22-2503

Barrierefreies Markt-WC Langenhorn Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der DIE LINKE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Auf dem Wochenmarkt Langenhorn befindet sich im Marktmeisterhaus eine Toiletten-Anlage, in der auch ein barrierefreies WC vorhanden ist. Ein Langenhorner Bürger, der auf den Rollstuhl angewiesen ist, berichtete uns verzweifelt, dass diese Toilette mittlerweile nur noch zu den Marktzeiten an zwei Tagen in der Woche zugänglich ist. Für ihn war die Toilette zuvor auf seinen Wegen ein notwendiger Zwischenstopp, der es ihm erlaubte, im Stadtteil unterwegs zu sein. Durch die Einschränkung der Öffnungszeiten ist er in seinem Bewegungsradius und damit seiner sozialen Teilhabe eingeschränkt, weil er kein „Malheur“ riskieren möchte.

Das Bezirksamt hat einen Zettel an die Tür gehängt und schreibt: „Das Behinderten-WC ist wegen Vandalismus nur noch während der Marktzeiten (dienstags und samstags) geöffnet. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an das Marktbüro, damit Ihnen geöffnet wird.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

  1. Seit wann ist das barrierefreie Markt-WC nur noch eingeschränkt geöffnet?
  2. Zu welchen Zeiten war das barrierefreie Markt-WC vorher geöffnet?
  3. Ist das WC jetzt während der Marktzeiten frei zugänglich oder muss man sich zu den Marktzeiten im Marktbüro melden?
  4. Wann kam es zu welchen Vandalismus-Schäden in welcher Höhe?
  5. Welche Varianten wurden geprüft oder in Erwägung gezogen um erneute Vandalismus-Schäden zu verhindern und was waren die jeweiligen Vor- und Nachteile?
  6. Wurde geprüft, das barrierefreie Markt-WC mit einem Euroschloss auszustatten, damit nur noch berechtigte Personen Zugang außerhalb der Marktzeiten haben? Falls ja, warum kam das Euroschloss nicht in Frage? Falls nein: warum nicht?

r Die Linke Fraktion

Wiebke Fuchs, Volker Honold, Bjørn Knutzen, Dino Ramm

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