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Abgeordnete immer up to date halten - alle Infos zu Baumaßnahmen & Co. in die Regionalausschüsse geben Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 19.02.2025 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 6.1

Sachverhalt

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzungam 20.11.2024 mit oben genannter Thematik befasst und einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

  1. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung und der Bezirksamtsleiter werden gebeten, die jeweils ausführenden Stellen (bspw. Bezirksamt, Hochbahn, LSBG) aufzufordern, immer auch parallel die Abgeordneten der Regionalausschüsse zu informieren, wenn zusätzliche Informationen zu umfangreichen und stark einschränkenden Maßnahmen (z.B. Baumaßnahmen im Straßenraum und in Grünanlagen, geplanter Ausfall von Aufzügen an ÖPNV-Haltestellen etc.) an Bürger*innen verteilt werden.
  1. Die Information soll über das zentrale Postfach des Ausschussdienstes
    ausschussdienst@hamburg-nord.hamburg.de erfolgen. Der Ausschussdienst leitet dann an die Regionalausschüsse weiter.

Hintergrund:

Abgeordnete der Bezirksversammlung stehen regelmäßig mit den Bürger*innen vor Ort in Kontakt. Dabei ist es ihre Aufgabe, deren Anliegen, Sorgen und Fragen aufzugreifen, gleichzeitig aber auch, auf Herausforderungen im Alltag (zum Beispiel durch Baumaßnahmen) hinzuweisen und Verwaltungshandeln zu erklären. Dazu müssen die Abgeordneten möglichst gut darüber informiert sein, was in den Stadtteilen vor Ort geschieht bzw. geplant ist.

In vielen Bereichen funktioniert das bereits recht gut und auch rechtzeitig. Beispielsweise werden inzwischen alle Planverschickungen (1., 2., und Schlussverschickungen) immer in die Regionalausschüsse gegeben und sind damit auch zentral im Informationssystem Allris dauerhaft nachvollziehbar. Auch Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen auf der Tagesordnung der Regionalausschüsse sind ein Beispiel, wie rechtzeitig Transparenz hergestellt wird.

Bei umfangreicheren und die Bürger*innen stark einschränkenden Maßnahmen werden die Bürger*innen vielfach zusätzlich direkt vor Ort z.B. durch Postwurfsendungen durch die ausführende Behörde informiert. Bei den Abgeordneten kommt aber meist nur zufällig an, dass zusätzliche Informationen verteilt werden, so dass sie auf Nachfragen keine Auskunft geben können und erst einmal selbst recherchieren müssen, was eigentlich geschieht.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zu 1. und 2.:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) arbeitet stets an der Weiterentwicklung moderner und zielgruppengerechter Informationsformate. Zu deren Adressatinnen und Adressaten gehören auch Mitglieder der bezirklichen Gremien. Den Abgeordneten stehen die Informationen auf der Internetseite des LSBG zur Verfügung, dazu gehören neben Projektseiten für ausgewählte Projekte auch Baustelleninformationen für Anliegerinnen und Anlieger. Diese sind frei zugänglich. Für eine moderne Informationskultur und eine leichte Zugänglichkeit plant der LSBG in allen sieben Hamburger Bezirken zukünftig folgendes Verfahren:

Wenn es zu einem neuen LSBG-Projekt auf Bezirksgebiet eine Information für Anliegerinnen und Anlieger (AI) gibt,benachrichtigtder LSBGzukünftig die jeweilige Bezirksversammlungsgeschäftsstelle (BVG)darüber per E-Mail. Diese E-Mail dient der Umverteilung an die Mitglieder in den bezirklichen Gremien und nutztdamit die Multiplikatorinnenfunktion der jeweiligen BVG. Mit dieser E-Mail wird ein Link auf die jeweilige AI verschickt. Dieser Link bleibt gültig, auch wenn sich die AI aktualisiert. Seine Gültigkeit verliert er erst mit Abschluss der Maßnahme.

Wie die jeweilige Bezirksgeschäftsstelle die Umverteilung organisieren und über welches Funktionspostfach, liegt dabei in deren Zuständigkeitsbereich. Die jeweilige Bezirksgeschäftsstelle möge dem LSBG daher mitteilen, welches Funktionspostfach anzuschreiben ist.

Sollte dieses Verfahren aus Sicht der Bezirke erfolgreich sein, wird der LSBG dieses verstetigen. Sollten Modifizierungen notwendig sein, würde der LSBG die sieben Hamburger Bezirksversammlungen durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende über ein abgeändertes Verfahren entsprechend informieren.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Hamburger Energienetze GmbH (HNE), der Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) und HAMBURGB WASSER (HW) wie folgt Stellung:

Nach eingehender Prüfung durch alle angefragten Infrastrukturunternehmen der BUKEA (HW, HEnW und HNE) wird von einer zusätzlichen Informationsweitergabe abgesehen, da bereits zahlreiche bestehende Kommunikations- und Informationsweg praktiziert werden. Diese stellen sich wie folgt dar:

  1. Zentrale Baustellenkommunikation:

Über die zentrale Baustellenkarte (zugänglich über www.hamburg.de/baustellen) sowie eine zentrale Hotline (040 - 4 28 28 20 20) erhalten Bürgerinnen und Bürger umfassende Auskünfte zu laufenden und geplanten Baumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet. Diese bewährten Kanäle gewährleisten bereits einen hohen Grad an Transparenz und sind schnell, direkt und rund um die Uhr verfügbar.

  1. Bezirkliche Baustellenkoordination:

Jedes Bezirksamt verfügt über eine/n Baustellenkoordinator/in, die/der als Ansprechpartner/in für Stakeholder-Kommunikation fungiert. Über diese Koordinationsstellen können Interessierte alle erforderlichen Informationen zu bevorstehenden Maßnahmen einholen. Die bestehenden Strukturen könnten nach Ansicht von HNE so konzipiert werden, dass relevante Daten rechtzeitig, zentralisiert und dauerhaft nachvollziehbar zur Verfügung gestellt werden.

  1. Vermeidung paralleler Informationsstrukturen:

r verkehrsrelevante Baumaßnahmen sei bereits ein enges Zusammenspiel mit den zuständigen Stellen (Bezirksämter, LSBG, HOCHBAHN etc.) etabliert. Aufwändige Parallelstrukturen würden gemäß HNE zusätzliche Ressourcen binden, ohne den Informationsfluss signifikant zu verbessern. Die bislang genutzten Informationswege hätten sich im Alltag bewährt und stehen sowohl der Bevölkerung als auch den politischen Gremien zur Verfügung.

Die Akteure der Leitungsnetzbetreiber und der Verwaltung sind sich einig, dass die Informationen über Baumaßnahmen im städtischen Kontext zentral zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine Verbesserung und Ausbau der bestehenden Systeme soll angestrebt werden. Wie bereits dargestellt, liefern die Leitungsnetzbetreiber bereits heute umfangreiche Informationen über ihre Bauvorhaben. Zusätzlich wurde durch die Drs. 21/15573 („Verkehrsflussoptimierung durch verbesserte Koordinierung“) die Kommunikation geregelt.

Eine darüber hinaus gehende individuelle Information einzelner Ausschüsse wird nicht für sinnvoll gehalten und re r die einzelnen Unternehmen in diesem Umfang auch nicht leistbar.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

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