Bebauungsplan-Entwurf Hohenfelde 11 "Hohenfelder Allee" hier: Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Letzte Beratung: 28.05.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3.2
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung:
Mit dem Bebauungsplan Hohenfelde 11 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die qualitätsvolle Nachverdichtung und Weiterentwicklung eines innerstädtischen Wohn- und Arbeitsstandortes geschaffen werden. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig bestehende Gewerbestandorte langfristig zu sichern und zu qualifizieren.Dabei gilt es, die Belange des Wohnens und des Gewerbes einschließlich ihrer Entwicklungsperspektiven ebenso zu berücksichtigen wie die Anforderungen des Verkehrs und die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen. Gleichzeitig sollen die Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Plangebiet stärker Berücksichtigung finden.
Entlang der Hohenfelder Allee sollen die bislang gering verdichteten Gewerbeflächen durch angepasste Bauhöhen und erweiterte Entwicklungsmöglichkeiten städtebaulich qualifiziert und nachverdichtet werden. Gleichzeitig werden auch die angrenzenden Wohnbauflächen behutsam weiterentwickelt. Im Übergangsbereich zu den gewerblich genutztenFlächen werden hierfür die überbaubaren Grundstücksflächen erweitert, um eine zusätzliche Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen. Zur Minimierung möglicher Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe soll die Nachbarschaft künftig durch eine sogenannte „back-to-back-Lösung“ städtebaulich geordnet werden, bei der Wohn- und Gewerbebebauung rückwärtig direkt aneinander angrenzen und sich dadurch gegenseitig abschirmen. Mit der Festsetzung eines gegliederten urbanen Gebiets wird die bestehende Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe planungsrechtlich an die heutigen Anforderungen eines gemischt genutzten innerstädtischen Quartiers angepasst.
Im südlichen Teil des Plangebiets sollen die vorhandenen Grün- und Freiraumstrukturen sowie umfangreiche Baumbestände dauerhaft gesichert werden. Gleichzeitig wird eine zusätzliche bauliche Verdichtung der Blockinnenbereiche durch Nebenanlagen und Tiefgaragen ausgeschlossen, um die Freiraumqualitäten und klimatischen Funktionen innerhalb des Quartiers langfristig zu erhalten. Zudem werden erhaltenswerte historische Gebäude an der Güntherstraße durch die Festsetzung eines Erhaltungsbereichs gesichert.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
11.01.2010 Aufstellungsbeschluss N1/10
28.11.2019 Vorstellung der Planung im StekA
27.01.2020 Behördliche Grobabstimmung / Scoping
22.04. - 24.05.2020 Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.05. - 25.06.2020 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentl. Einsichtnahme)
06.08. / 03.09.2020 Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im StekA
07.03. - 18.04.2025 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
28.07.2025 Arbeitskreis I
13.02. - 09.03.2026 erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Kenntnisnahmeverschickung
02.04. - 07.05.2026 Bezirkliche Rechtsprüfung
Folgende wesentliche Planinhalte werden festgesetzt:
Allgemeines Wohngebiet
Gewerbegebiet
Urbanes Gebiet
Verkehrsflächen
Ortsbild
Immissionsschutz
Niederschlagswasser
Begrünung
Untersuchungen und Gutachten:
Folgende Gutachten und Fachplanungen wurden zum Bebauungsplan Hohenfelde 11 durchgeführt:
Weiteres Vorgehen:
Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.01.2010.
Die öffentliche Auslegung ist für den Zeitraum vom 15.06.2026 bis zum 24.07.2026 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplan-Entwurfs Hohenfelde 11 zu beschließen.
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
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