20-4072

Bautätigkeit trotz Einstellungsverfügung an der Wentzelstraße 4 Kleine Anfrage Nr. 38/2017 von Herrn Dickow, FDP-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Auf dem Grundstück Wentzelstraße 4 in Winterhude befindet sich eine Baustelle. Am die Baustelle absperrenden Gitter hängt eine auf den 20. Dezember 2016 datierte und auf § 75 HBauO gestützte Einstellungsverfügung des Bezirksamtes, mit der jegliche Bautätigkeit unter Androhung der Verfolgung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit untersagt wird.

Trotz alledem wird auf der Baustelle regelmäßig gearbeitet. An der Wentzelstraßen stehen auch Baustellenschilder, die bis zum 1. April 2017 befristet sind.