Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses Finkenwerder vom 26.02.2019

Ö 1

Begrüßung / Öffentliche Fragestunde

In der vor der öffentlichen Tagesordnung durchgeführten Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner kamen folgende Punkte zur Sprache:

 

Begrünung der Verkehrsinsel vor der Esso-Tankstelle im Bereich Ostfrieslandstraße Aue-Hauptdeich

Baumschnittmaßnahmen im Bereich des Parks am Ringgraben und mögliche Ersatzpflanzungen

Probleme des Wasserablaufs im Ringgraben durch Schnittreste im Graben

Wohnungsbau am Steendiekkanal

 

Anschließend eröffnet Herr Neubauer die Sitzung.

 

Herr Mathe erklärt, dass er heute auch über den aktuellen Sachstand zum Thema „Bebauungsplanverfahren Finkenwerder 44 (Dienstleistungszentrum bei Airbus)" berichten wolle.

 

Hinweis des Protokollführers:

Dieses Thema wird als neuer TOP 5 in die Tagesordnung aufgenommen. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.

 

Ö 2

Beschlussfassung über die Niederschrift vom 29.01.2019

Ö 3

Durchsetzung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Finkenwerder 42 (Ständiger Tagesordnungspunkt gemäß Beschluss des Regionalausschusses vom 26.06.2018 zur Drucksache 21-4349.)

Zu diesem und den zwei nachfolgenden Tagesordnungspunkten begrüßt Herr Neubauer Herrn Mathe und Herrn Stehmann vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.

 

Herr Mathe, Leiter des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung gibt zunächst einen kurzen Rückblick auf das bisherige Verfahren. Anschließend geht er anhand einer Präsentation (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de/> abrufbar) auf den im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Finkenwerder 42 vorgesehenen Bootsanleger mit Aussichts- plattform am Finkenwerder Kutterhafen ein. Eine von der Firma Aldi Immobilienverwaltung GmbH & Co.KG beauftragte Machbarkeitsuntersuchung habe ergeben, dass der Anleger technisch zwar realisierbar sei. Die Umsetzung der Planung werde aber durch die Gutachter als wirtschaftlich nicht sinnvoll erachtet.

Die aktuell dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung vorliegende Kostenkalkulation werde gemeinsam mit der Hamburg Port Authority (HPA) überprüft. Als sehr kostenintensiv sei die Kampfmittelsondierung sowie die sog. Unterhaltungsbaggerung identifiziert worden. Der Gesamtkostenansatz für den Anleger belaufe sich auf rd. 285.000 € (netto). Hinsichtlich der Frage der Wirtschaftlichkeit gibt Herr Mathe zu bedenken, dass durch die Sportbootbesitzer als potenzielle Kundschaft des Anlegers sicherlich keine großen Umsätze getätigt würden. Seines Erachtens stünden aber auch eher die Aspekte Werbewirksamkeit und Adressbildung im Vordergrund.

 

In dem Durchführungsvertrag habe sich die Fa. Aldi zum Bau des Anlegers verpflichtet. Insofern bestehe auch ein Anspruch auf Realisierung. Letztendlich müsse der Ausschuss darüber entscheiden, ob er weiterhin auf den Anleger bestehe. Er bittet daher den Ausschuss, sich in dieser Frage eine Meinung zu bilden.

 

Herr Neubauer vertritt die Auffassung, dass auf den Bootsanleger verzichtet werden könne. Die Höhe der festgelegten Vertragsstrafen sei zudem deutlich niedriger als Kosten für den Anleger. Er plädiere deshalb dafür, dass diese Thematik nochmals in den Fraktionen beraten wird. Er bittet die Fraktionen darum, ihm eine Rückmeldung bis Ende März 2019 zu geben.

 

Herr Lloyd geht auf den Leerstand auf der ursprünglich für eine gastronomische Nutzung vorgesehenen Fläche ein. Er könne sich hier eine andere Nutzung vorstellen. Vor dem Hintergrund, dass diese Fläche nach wie vor nicht vermietet sei, möge das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bitte nochmals eine Prüfung vornehmen.

