Alsterdorfer Straße 261 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.01.2024 Anpassung der Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen entsprechend OVG Hamburg mit Urteil 3 Bf. 68/22 vom 13.12.2023.
Letzte Beratung: 11.03.2024 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.2.1
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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