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Alsterkrugchaussee, zwischen Deelböge und Alsterdorfer Damm, hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.01.2023, Wegordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 30.01.2023 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.3.2

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

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