21-0016

Ampelschaltung Bramfelder Straße Ecke Fuhlsbüttler Straße
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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Gremium
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02.09.2019
20.06.2019
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung

am 29.04.2019 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines Antrages der SPD- und Grüne-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen,

  1. die Ampelschaltung an der Bramfelder Straße Höhe Einmündung Fuhlsbüttler Straße dahingehend zu verändern, dass es zu weniger Wartezeiten für den Rad- und besonders den Fußverkehr kommt. Es sollen möglichst die einzelnen Grünphasen so angepasst oder häufigere Grünschaltungen ermöglicht werden, dass eine Querung beider Fahrtrichtungen der Bramfelder Straße möglichst in einem Zug machbar ist.
  2. Mindestens zu den Zeiten des Berufsverkehrs, wenn ohnehin bei jedem Umlauf Fußgänger*innen und Radfahrende zu erwarten sind, soll an der genannten Ampel nicht länger Grün „erbettelt“ separat werden müssen. Es soll hier Grün werden, wenn der parallel laufende Kfz-Verkehr ebenfalls Grün hat.

Begründung

Wo Bramfelder Straße und Fuhlsbüttler Straße zusammentreffen, verläuft die Querung für Fußgänger*innen und Radfahrende geteilt über zwei Inseln zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Bramfelder Straße bzw. einem freien Rechtsabbieger (s. Anlage).

Die Ampeln sind als „Bettelampel“ geschaltet. Zunächst erhält Grün, wer von der Fuhlsbüttler Straße Richtung Lämmersieth quert. Zeitverzögert wird danach der zweite Teil der Querung Grün geschaltet, so dass eine Querung in einem Zug möglich ist.

Diese Schaltung hat aber zur Folge, dass es Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, die in umgekehrter Richtung queren wollen, es nur mit größter Mühe gelingt. In einem Zug auf die andere Straßenseite zu erreichen. Während Radfahrende dies geradeso schaffen können, ist das für zu Fuß*gängerinnen und insbesondere Menschen, die mobilitätseingeschränkt sind, fast unmöglich.

Viele Fußgänger*innen und manche Radfahrer*innen müssen demzufolge auf der verkehrumtosten Mittelinsel in Lärm und Abgasen ausharren, bis sie endlich im nächsten Ampelumlauf komplett die Bramfelder Straße queren können.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Der Straßenzug Bramfelder Straße als Stadtstraße weist pro Tag 42.000 Kfz im Durchschnitt auf. Die derzeitige Schaltung der Lichtsignalanlage stellt einen Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar.

 

Zu 1.:

Eine Verringerung der Wartezeiten für den querenden Fuß- und Radverkehr, häufigere Grünschaltungen oder die Querung beider Richtungen in einem Zug, lässt sich, bedingt durch die breite Mittelinsel nur unter Einschränkungen und Verschlechterungen des Kfz-Verkehrs erreichen. Dieses hätte zur Folge, dass die Verkehrssituation erheblich beeinträchtigt und sich die Stauungen in diesem Straßenzug deutlich verschlechtern würden. Grund hierfür ist u.a. die starke Verkehrsbeziehung von der Bramfelder Straße in die Fuhlsbüttler Straße und umgekehrt.

 

Abhängig von Tageszeit und Verkehrsaufkommen werden morgens, mittags, nachmittags und nachts jeweils andere Signalprogramme geschaltet, bei denen der querende Fuß- und Radverkehr über die Bramfelder Straße teils parallele, teils versetzte Grünfreigaben erhält.

 

Zu 2.:

Um einen möglichst reibungslosen Verkehrsablauf im einem kaum erweiterbaren Verkehrsraum zu gewährleisten, ist es insbesondere an Knotenpunkten mit sehr hohen Verkehrsbelastungen und auftretenden Staus erforderlich, durch eine Anforderung die Nachfrage zu erkennen, um dann ggf. die nicht erforderlichen Grünzeiten anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern mit hohem Bedarf zur Verfügung zu stellen. Dies trifft auch auf den Knoten Bramfelder Straße / Fuhlsbüttler Straße zu, in dem zusätzlich mehrere Buslinien verkehren.

 

Anforderungen des Kfz-Verkehrs erfolgen durch die im Asphalt verlegten Induktionsschleifen oder Wärmebildkameras. Für den Fußverkehr ist eine Detektion mittels Anforderungstaster üblich. Passive Anforderungen wie z.B. mit Wärmebildkameras werden vereinzelt schon eingesetzt, bedürfen aber noch der Weiterentwickelung.

 

Bei den hohen Verkehrsbelastungen in diesem Straßenzug und unter Berücksichtigung der Buslinien ist es erforderlich, flexible Verkehrssteuerungen zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmergruppen vorzusehen. Geringfügige Verbesserungen für wenige Fußngerinnen und Fußnger und Radfahrerinnen und Radfahrer können unter Umständen mit Verschlechterungen für ein Mehrfaches der Menschen in den Kraftfahrzeugen und der Fahrgäste der betroffenen Buslinie einhergehen. Dies ist in jedem Einzelfall abzuwägen.

Eine Auswertung der Datenbank für diesen Knotenpunkt zeigt, dass es auch in den Zeiten des Berufsverkehrs viele Umläufe gibt, in denen keine Anforderungen durch den Fuß- und Radverkehr getätigt werden. Die Wartezeiten wären bei einer Daueranforderung für den Fuß- und Radverkehr kaum geringer, als im derzeitigen Zustand mit den vorhandenen Signalprogrammen.

 

Das Steuerungsverfahren an dieser Lichtsignalanlage ist veraltet. Eine Umprogrammierung ist wegen des veralteten Steuergerätes kaum möglich bzw. aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Im Zuge der Busbeschleunigung (Ausbauziel B) ist eine Beschleunigung der Metrobuslinie 23 geplant, so dass auch diese Lichtsignalanlage entsprechend angepasst werden muss. In diesem Zuge werden eine komplette Überarbeitung der Verkehrssteuerung und eine Grundinstandsetzung der Lichtsignalanlage erfolgen. Dabei wird auch geprüft werden, wie eine Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs, insbesondere am Übergang Bramfelder Straße, möglich ist.

 

Aus den o.g. Gründen ist derzeit eine Änderung der Schaltung nicht vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann