21-3487.1

Babywickelmöglichkeiten für alle! Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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11.10.2023
14.09.2023
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 18.05.2022 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord befürwortet, dass perspektivisch alle öffentlichen Gebäude über Orte mit Wickelmöglichkeit verfügen, die geschlechtsunabhängig nutzbar sind.

 

  1. Wo dies in öffentlichen Gebäuden des Bezirksamts Hamburg-Nord noch nicht der Fall ist, möge die Einrichtung solcher geprüft werden. Dazu sollen sowohl die Nutzung von Toiletten (Damen, Herren, neutral, Behinderten-WC) als auch ggf. separate, gut nutzbare Räume in die Prüfung einbezogen werden.

 

  1. Die Stadtreinigung Hamburg als Betreiberin öffentlicher Toiletten im Bezirk wird ebenfalls um entsprechende Prüfung gebeten.

 

  1. Alle vorgenannten Stellen mögen dafür Sorge tragen, dass bei der Planung neuer öffentlicher Toiletten oder Gebäude die Installierung von geschlechtsneutral nutzbaren Wickelvorrichtungen von Anfang an mit eingeplant und wenn möglich dabei idealerweise ein störungsarmer Wickelraum geschaffen wird.

 

Begründung:

 

Wer mit einem Kind im Wickelalter unterwegs ist, weiß wie frustrierend es sein kann, im öffentlichen Raum eine Wickelmöglichkeit zu finden. Dies wird zudem dadurch erschwert, dass sich Wickelmöglichkeiten meist nur auf Damentoiletten befinden. Nur die wenigsten Herrentoiletten verfügen über einen Wickeltisch. Die USA sind in diesem Bereich führend, denn dort ist per Gesetz vorgeschrieben (Bathrooms Accessible in Every Situation Act BABIES Act), dass auf allen öffentlichen Toiletten auch Wickelmöglichkeiten vorhanden sein müssen. In Deutschland sind wir noch weit davon entfernt, dass zum Beispiel auch in öffentlichen Herrentoiletten gewickelt werden kann.

 

Der finanzielle Aufwand für die Anschaffung von Wickelmöglichkeiten dürfte überschaubar und der Nutzen großr die Betroffenen sein. Zudem ist es ist wichtig zu zeigen, dass alle, die mit Kleinkind unterwegs sind, wickeln können sollen. Wickelmöglichkeiten nur an für Frauen zugänglichen Orten sind ein Anachronismus, der längst überwunden sein sollte.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Bislang wurde nicht statistisch erfasst, ob und welche der öffentlichen Gebäude des Bezirksamtes über Babywickelmöglichkeit verfügen, die zudem geschlechtsunabhängig nutzbar sind. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat daher die Prüfbitte aus der Beschlussempfehlung Drs. 21-3487 zum Anlass genommen, zunächst eine Bestandsaufnahme der Babywickelmöglichkeiten in den Dienstgebäuden mit Publikumsverkehr vorzunehmen.

 

Die Begehungen durch die Betriebsdienste haben zahlreiche Babywickelmöglichkeiten in den öffentlich zugänglichen Dienstgebäuden Kümmellstraße 7 (Mütterberatung in einem Büro, öffentliche Damentoilette), Lenhartzstraße  28 (frei zugänglich im Treppenbereich), Südring 30a (frei zugängliche Unisex-Toilette), Fliederweg 9b (Mütterberatung in einem Büro), Tangstedter Landstraße 6 (Mütterberatung in einem ro), Poppenhusenstraße 4 (Damen-Toilette) und Poppenhusenstraße 6 (Damen-Toilette) ergeben, von denen ein Großteil geschlechtsunabhängig nutzbar ist. Seitens der Kundinnen und Kunden wurde an das Bezirksamt Hamburg-Nord darüber hinaus kein Bedarf herangetragen, die Anzahl der Babywickelmöglichkeiten zu erhöhen oder eine geschlechtsunabhängige Nutzbarkeit herzustellen. Wir sehen daher derzeit keinen Bedarf für eine Ergänzung der Angebote des Bezirksamts.

 

In den öffentlich nutzbaren Sanitärräumlichkeiten (Damen, Herren, Unisex) in den Gebäuden am Wiesendamm 30 sind Babywickelmöglichkeiten eingeplant.  

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz