21-5275

Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 68 (östl. Langenhorner Chaussee) hier: Zustimmungsempfehlung zur Feststellung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.04.2024
Sachverhalt

 

Mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az: 2 E 6/21. N) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Sozialen Erhaltungsverordnung „Barmbek-Süd" festgestellt, dass ein Beschluss der Bezirksversammlung nichtig ist, wenn die Durchführung der Sitzung der Bezirksversammlung in schwerwiegender Weise gegen den in § 14 Abs. 1 BezVG verankerten Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit verstößt".

 

Weiter hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in vorgenannter Entscheidung ausgeführt, dass die Übertragung einer Sitzung der Bezirksversammlung im Internet, zu der ausschließlich Pressevertreter zugelassen sind, nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit genügen würde.

 

Infolge dieser Ausführungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass der Beschluss über die Zustimmung der Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 68 am 18.06.2020 - in der Sitzung waren ausschließlich Pressevertreter zugelassen nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gerecht wird. Damit ist eine Nichtigkeit des Beschlusses anzunehmen.

 

Der Bebauungsplan wurde noch nicht festgestellt, daher kann der Verfahrensschritt der Gremienbefassung in diesem Fall der Beschluss der Bezirksversammlung in öffentlicher Sitzung in nunmehr korrekter Weise wiederholt werden.

 

Der Bebauungsplan Langenhorn 68 wurde im Dezember 2019/Januar 2020 öffentlich ausgelegt; geringfügige redaktionelle Anpassungen (insbesondere die Aktualisierung von Gesetzeszitaten) in der Begründung und in der Planzeichnung aufgrund der mittlerweile erfolgten Rechtsprüfung sind in der Anlage berücksichtigt.

 

Verfahrensablauf:

17.09.1998   Einleitungsbeschluss

19.07.1999   behördliche Grobabstimmung

27.12.1999   Aufstellungsbeschluss

18.04.2000   Öffentliche Plandiskussion (Steka)

12.10.2012   Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

26.03.2012   Arbeitskreis I

14.01 - 15.02.2013 Beteiligung der Öffentlichkeit

27.02.2017   Arbeitskreis II

11.12.2019 - 15.01.2020 erneute Beteiligung der Öffentichkeit

21.03.2020 - 03.04.2020 Arbeitskreis II -Verschickung

11.06.2020 Zustimmungsempfehlung zur Feststellung durch den StekA (nur Pressevertreter als Zuhörer zugelassen)

18.06.2020 Zustimmung zur Feststellung durch die Bezirksversammlung (nur Pressevertreter als Zuhörer zugelassen)

19.03.2024   erfolgte Rechtsprüfung

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 68 (östl. Langenhorner Chaussee) zu erteilen.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Abwägungstabelle

Planzeichnung

Verordnung

Begründung