Abriss Bunker Poßmoorweg Kleine Anfrage Nr. 64/2017 von Herrn Lars Buchmann, Frau Karin Haas, Herrrn Rachid Messaoudi, Herrn Herbert Schulz und Frau Traversin, Fraktion DIE LINKE
Im Herbst 2015 begann der Abriss des Hochbunkers im Poßmoorweg 38.
Bei einer Anwohnerinformation am 17.07.2015 wurde versprochen, dass der Abriss schonend, die Lärm- und Staubemissionsauflagen einhaltend, durchgeführt und ca. 6 Monate dauern würde.
Tatsächlich hat sich gezeigt, dass die Lärmemissionen in erheblichem Maße überschritten worden sind und immer wieder die Bauaufsichtsbehörde eingeschaltet werden musste. Es kam auch zwischenzeitlich wegen der Überschreitung der zulässigen Lärmemissionen im Herbst zur Stillegung der Baustelle.
Neben den Lärmemissionen mussten die AnwohnerInnen erhebliche Staubbelastungen ertragen. Das führte verstärkt zu Husten, besonders bei älteren Menschen, Kindern und Kleinkindern in der unmittelbaren Nachbarschaft.
Die Abbrucharbeiten sind gegenwärtig – 1 ½ Jahre nach Abbruchbeginn im Oktober 2015! - immer noch im Gange und lösen in der Umgebung erdbebenartige Erschütterungen aus, wie AnwohnerInnen berichten. Die Lärmbelästigung ist zeitweilig unerträglich
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
Der Abbruch eines Bunkers stellt eine besondere Herausforderung dar. Dabei treten häufig Besonderheiten auf, die im Vorwege nicht erfasst werden können und den geplanten Ablauf des Abbruchs verzögern.
Die Lärm- und Staubemissionen werden begleitend durch die dafür zuständige Dienststelle der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) gemessen. Ob die Auflagen nicht eingehalten wurden, kann deshalb nur von der BSW beantwortet werden. Gleiches gilt auch für eventuell von dort veranlasste Maßnahmen.
Anhand begleitender Messungen durch die BSW wurden keine Auffälligkeiten festgestellt
Es fanden Erschütterungsüberwachungen durch begleitende Messungen durch die BSW statt. Zudem erfolgte vor Abbruchbeginn nach Aussage des Bauherrn ein Verfahren zur Beweissicherung.
Die Abbrucharbeiten werden voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2017 abgeschlossen sein, der Bauherr stellt hierzu Informationen im Internet zur Verfügung (www.possmoorweg.de). Die Genehmigung für den Neubau wurde im April 2015 erteilt und kann innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden. Wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist und über die Dauer des Neubaus, können von hier keine Angaben gemacht werden.
Keine