21-1830

Autofreie Meile zwischen Uhlenhorst und Barmbek-Süd realisieren. Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion: hier: Mitteilungsdrucksache des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.01.2021
Sachverhalt

 

In Bezug auf den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD vom 25.05.2020 (Drucksache 21-1130) als Reaktion auf die Mitteilungsdrucksache 21-1052 vom 10.04.2020 des Bezirksamts Hamburg-Nord informiert die Verwaltung nunmehr über den Fortgang der Prüfungen/Planungen.

 

Damalige Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord begrüßt die Bemühungen aller Beteiligten zur Realisierung der autofreien Meile durch Öffnung des fehlenden Teilstücks für eine öffentliche Nutzung durch Fußnger*innen und Radfahrer*innen. Ziel ist eine Einigung mit Pächter und Eigentümer, die eine dauerhafte öffentliche Nutzung ermöglicht.

 

  1. Die in der Drucksache 21-1052 beschriebenen erforderlichen Mittel sollen aus dem Förderfonds Bezirke zur Verfügung gestellt werden.

 

  1. Das Bezirksamt möge den zuständigen Regionalausschuss über den Fortgang der Planungen unterrichten und darüber informieren, wann mit der Öffnung der autofreien Meile zu rechnen ist.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat sich im Nachgang der Sitzung des Regionalausschusses nochmals mit den Realisierungsmöglichkeiten zur Herstellung der „autofreien Meile“ von der Leo-Leistikow-Allee bis zur Richardstraße befasst.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird die Realisierung des Weges vom Wegebaulastträger N/MR2 und der Eigentümerin BVM abgelehnt, da die Fläche zwischen den gewerblich genutzten Kasematten und dem Nachbargrundstück mit 3,5 Metern zu schmal ist, um einen RESTRA- gerechten Fuß-/Radweg zu errichten. Eine Herstellung nach §25 HWG muss ebenfalls abgelehnt werden, weil die beengten Platzverhältnisse in der Zufahrt zum Kfz-Betrieb ein sicheres Passieren von stehenden oder fahrenden Autos durch Fahrräder, Rollstühle oder Kinderwägen unmöglich machen.

In Folge der vorstehenden Ablehnung der Verwaltungseinheiten hat das Bezirksamt den Ankauf eines Teilflurstücks des Nachbargrundstücks geprüft. Aufgrund der Tatsache, dass das anzukaufende Teilflurstück als Feuerwehrzufahrt für das Grundstück Richardstraße 22-24 dient, verbietet sich eine Trennung der „autofreien Meile“ und des Nachbargrundstücks mittels eines Zaunes o.ä. Außerdem müsste bei einem Ankauf eines Teilflurstücks des Nachbargrundstücks dessen Eigentümer (Eigentümergemeinschaft) einstimmig im Sinne der Allstimmigkeit über Grund und Boden entscheiden. Eine solche Entscheidung erscheint erfahrungsgemäß äerst unwahrscheinlich.

Ein weiterer, von der Wirtschaftsförderung aber abzulehnender Lösungsansatz, wäre eine Kündigung und der damit verbundene Versuch der Verlagerung des seit ca. 30 Jahren bestehenden Kfz-Betriebes, sowie die damit einhergehende Realisierung zur Abwicklung des Fuß-/ und Radverkehrs auf dem bestehenden, schmalen Stück.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Keine