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Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 32 (Zentrum Groß Borstel) - Erlass einer Veränderungssperre Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.09.2022
05.07.2022
Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.06.2022 mit der o.g. Thematik befasst und mit geändertem Petitum (das Wort „Bezirksversammlung“ wurde durch das Wort „Hauptausschuss“ ersetzt) folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Verordnung über die Veränderungssperre Groß Borstel 32 zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss die Zustimmung.

 

Hintergrund:

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat mit Aufstellungsbeschluss N 1/21 vom 21.01.2021 (Amtlicher Anzeiger Nr. 09 vom 02.02.2021, Seite 177) die Einleitung des Bebauungsplans Groß Borstel 32 beschlossen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Brödermannsweg – Borsteler Chaussee – östliche und südliche Grenze des Flurstücks 2175 – östliche und südliche Grenze des Flurstücks 2392 – südliche und südwestliche Grenze des Flurstücks 2509 der Gemarkung Groß Borstel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406).

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Groß Borstel 32 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Stärkung des Zentrums von Groß Borstel südlich der Borsteler Chaussee geschaffen werden.

 

Die für den Bebauungsplan definierten Zielsetzungen entsprechen den Zielen des RISE-Gebietes Groß-Borstel, welches am 02.06.2020 per Senatsbeschluss als neues Fördergebiet im Programmsegment „Lebendige Zentren“ festgelegt wurde.

 

Für die Flurstücke 740 und 1700 der Gemarkung Groß Borstel liegen Bauabsichten vor.

 

Durch eine Verfestigung einer Wohnnutzung im Plangebiet würde die weitere Entwicklungsmöglichkeit des Groß-Borsteler Zentrums eingeschränkt und einer Abwägung im Bauleitverfahren vorgegriffen. Die Vorhaben sehen die Errichtung baulicher Anlagen im Sinne des § 29 Absatz 1 Baugesetzbuch vor und würden damit der Veränderungssperre unterliegen (vergleiche § 14 Absatz 1 Nummer 1 BauGB).

 

Petitum/Beschluss

Beschlussempfehlung:

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

 

Anhänge

keine