21-4896

Antrag auf Projektmittel (RZ) der Stadtteilkulturförderung 2024 - Antragsteller/in: Hamburger Bürgermedien e.V. - K. Ellerbrock Projekt: JAZZ NIGHT

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.11.2023
Sachverhalt

 

Antragssumme

1.000,00 €

Veranstaltungsdatum

24.02.2024

inkl. Vorbereitungszeit

Zuwendungshistorie

Haushaltsjahr

Projektname

bewilligte Summe

 

 

 

 

Der Verein Hamburger Bürgermedien e.V. mit Herrn Ellerbrock als Vorsitzenden plant für den 24. Februar 2024 in der Alsterdorfer Kulturküche eine JAZZ NIGHT zu veranstalten. Hierfür bittet der Verein um finanzielle Unterstützung bei der Finanzierung von Programmkosten, um der aus bis zu 90 Personen zu erwartender Zuhörerschaft die Teilhabe an kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen.

Der Eintrittspreis wird unter Berücksichtigung einer Fehlbedarfsfinanzierung mit 18 € (ermäßigt 12 €) kalkuliert.

Die Veranstaltungsreihe „JAZZ NIGHT“ wurde 2023 ins Leben gerufen und ergänzt das mit der „BLUES NIGHT“ bestehende Angebot, talentierten Musiker*Innen unabhängig Ihres Erfahrungsniveaus vor einem Publikum spielen zu können. Als Veranstaltungsort bietet die Kulturküche Alsterdorf eine einladende Atmosphäre, um kulturelle Vielfalt zu erleben.

 

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.

 

Finanzierung:

r das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 2.220,00 EUR (Honorare 1.650,00 EUR, Programmnebenkosten 570,00 EUR) angesetzt. Mit Einnahmen aus Eintrittspreisen wird in Höhe von 1.000,00 € und mit Eigenmitteln in Höhe von 220,00 € gerechnet.

Beantragt wird eine Finanzierung aus Projektmitteln (RZ) Stadtteilkultur in Höhe von 1.000,00 EUR.

 

Petitum/Beschluss

Beschlussempfehlung:

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit förderfähig.

Eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.

Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleitung

 

 

Anhänge

Antrag vom 13.11.2023