Abstellfläche für E-Scooter und Fahrradbügel in der Brucknerstraße bei USC Paloma - Antwortdrucksache auf BV-Beschluss (Drs. Nr. 22-1205.1)
Letzte Beratung: 13.10.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.8
Das Bezirksamt hat die vom Ausschuss erbetene Prüfung des Bereichs der Brucknerstraße rund um den Zugang zum Vereinsgelände des USC Paloma vorgenommen. Wie bereits bei einer früheren Inaugenscheinnahme im Rahmen des BV-Beschlusses „Mehr Parkplätze für Fahrräder“ aus dem Jahr 2021 (Drs. 21-2743) wurde kein erhöhter Bedarf für Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum festgestellt. Dies könnte auch damit zusammenhängen, dass ein erhöhter Bedarf nur zu Zeiten (abends, am Wochenende) auftritt, der außerhalb der Arbeitszeiten des Bezirksamtes liegt. Darum bittet das Bezirksamt – wie schon in der Antwort auf den o,g. Beschluss – um eine Konkretisierung hinsichtlich des Bedarfs im öffentlichen Raum.
Auch bezüglich abgestellter E-Scooter konnte keine besondere Problemlage identifiziert werden. Nur diese würde die Einrichtung eines Abstellbereichs rechtfertigen, der mit einer umliegenden Verbotszone für das Abstellen von E-Scootern einhergehen würde.
Ungeachtet der Frage des Bedarfs kommt der im BV-Beschluss genannte Grünstreifen aufgrund der offensichtlich starken Durchwurzelung der Flächen nicht für eine Befestigung als E-Scooter-Abstellfläche oder den Einbau von Radbügeln in Frage. Diese müssten im Bereich des gepflasterten Parkstreifens hergestellt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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