Barrierefreiheit ist mehr als ein Zugang ohne Stufen - Bezirkliche Sitzungen auch für Höreingeschränkte zugänglich machen! Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2. und 3. hier: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales
Der Ausschuss für Soziales hat sich in seiner Sitzung am 06.04.2023 mit der Stellungnahme der Verwaltung sowie dem Angebot (Drucksache 21-4370) zur o.g. Thematik befasst und bei geändertem Petitum die folgende Beschlussempfehlung einstimmig verabschiedet:
"Der Ausschuss für Soziales stimmt der Durchführung der Maßnahme, auf Basis des beigefügten Angebots zu und empfiehlt der Bezirksversammlung, die Übernahme der Kosten durch Mittel der Bezirksversammlung zu beschließen.“
Hintergrund:
Der Ausschuss für Soziales hat sich in seiner Sitzung am 10.11.2022 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Hintergrund:
Menschen mit einer Behinderung sind täglich vielen Barrieren ausgesetzt. Dies trifft derzeit auch auf die Sitzungen der Bezirksversammlungen in Hamburg, der Ausschüsse der Bezirksversammlungen sowie auf öffentliche Veranstaltungen wie z.B. öffentliche Plandiskussionen zu. Während Belange von blinden Menschen oder von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen inzwischen baulich durch Leitsysteme oder barrierefreie Zugangsmöglichkeiten häufig planerisch von Anfang an berücksichtigt und umgesetzt werden, stehen gehörlose sowie schwerhörende Menschen immer noch häufig vor der Situation, nicht oder nur unzureichend an politischen Austauschprozessen teilnehmen zu können.
Auch das Live-Streaming für Sitzungen der Bezirksversammlungen und der Hauptausschüsse aller sieben Hamburger Bezirke ist so ausgestaltet, dass für gehörlose und schwerhörende Bürger:innen eine problemlose Teilhabe nicht oder nur unzureichend möglich ist.
Die Politik sollte dem Auftrag gerecht werden, der durch die entsprechenden Gesetze und Verordnungen vorgegeben ist (UN-Behindertenrechtskonvention, Bundesteilhabegesetz, Behindertengleichstellungsgesetz, Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung). Der barrierefreie Zugang von gehörlosen und schwerhörenden Bürger:innen zu politischem Austausch ist ebenso sicherzustellen wie derjenige für blinde und mobilitätseingeschränkte Menschen.
In Hamburg-Nord sollte dieser Grundsatz insbesondere bei der baulichen Planung des neuen Bezirksamts und den dort vorgesehenen neuen Sitzungsräumen im Sinne des inklusiven Bauens von Beginn an berücksichtigt werden. Neue Sitzungsräume sollen unter Berücksichtigung des „akustischen Dreiklangs“ mit einer hochgradig schallabsorbierenden Decke, schallabsorbierender Wandpaneele und Teppichboden gegen Störgeräusche ausgestattet werden. Neue Sitzungsräume mit Beschallungsanlage sollen mit Sprach-Lautsprecher-Säulen sowie induktiven
Höranlagen ausgestattet werden. Für gehörlose Bürger:innen soll im neuen Bezirksamt die Möglichkeit geschaffen werden, Assistenzbedarf beispielweise in Form von Gebärden- und Schriftdolmetscher:innen anzumelden
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Punkt 2 (Barrierefreiheit im Neubau):
Der Sitzungssaal am neuen Hauptstandort des Bezirksamtes am Wiesendamm 30 wird barrierefrei, auch im Hinblick auf die Belange von Hörbeeinträchtigungen geplant, und wird eine festverbaute induktive Höranlage bekommen. Der Fachplaner für Akustik ist von Beginn an am Planungsprozess beteiligt. In den weiteren Besprechungsräumen ist es geplant, mobile induktive Höranlagen einzusetzen. Zu den Themen der Barrierefreiheit steht das Bezirksamt seit Beginn an auch im Austausch mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg.
Zu Punkt 3 (Verbesserung der Induktiven Hörschleife im Großen Sitzungssaals des Bezirksamtes Hamburg-Nord):
Auf Grundlage des Gutachtens (09/2022) wurden Maßnahmenangebote eingeholt und in Absprache mit dem Gutachter wird ein Angebot (s. Anlage) dem Ausschuss weitergeleitet, das alle Anforderungen berücksichtigt und technisch aufführen kann.
Dieses Angebot sieht Maßnahmen in zwei Schritten vor:
Im ersten Schritt wird empfohlen, das vorhandene Kabel zurückzubauen und durch ein neues zu ersetzen. Sollte diese Maßnahme nicht ausreichen, könnte die Firma zusätzlich den vorhandenen Induktionsverstärker durch einen leistungsstärken Induktionsverstärker austauschen.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
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