll der Bereich um den U-Bahnhof Ochsenzoll neu strukturiert und das aufgegebene Gelände der Deutschen Bahn neu geordnet bzw. in den Bestand integriert werden.

Die städtebaulichen Bedingungen für eine Neustrukturierung des Bereichs wurden zwischen 1997 und 1998 über ein konkurrierendes Gutachterverfahren entwickelt. Zur Aktivierung des Zentrums um den U-Bahnhof Ochsenzoll mit einer P+R-Anlage wurde ein Nutzungskonzept für die Flächen der Bahn erarbeitet. Im Dezember 1999 ist durch Senatsbeschluss im Verfügungswege ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden.

Das städtebauliche Konzept wurde mehrfach modifiziert, nachdem der KFZ-Handel Flächen der DB und Grundstücke an der Langenhorner Chaussee erwarb. Als zentrale Nutzung soll der KFZ-Handel zusammen mit Einzelhandel und der P+R-Anlage über den Bebauungsplan abgesichert werden.

Zu diesem Entwurf fand am 18. April 2000 eine ÖPD statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum 14.01.2013 15.02.2013 durchgeführt.

Aufgrund der prognostizierten Überschreitung der TA-Lärm-Nachtwerte wurde Anfang 2015 auf die P+R-Anlage verzichtet. Im Rahmen der Auslegung wurde die Verkehrsführung und der Ausbau der Straße Querpfad thematisiert.

 

Des Weiteren wurde die Überplanung der Langenhorner Chaussee und deren zukünftige Ausbaugrenzen thematisiert, die als neue Straßenbegrenzungslinie im Bebauungsplan festgesetzt werden soll.

Die erforderlichen Abstimmungen zur nunmehr aufgegebenen P+R-Anlage, zum Bauvorhaben Wichert, zu den Verkehrsflächen (Querpfad, Langenhorner Chaussee, Am Ochsenzoll) und zum Denkmalschutz (Tankstelle Langenhorner Chaussee 684) führten zur zeitlichen Ausdehnung des Planverfahrens.

Am 27.02.2017 fand der Arbeitskreis II statt.  Im Ergebnis sollte zur Klärung der Erschließungsfunktion des Querpfads ein Verkehrsgutachten erstellt werden sowie zum Thema Immissionen eine Aktualisierung der Gutachten erfolgen. Zwischenzeitlich wurde zur Lösung des Konflikts der Querpfad aus dem Geltungsbereich herausgetrennt.

Im Juni 2017 wurde schließlich die denkmalrechtliche Genehmigung für den Abbruch der Tankstelle südliche des U-Bahnhofs Ochsenzoll erteilt und dadurch eine zukünftige Bebauung des Bereichs möglich. Aktuell ist für diesen Bereich die Ausweisung eines Kerngebiets (MK) mit VI- bzw. IV- Vollgeschossen entlang der Langenhorner Chaussee und III- Vollgeschossen zur Fibiger Straße geplant.

Durch die Überarbeitung des Planentwurfs und da im Auslegungsbeschluss zur ersten Auslegung kein formal richtiger Hinweis auf die umweltrelevanten Gutachten und Stellungnahmen erfolgt ist, wird eine zweite Auslegung des B-Plans erforderlich, die für das vierte Quartal 2019 vorgesehen ist.

Durch zahlreiche redaktionelle Änderungen in den Bebauungsplanunterlagen nach der Zustimmung des StekA vom 20.09.2018 zur zweiten öffentlichen Auslegung, ist eine erneute Zustimmung notwendig.

 

Inhalte der zweiten öffentliche Auslegung 4. Quartal 2019

  • Verzicht auf P+R-Anlage
  • Auslegungsbeschluss erhält notwendige Hinweise auf umweltrelevante Gutachten/Stellungnahmen
  • Querpfad aus dem Geltungsbereich herausgetrennt (03.05.2017)
  • Denkmalrechtliche Genehmigung für Abbruch Tankstelle (Bescheid vom 06.06.2017)
  • Überplanung Ecke Langenhorner Chaussee/Fibiger Straße:

Ausweisung MK; Entlang Langenhorner Chaussee VI- bzw. IV-Vollgeschosse,

zur Fibiger Straße III- Vollgeschosse

  • Veränderte Umgrenzung der Maßnahmenfläche nördlich der U-Bahntrasse
  • Überarbeitete Gutachten:
    • Landschaftsplanerischer Fachbeitrag
    • Luftschadstoff- und  schalltechnische Untersuchung
    • Erschütterungsgutachten wird für erforderlich gehalten, Problematik wird über Festsetzung gelöst, wonach der Bauherr das Einhalten der Richtwerte nachweisen muss

 

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

 

Allgemeines Wohngebiet

I III Geschosse


Mischgebiet

III IV Geschosse, teilweise zwingende Festsetzung

 

Kerngebiet

II VI Geschosse

Festsetzung von Gebäude- und Traufhöhen für Ochsenzoll Zentrum

 

Gewerbegebiet

II Geschosse

Festsetzung Gebäude- und Traufhöhen

 

 

Grünflächen

Festsetzung einer privaten Grünfläche sowie einer öffentlichen Parkanlage auf ehemaliger Bahnfläche mit flächiger Biotopausweisung und Maßnahmenfläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft; hier besonders zum Schutz von Trockenrasenstandorten

 

 

Erhaltungsgebot

Erhaltungsgebote für Bäume

 

Begrünung

Anpflanzgebote für Bäume, Sträucher  im WA 

Dachflächen- und Tiefgaragenbegrünung

 

Straßenverkehrsflächen und Gehrechte

Bestandsgemäße Ausweisung der umgebenden Straßenverkehrsflächen mit geringfügigen Erweiterungsflächen zu Herstellung eines regelgerechten Ausbaus

Gehrecht: Festsetzung von Gehrechten auf der privaten Grünfläche

 

Ruhender Verkehr

Festsetzung einer Tiefgarage im MK

 

 

Nachrichtliche Übernahme Denkmalschutz

Eisenbahnbrücke über die Straße Foßberger Moor

 

 

 

 

Untersuchungen und Gutachten

 

  • rmtechnische Untersuchungen (1999, 2005, 2007, 2011 und 2017),
  • Entwässerungskonzept 13.12.2000,
    Nachklärung 2005,  2018
  •              Bodengutachten (2001, 2011)
  •              Verkehrsuntersuchungen (2005, 2010, 2012, 2014)
  •              landschaftsplanerischer Fachbeitrag (2005, 2018)
  •              eine Kartierung und Analyse der geschützten Biotope 2005 und
  • ein Pflege- und Entwicklungskonzept für die Freiflächen des ehemaligen Bahngendes 2011, Aktualisierung 2018
  • Gutachten zur artenschutzfachlichen Prüfung vom 03.08.2015
  • Luftschadstoffuntersuchung 29.11.2017
  • Gutachterliche Stellungnahme zu Erschütterungen und sekundärem Luftschall 2018

 

Nummer des Aufstellungsbeschlusses

N5/99 vom 27. Dezember 1999

 

Verfahren

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

 

17.09.1998  Einleitungsbeschluss

19.07.1999  Grobabstimmung

27.12.1999     Aufstellungsbeschluss

18.04.2000  Öffentliche Plandiskussion

12.10.2012  Beteiligung Träger öffentlicher Belange

26.03.2012  Arbeitskreis I

14.01. 15.02.2013 Öffentliche Auslegung

27.02.2017   Arbeitskreis II

 

Die zweite öffentliche Auslegung ist für November/Dezember 2019  vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 68  zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Ralf Staack