21-1052

Autofreie Meile zwischen Barmbek-Süd und Uhlenhorst herstellen!
Neuen Versuch starten, pragmatische Lösungen finden
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg (Drucksache 21-0678)

hier: Mitteilungsdrucksache des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.04.2020
Sachverhalt

 

In Bezug auf die Sitzung des Hauptausschusses vom 07.01.2020 und der damit verbunden Verabschiedung der nachstehenden Beschlussempfehlung, hat sich das Bezirksamt mit dem Thema befasst und weist auf folgend dargestellten Zusammenhang hin.

Beschlussempfehlung:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich zur Herstellung der autofreien Meile

r eine pragmatische Lösung der Fortführung der Promenade zwischen

Lerchenfeld und Leo-Leistikow-Allee bis zur Richardstraße unter Nutzung des

vermieteten Grundstücks des Allgemeinen Grundvermögens der Stadt

Hamburg (Flurstück 6629) einzusetzen. Ziel soll sein, dass die das Grundstück

verwaltende Sprinkenhof GmbH Fußnger*innen und Radfahrer*innen in

Absprache mit dem derzeitigen Mieter ein Wegerecht einräumt.

 

  1. Es soll zudem geklärt werden, wie eine Befestigung und ausreichende

Beleuchtung finanziert werden können. Durch markierte Pfosten auf der

Grundstücksgrenze zur Leo-Leistikow-Allee und eine entsprechende

Beschilderung sollen alle Verkehrsteilnehmer*innen auf das schmale

Wegestück aufmerksam gemacht werden, um dort besonders vorsichtig

unterwegs zu sein.

 

  1. Mit dem Mieter soll geklärt werden, ob er bereit ist, gegen eine entsprechende

Vergütung den Weg zu reinigen, so dass für die Stadt Hamburg keine weiteren

Kosten entstehen.

 

  1. Bis zur endgültigen Klärung einer öffentlichen Nutzung und Herrichtung soll

geprüft werden, wie eine kurzfristige (Wieder-)Öffnung des Wegs erfolgen kann

- ggf. verbunden mit einer Beschilderung „Privatweg, Nutzung auf eigene

Gefahr” oder ähnlich.

 

Bei der in Rede stehenden Fläche handelt es sich um eine an einen Privaten vermietete Fläche, welche über die Sprinkenhof GmbH, aus dem Allgemeinen Grundvermögen des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), an eine Autowerkstatt vermietet ist. Durch die Sprinkenhof GmbH wurde der Kontakt zu dem Mieter aufgenommen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und seine Kooperationsbereitschaft zu ermitteln. Der Mieter ist grundsätzlich damit einverstanden, dass ein Wegerecht eingeräumt und der im Beschluss geforderte Weg auch hergestellt wird. Die Wegereinigung würde er gegen Kostenerstattung übernehmen.

Beim Winterdienst empfiehlt das Bezirksamt allerdings, den Gehweg professionell, aufgrund der Verkehrssicherungspflicht, reinigen zu lassen. Details, welche Pflichten auf Grundlage des nachstehenden Ansatzes eintreten würden, müssten in einem gemeinsamen Gespräch mit dem LIG, der Sprinkenhof GmbH, dem Mieter und dem Bezirksamt erfolgen.

Den Geh- und Radweg als öffentlichen Gehweg darzustellen, auf dem Anliegerverkehre abgewickelt werden, wie dies in Punkt 4 gefordert wird, ist nicht umsetzbar. Unabhängig von den zu erwartenden hohen Kosten fehlt es hierzu schon am Planrecht. 

Als vertretbaren Ansatz könnte die Form einer privaten Eigentumsfläche mit öffentlich rechtlichen Geh- und Fahrrechten abgebildet werden. Ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem Fachbereich Management des öffentlichen Raums Fachbereich Tiefbau ergab, dass dies wohl die pragmatischste und zugleich auch einzige Lösung zu sein scheint. Bei diesem Ansatz muss aber zwingend darauf geachtet werden, dass jegliche Pflichten und Haftungsfragen geklärt sind. Des Weiteren müsste vor der ersten Kasematte von der Leo-Leistikow-Allee eine Barriere erstellt werden, die der Minderung der Durchfahrtsgeschwindigkeit der Radfahrer, E-Scooter, etc. dient. Zusätzlich wäre ein Schild „Privatweg“ auf beiden Einfahrtsseiten erforderlich, das auf einen möglichen Anliegerautoverkehr in diesem Abschnitt aufmerksam macht.

 

Kosten:

Die grob kalkulierten Kosten für die Anlage eines Weges auf der gesamten Strecke von rund 60 m liegen nach Einschätzung des Bezirksamts Hamburg-Nord bei ca. 60.000 - 70.000 € (Kostenrahmen).

 

Aufgliederung:

Herstellung des Weges: ca. 28.000 €

Beleuchtung:   ca. 25.000 €

Entwässerung, Reinigung ca. 10.000 €

Laufende Instandhaltung unbekannt

 

Wenn, wie bei einer Straßenplanung durch das Bezirksamt üblich, eine entsprechende Planabstimmung und AU-Bau erforderlich ist, sollte von mindestens 8.000 - 10.000 € zusätzlichen Planungskosten ausgegangen werden. Da die Bauherrenkernleistung nicht durch das Bezirksamt übernommen werden kann, müsste zusätzlich mit der Sprinkenhof GmbH geklärt werden, ob von hier eine Bereitschaft zur Projektbegleitung besteht. 

Zur öffentlichen Beleuchtung kann keine genaue Aussage getroffen werden. Da ca. 4 Masten erforderlich wären, werden die Kosten wahrscheinlich über 25.000 € liegen. Eine kostengünstigere Möglichkeit zur Anbringung von Lichtquellen an der Fassade der Kasematten muss dahingehend noch geprüft werden.

Abschließend muss die Frage der Finanzierung, sowie die Kostenübernahme, der durch den Mieter auszuführenden Tätigkeiten (Wegereinigung) geklärt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Da die Kostenübernahme für die Herrichtung der Wegeverbindung in weiteren Gesprächen mit dem LIG und der Sprinkenhof GmbH eine sehr wichtige Rolle spielen werde, wird der Haupausschuss um Kenntnisnahme der o.g. Kosten und Entscheidung darüber gebeten, ob bzw. welche Mittel die Bezirksversammlung für die Projektrealisierung in Aussicht stellen kann.

 

Es wird um Kenntnisnahme und Entscheidung hinsichtlich der erforderlichen Finanzierung aus Mitteln der BV gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz