20-5504

Änderung der Nutzung der Jugendhilfeeinrichtung am Standort Jugendparkweg 58 durch den Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) Anhörung gem. § 28 Nr.1 BezVG

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) beabsichtigt, die Einrichtung für

unbegleitete, minderjährige Ausländer am Standort Jugendparkweg 58 einer veränderten Nutzung zuzuführen. Die Frist zur Stellungnahme beträgt einen Monat.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Schreiben des Landesbetriebes Erziehung und Beratung