Alsterkrugchaussee, zwischen Deelböge und Alsterdorfer Damm, hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.01.2023, Wegordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz