Beauftragung von baubegleitenden Baumpflegearbeiten - Ausschreibungen und freihändige Vergaben
Nachfragen seitens des FDP-Mitglieds im Vergabeausschuss zur Thematik von Ausschreibungen und freihändigen Vergaben im Bereich der baubegleitenden Baumpflegearbeiten wurden von den dortigen Verwaltungsmitarbeitern nur sehr unvollständig beantwortet. Daher fasst die FDP-Fraktion mit einer kleinen Anfrage bei diesem Themenkomplex nach.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Bei der (baubegleitenden) Baumpflege handelt es sich nicht um Handwerk, sodass eine entsprechende Statistik, wie z.B. eine Handwerksrolle, nicht geführt wird
Nachgewiesenen & erprobte Sachkunde (European Tree Worker, Fach-Agrawirt Baumpflege), Leistungsfähigkeit (fachkundiges Personal, aufgabenbezogene Ausstattung mit Maschinen und Geräten bzw. unmittelbarer Zugriff darauf), Flexibilität.
Da, wie in Antwort zu Frage 1 dargestellt, eine entsprechende, offizielle Statistik nicht geführt wird, kann diese Frage nicht abschließend beantwortet werden – MR geht jedoch aufgrund guter Marktkenntnis davon aus, alle grundsätzlich für derartige Aufgaben geeigneten Firmen in angemessener Weise berücksichtigt wurden.
a) Wenn ja, welche?
b) Wann wurden zuletzt neue Firmen in den Pool aufgenommen und welche waren das?
Es gibt keinen festen Firmenpool (siehe Fragen 1-3). Die anzufragenden Firmen werden aktuell zum Stand der jeweiligen zu erbringenden Leistung festgelegt.
a) Nach welchen Kriterien erfolgt die Streichung eines Unternehmens?
Nein, siehe auch zu 4.
Ja, solche Unternehmen sind dem Bezirksamt bekannt.
Die entsprechenden Experten innerhalb der Hamburger Verwaltung stehen in einem stetigen fachlichen Austausch, sodass auf einen institutionalisierten und dokumentierten Abgleiche einzelner Detailfragen verzichtet wird.
Es wurden 9 Aufträge über 10 T€ vergeben.
Zwei. Ansonsten siehe zu 10c.
Es wurden 3 Aufträge über 25T€ vergeben. Die angefragten Arbeiten wurden an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Dem Datenschutz unterliegende Informationen können nicht im Rahmen einer politischen Anfrage veröffentlicht werden – die entsprechenden Informationen wurden jedoch den zur Vertraulichkeit verpflichteten Mitgliedern des Vergabeausschusses mit dem Protokoll zur Kenntnis gegeben
Die Freihändige Vergabe ist das am wenigsten formstrenge Vergabeverfahren, weil hier, unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts wie Förderung des Wettbewerbs und Gleichbehandlung der Bieter, grundsätzlich Verhandlungen sowie die Verkürzung von Angebotsfristen möglich sind. Gerade in Fällen, in denen - wie in der Antwort zu Frage 13 dargelegt – in einem für den AG gegenwärtig extrem ungünstigen Marktumfeld ein terminlich sehr stark fixierter Auftrag platziert werden muss, kann dies von Vorteil sein.
Fünf, ansonsten siehe zu 10c.
Grundsätzlich steht es der Verwaltung nicht zu, über das Geschäftsgebaren am Markt tätiger Firmen zu spekulieren, es werden daher auch keine Maßnahme ergriffen, dieses Geschäftsgebaren mit dem Ziel einer vermehrten Angebotsabgabe zu beeinflussen um sich nicht dem Vorwurf der Marktmanipulation auszusetzen.
Es ist jedoch festzustellen, dass es gerade aufgrund des Baubooms im Hoch- und Tiefbau eine sehr starke Nachfrage nach Baumpflegearbeiten aller Art gibt.
Siehe Antwort zu Frage 11.
Michael Werner-Boelz 01.12.2020
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