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Alsterdorfer Straße 261 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.01.2024 Anpassung der Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen entsprechend OVG Hamburg mit Urteil 3 Bf. 68/22 vom 13.12.2023.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.03.2024
Ö 5.2.1
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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