20-5504

Änderung der Nutzung der Jugendhilfeeinrichtung am Standort Jugendparkweg 58 durch den Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) Anhörung gem. § 28 Nr.1 BezVG

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) beabsichtigt, die Einrichtung für

unbegleitete, minderjährige Ausländer am Standort Jugendparkweg 58 einer veränderten Nutzung zuzuführen. Die Frist zur Stellungnahme beträgt einen Monat.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dagmar Wiedemann

Anhänge

Schreiben des Landesbetriebes Erziehung und Beratung

Lokalisation Beta

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