Autofreie Meile zwischen Uhlenhorst und Barmbek-Süd realisieren. Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion: hier: Mitteilungsdrucksache des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 25.01.2021 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.1
In Bezug auf den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD vom 25.05.2020 (Drucksache 21-1130) als Reaktion auf die Mitteilungsdrucksache 21-1052 vom 10.04.2020 des Bezirksamts Hamburg-Nord informiert die Verwaltung nunmehr über den Fortgang der Prüfungen/Planungen.
Damalige Beschlussempfehlung:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat sich im Nachgang der Sitzung des Regionalausschusses nochmals mit den Realisierungsmöglichkeiten zur Herstellung der „autofreien Meile“ von der Leo-Leistikow-Allee bis zur Richardstraße befasst.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird die Realisierung des Weges vom Wegebaulastträger N/MR2 und der Eigentümerin BVM abgelehnt, da die Fläche zwischen den gewerblich genutzten Kasematten und dem Nachbargrundstück mit 3,5 Metern zu schmal ist, um einen RESTRA- gerechten Fuß-/Radweg zu errichten. Eine Herstellung nach §25 HWG muss ebenfalls abgelehnt werden, weil die beengten Platzverhältnisse in der Zufahrt zum Kfz-Betrieb ein sicheres Passieren von stehenden oder fahrenden Autos durch Fahrräder, Rollstühle oder Kinderwägen unmöglich machen.
In Folge der vorstehenden Ablehnung der Verwaltungseinheiten hat das Bezirksamt den Ankauf eines Teilflurstücks des Nachbargrundstücks geprüft. Aufgrund der Tatsache, dass das anzukaufende Teilflurstück als Feuerwehrzufahrt für das Grundstück Richardstraße 22-24 dient, verbietet sich eine Trennung der „autofreien Meile“ und des Nachbargrundstücks mittels eines Zaunes o.ä. Außerdem müsste bei einem Ankauf eines Teilflurstücks des Nachbargrundstücks dessen Eigentümer (Eigentümergemeinschaft) einstimmig im Sinne der Allstimmigkeit über Grund und Boden entscheiden. Eine solche Entscheidung erscheint erfahrungsgemäß äußerst unwahrscheinlich.
Ein weiterer, von der Wirtschaftsförderung aber abzulehnender Lösungsansatz, wäre eine Kündigung und der damit verbundene Versuch der Verlagerung des seit ca. 30 Jahren bestehenden Kfz-Betriebes, sowie die damit einhergehende Realisierung zur Abwicklung des Fuß-/ und Radverkehrs auf dem bestehenden, schmalen Stück.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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