21-3852

Barrierefreie Straßenquerungen

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.11.2022
Sachverhalt

 

Trotz erheblicher Anstrengungen von Verwaltung und Kommunalpolitik gibt es im Bezirk Hamburg-Nord noch viele Straßenquerungen, sowohl an Kreuzungen und Einmündungen, als auch beim Auftreffen von nicht-straßenbegleitenden Gehwegen auf Straßen, die nicht barrierefrei ausgestaltet sind. Dies bedeutet sowohl für mobilitätseingeschränkte Personen, die zum Beispiel auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, als auch für Eltern mit Kinderwagen eine erhebliche Erschwernis und zum Teil deutliche Umwege auf ihren täglichen Wegen.

Auf Initiative der FDP-Fraktion hatte die Bezirksversammlung zwischen 2009 und 2014 mehrfach sechsstellige Beträge für die Schaffung barrierefreier Straßenquerungen zur Verfügung gestellt. Dieses Programm wurde seither von den jeweiligen rot-grünen bzw. grün-roten Mehrheiten nicht mehr neu aufgelegt.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:

Vorbemerkung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:

Der Bezirk Hamburg-Nord verfügt über rd. 1400 gewidmete Straßen und Wege, welche in ihrer Gesamtheit das Erschließungsnetz bilden. Die Vielzahl an Kreuzungen, Einmündungen und zusätzlichen Straßenquerungen sind zwar in den Kartenwerken des FHH-Atlas dargestellt, jedoch wird keine gesonderte Auflistung derselbigen geführt. Grundsätzlich erfolgt ein Ausbau der Querungen nach aktuellen Regularien in Abhängigkeit des Ausbaus der Straßen.

Die in der Anfrage beschriebene Zielsetzung, den Anforderungen von gehbehinderten sowie Rollstuhl- und Kinderwagennutzende Personen gerecht zu werden, kann durch die Absenkung von Bordkanten erreicht werden. Für eine barrierefreie Straßenquerung sind jedoch weitere Grundfunktionen sicherzustellen, die auch den Bedürfnissen von blinden und (stark) sehbehinderten sowie orientierungsgeschwächten Personen gerecht werden. Hierzu verweisen wir auf nachfolgende Tabelle aus der H BVA (Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen), welche Bestandteil des Hamburger Regelwerkes ReStra ist:

 

 

1)       Welche Straßenquerungen im Bezirk Hamburg-Nord sind bisher nicht barrierefrei ausgestaltet?

Es wird keine Auflistung der Straßenquerungen im Bezirk Hamburg-Nord geführt, sodass hierzu keine Aussagen möglich sind (siehe Vorbemerkung).

 

2)       Welche dieser Querungen sollen in den nächsten drei Jahren ohnehin umgestaltet werden, so dass in diesem Zuge die Barrierefreiheit hergestellt wird?

 

Sämtliche Maßnahmen des bezirklichen Bauprogramms berücksichtigen die Vorgaben für barrierefreie Räume und damit auch Straßenquerungen. Eine entsprechende Übersicht nebst avisierter Bauzeiten ist der Drs. 21-3282.1 zu entnehmen.

 

3)       Welche weiteren Querungen im Bezirk sollen außerdem in den nächsten drei Jahren barrierefrei hergestellt werden? Was kostet dieses und aus welchem Haushaltstitel wird die Umgestaltung finanziert?

Es sind keine weiteren Querungen geplant, die über die in der Drs. 21-3282.1 benannten Maßnahmen hinaus gehen.

 

4)       Was würde die zusätzliche Umgestaltung der weiteren unter 1) abgefragten Querungen kosten?

Da zu 1) keine Aussagen möglich sind, kann folglich auch keine Kostenschätzung vorgenommen werden.

 

 

Michael Werner-Boelz        25.10.2022

 

Anhänge

Keine