Änderung der Nutzung der Jugendhilfeeinrichtung am Standort Jugendparkweg 58 durch den Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) Anhörung gem. § 28 Nr.1 BezVG
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) beabsichtigt, die Einrichtung für
unbegleitete, minderjährige Ausländer am Standort Jugendparkweg 58 einer veränderten Nutzung zuzuführen. Die Frist zur Stellungnahme beträgt einen Monat.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dagmar Wiedemann
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.