Antrag auf Projektmittel der Stadtteilkultur 2018 Antragsteller/in: KulturMIX in Langenhorn e.V. Projekt: Les Hommes du Swing - Gypsy Jazz von der Elbe
Antragssumme 567,15 € |
Veranstaltungsdatum 18.01.2018 |
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Zuwendungshistorie
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In 12 Jahren hat KulturMIX e.V., durch die Freie und Hansestadt Hamburg und das Bezirksamt Hamburg-Nord regelmäßig gefördert, sowie von diversen Firmen und Privatpersonen finanziell unterstützt, unter ehrenamtlicher Führung Veranstaltungen organisiert und ein vielseitiges und hochwertiges kulturelles Angebot präsentiert, das bei moderaten Eintrittspreisen Menschen aller Einkommensschichten den Besuch der Veranstaltungen ermöglicht. Nachdem in den letzten 2 Jahren die Zahl der Veranstaltungen auf 4 VAs / Jahr reduziert wurde, hat sich der Vereinsvorstand ab 2019 für den Bereich Programmplanung professionelle Unterstützung geholt.
Im kommenden Jahr 2019 plant der KulturMIX in Langenhorn e.V. erstmals seit 2016 wieder die Durchführung von 12 Veranstaltungen im LaLi.
Den Anfang macht ein Jazzkonzert mit Jordan Rodin, Axel Burkhardt und Jeffrey, Roberto & Marcel Weiss: LES HOMMES DU SWING mit Gypsy Jazz von der Elbe. Mit dieser Abendveranstaltung will KulturMix eV am 18.01.2019 um 19:30 Uhr den im Stadtteil lebenden Menschen ein musikalisch unterhaltsames Angebot unterbreiten, welches bei einem Eintrittspreis zwischen 10 € und 12 € für die breite Bevölkerung leistbar sein soll.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 1.759,15€ angesetzt. Davon entfallen auf Personal-/Honorarkosten (Gage, Techniker, Grafiker) 1.150,00€. Programmnebenkosten (Raummiete, anteilige Versicherung, Abgaben und Werbung) werden mit 259,15€ kalkuliert. Ausgaben für Lebensmittel/Getränke betragen voraussichtlich 350,00€. Eigenmittel durch Karten- und Getränkeverkauf stehen voraussichtlich in Höhe von 1.192,00€ zur Verfügung. Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 567,15€.
Beschlussempfehlung:
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 567,15€ im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung wird als angemessen befürwortet.
Tom Oelrichs
Antrag vom 16.11.2018
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