Alsterkrugchaussee, zwischen Deelböge und Alsterdorfer Damm, hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.01.2023, Wegordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h
Letzte Beratung: 30.01.2023 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.3.2
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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