20-6810

Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur
Antragsteller/in: Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V.
Projekt: Puppenbau-Workshops in den Ferien 2019

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 16.04.2019 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 7.1.4

Sachverhalt

 

Antragssumme

                               2.497,50 €

Veranstaltungsdatum

27.06.-07.08. 2019 und

04.10.-18.10.2019

Zuwendungshistorie

Haushaltsjahr

Projektname

bewilligte Summe

2013

Puppenbauworkshop

2.406,80 €

2014

Puppenbauworkshop

2.406,80 €

2015

Puppenbauworkshop

2.406,80

2016

Puppenbauworkshop

2.400,00 €

2017

Puppenbauworkshop

3.000,00 €

2018

Puppenbauworkshop

3.140,00 €

 

 

Die Arbeitsgemeinschaft für das Puppenspiel e.V. möchte sich auch 2019 wieder mit den beliebten Puppenbau-Workshops an der Aktion „Hamburger Ferienpass“ beteiligen.

Geplant sind 15 Workshops mit anschließendem Theaterspiel an insgesamt 10 Tagen mit Kindern im Alter von 5 bis 12 Jahren. Die Puppenbau-Workshops finden in den Hamburger Sommer- und Herbstferien in den Räumen des Hamburger Puppentheaters statt. Die Kinder entwerfen ihren eigenen Puppenkopf und ergänzen diesen mit einem „Kleid“, so dass durch diese kreative Aktivität eine Puppe ganz nach den eigenen Vorstellungen entsteht.

 

 

 

Das Angebot bereichert das stadtteilkulturelle Angebot und fördert die Eigenkreativität der teilnehmenden Kinder. Pro teilnehmendem Kind wird eine Materialpauschale von 4 € erhoben.

 

Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.

 

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 3.617,50angesetzt. Aus Einnahmen (Eigenmittel und Teilnehmerbeiträge) stehen 1.120,00 zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 2.497,50 €.

 

Petitum/Beschluss

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

 

Eine Zuwendung in Höhe von 2.497,50 im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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