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Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur - Projekt: Chorkonzert im April 2022 Antragsteller/in: Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.03.2022
Sachverhalt

 

 

Antragssumme

                               500,00 €

Veranstaltungsdatum

                 10.04.2022

Zuwendungshistorie

 

 

 

Bachkantaten

2014

           1.000,00 €

Chor- und Orchesterkonzert

  2015

1.000,00 €

Chor- und Orchesterkonzert

2016

1.000,00 €

Messe c-Moll von W. A. Mozart

2017

500,00 €

Petite Messe Solemnelle G. Rossini

2018

123,00 €

Chor- und Orchesterkonzert

2019

1.200,00 €

 

 

 

 

Die Konzerte in der St.-Gertrud-Kirche erfreuen sich großer Beliebtheit, sowohl in der eigenen Gemeinde als auch über den Stadtteil hinaus. Die Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Gertrud plant in Kooperation mit der Kantorei ein Chorkonzert durchzuführen, welches durch 4 Solisten und das Kammerorchester umgesetzt werden soll. Inhaltlich wird die sogenannte „Passion nach dem Evangelisten Markus von Reinhard Keiser (1674 - 1739)“ dargeboten. Die Eintrittskarten sollen für einen Normalpreis in Höhe von 20 € sowie einen ermäßigten Preis in Höhe von 15 € erhältlich sein.

 

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.

 

 

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 7.300,00 € angesetzt. Hiervon entfallen auf Honorare 7.300,00 € an. Die Gesamtkosten sollen unter den Kooperierenden geteilt werden, so dass der Aufwand für die KG St. Gertrud 5.000,00 € beträgt. Aus Spenden und Kartenverkauf stehen der Kirchgemeinde St. Gertrud insgesamt 1.800,00 € zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 500,00 €.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschlussempfehlung:

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

 

Eine Zuwendung in Höhe von 500,00 im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleitung

 

 

Anhänge

Antrag vom 24.02.2022 (Projektbeschreibung + Finanzierungsplan)