Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 68 (östl. Langenhorner Chaussee) hier: Zustimmungsempfehlung zur Feststellung
Mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az: 2 E 6/21. N) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Sozialen Erhaltungsverordnung „Barmbek-Süd" festgestellt, dass „ein Beschluss der Bezirksversammlung nichtig ist, wenn die Durchführung der Sitzung der Bezirksversammlung in schwerwiegender Weise gegen den in § 14 Abs. 1 BezVG verankerten Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit verstößt".
Weiter hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in vorgenannter Entscheidung ausgeführt, dass die Übertragung einer Sitzung der Bezirksversammlung im Internet, zu der ausschließlich Pressevertreter zugelassen sind, nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit genügen würde.
Infolge dieser Ausführungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass der Beschluss über die Zustimmung der Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 68 am 18.06.2020 - in der Sitzung waren ausschließlich Pressevertreter zugelassen – nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gerecht wird. Damit ist eine Nichtigkeit des Beschlusses anzunehmen.
Der Bebauungsplan wurde noch nicht festgestellt, daher kann der Verfahrensschritt der Gremienbefassung – in diesem Fall der Beschluss der Bezirksversammlung in öffentlicher Sitzung – in nunmehr korrekter Weise wiederholt werden.
Der Bebauungsplan Langenhorn 68 wurde im Dezember 2019/Januar 2020 öffentlich ausgelegt; geringfügige redaktionelle Anpassungen (insbesondere die Aktualisierung von Gesetzeszitaten) in der Begründung und in der Planzeichnung aufgrund der mittlerweile erfolgten Rechtsprüfung sind in der Anlage berücksichtigt.
Verfahrensablauf:
17.09.1998 Einleitungsbeschluss
19.07.1999 behördliche Grobabstimmung
27.12.1999 Aufstellungsbeschluss
18.04.2000 Öffentliche Plandiskussion (Steka)
12.10.2012 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
26.03.2012 Arbeitskreis I
14.01 - 15.02.2013 Beteiligung der Öffentlichkeit
27.02.2017 Arbeitskreis II
11.12.2019 - 15.01.2020 erneute Beteiligung der Öffentichkeit
21.03.2020 - 03.04.2020 Arbeitskreis II -Verschickung
11.06.2020 Zustimmungsempfehlung zur Feststellung durch den StekA (nur Pressevertreter als Zuhörer zugelassen)
18.06.2020 Zustimmung zur Feststellung durch die Bezirksversammlung (nur Pressevertreter als Zuhörer zugelassen)
19.03.2024 erfolgte Rechtsprüfung
Beschluss:
Die Bezirksversammlung wird gebeten, die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 68 (östl. Langenhorner Chaussee) zu erteilen.
Michael Werner-Boelz