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Bautätigkeit trotz Einstellungsverfügung an der Wentzelstraße 4 Kleine Anfrage Nr. 38/2017 von Herrn Dickow, FDP-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Auf dem Grundstück Wentzelstraße 4 in Winterhude befindet sich eine Baustelle. Am die Baustelle absperrenden Gitter hängt eine auf den 20. Dezember 2016 datierte und auf § 75 HBauO gestützte Einstellungsverfügung des Bezirksamtes, mit der jegliche Bautätigkeit unter Androhung der Verfolgung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit untersagt wird.

Trotz alledem wird auf der Baustelle regelmäßig gearbeitet. An der Wentzelstraßen stehen auch Baustellenschilder, die bis zum 1. April 2017 befristet sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:


1. Aus welchem Grund hat das Bezirksamt die Einstellung der Bautätigkeit auf dem

Grundstück Wentzelstraße 4 verfügt?

Das Bezirksamt wurde auf ungenehmigte Baumaßnahmen in der o.g. Belegenheit aufmerksam gemacht. Vor Ort wurde festgestellt, dass die gesamte gärtnerische Gestaltung des Vor- und Hintergartens entfernt wurde. Da auch die Gartenanlagen einen wesentlichen Bestandteil des Gebietes der Erhaltungsverordnung WI/UH darstellen, sind wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig nach § 172 BauGB. Mit der Anordnung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500,00 Euro festgesetzt. Dieses Zwangsgeld wurde jedoch nicht erhoben, da der Bauherr die geforderten Unterlagen fristgerecht erbracht hat (siehe auch Antwort zu 4).


2. Ist gegen diese Einstellungsverfügung Widerspruch eingelegt worden und hat dieser

aufschiebende Wirkung?

Nein.

3. Falls es einen Widerspruch gab, ist dieser zwischenzeitlich beschieden worden?

Wenn ja, wie?

Nein.

4. Falls es keinen Widerspruch gab: Ist die Einstellungsverfügung zwischenzeitlich

aufgehoben worden worden? Wenn ja, mit welcher Begründung?

Der Eigentümer wurde aufgefordert, Unterlagen über die geplante Gartengestaltung einzureichen, um diese im entsprechenden Fachbereich des Bezirksamtes abstimmen zu können. Dieser Aufforderung ist der Eigentümer nachgekommen. Nach Prüfung dieser Unterlagen wurde festgestellt, dass eine genehmigungsfähige Planung vorliegt, demnach können die Arbeiten fortgeführt werden.


5. Wenn es weder einen erfolgreichen Widerspruch gab, noch die Einstellungsverfügung

zwischenzeitlich aufgehoben wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr vollzogen

werden kann (in letzterem Fall bitte die Gründe benennen), warum wurde die

Einstellungsverfügung behördlicherseits nicht durchgesetzt?

Siehe Antwort zu 4.

16.03.2017

Harald Rösler

Lokalisation Beta
Wentzelstraße
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