 

Auf Anmerkungen und Nachfragen der Ausschussmitglieder Herrn Mewes und Herrn Lloyd geht Herr Mathe folgendermaßen ein:

 

Wegen des bemängelten Einsatzes von Streusalz auf der Parkplatzfläche werde er Kontakt zum zuständigen Fachamt Verbraucherschutz aufnehmen. Der Firma Aldi werde das Problem ebenfalls mitgeteilt.

Die im Durchführungsvertrag geforderten artenschutzrechtlichen Maßnahmen seien umgesetzt worden. Die geschilderte Problematik mit den Bullaugen (‚Vogelanflug') werde nochmals geprüft.

Das Fachamt SL verfolge nach Möglichkeit einen pragmatischen und kompromissoffenen Ansatz. Die geltenden Rechtsgrundlagen für eine Nutzung der Flächen müssten dabei selbstverständlich eingehalten werden. Die entsprechenden Festsetzungen im Bebauungs- plan hätten damals getroffen werden müssen, um überhaupt eine Zustimmung seitens HPA für die Entwicklung der Fläche als Nahversorgungsstandort zu erhalten. Es gehe um Sicherheitsfragen und um die Vermeidung von Konflikten in Bezug auf mögliche Emissionen der benachbarten Hafenbetriebe. Aus diesem Grunde sei eine Kita-Nutzung ausgeschlossen.

Aldi habe in der Planungsphase das Raumprogramm gemeinsam mit einer Beraterfirma entwickelt. Die Vermarktung der Fläche sei in der Vergangenheit von dort nicht ausreichend vorangetrieben worden. Die Verantwortung für den Leerstand liege deshalb allein bei der Firma Aldi. Ggfs. müssten hier auch die Mietpreisvorstellungen angepasst werden.

Neben der Nutzung als Gastronomiefläche seien auch andere Nutzungen möglich (z.B. Verwaltung, event-orientierte Vergnügungsstätten, Gewerbebetriebe, die nicht wesentlich störend sind, Räume für freie Berufe u.a.).

 

Herr Neubauer erklärt, man habe die Firma Aldi in einer zurückliegenden Sitzung des Regionalausschusses aufgefordert, einen Nachweis über die bisher erfolgten Vermietungs- bemühungen zu erbringen. Wenn hierin schlüssig dargelegt würde, weshalb die bisherigen Bemühungen erfolglos geblieben sind, würde man sich gegenüber anderen Nutzungen als einer gastronomischen nicht verstellen. Die Vermarktungsstrategien müssten jedoch von Aldi selbst entwickelt werden.

 

Ö 4

Wohnungsbau am Steendiekkanal (Zu diesem Tagesordnungspunkt ist ein Vertreter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung anwesend.)

Herr Mathe geht anhand einer umfangreichen Präsentation (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) zunächst auf die Ausgangslage ein und betont, dass es sich bei dem Vorhaben „Neues Wohnen am Steendiekkanal“ aufgrund der planerischen Rahmenbedingungen um eine Projektentwicklung an einem schwierigen Standort handele. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die intensiven Verhandlungen zur Verlagerung des Betriebshofs Finkenwerder. In weiteren Ausführungen geht er detailliert auf das Wettbewerbsgebiet mit den vier Baufeldern und die geplante Wohnbebauung näher ein. Insgesamt seien in einer ersten Realisierungsphase etwa neue 150 Wohneinheiten mit einem Mix aus freifinanziertem und öffentlich gefördertem Wohnungsbau sowie Eigentumswohnungen vorgesehen. Anhand einer Visualisierung erläutert er anschließend den Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren habe das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung gemeinsam mit den Projektbeteiligten und den Entwurfsverfassern (Hidde und Partner Architekten, Hamburg) den prämierten Entwurf weiterentwickelt mit dem Ziel, einen realisierungsfähigen Funktionsplan als Grundlage für das im Anschluss durchzuführende Bebauungsplanverfahren zu erarbeiten. Hierbei gelte es, die spezifischen und tlw. konträren Interessen der verschiedenen Eigentümer und die planerischen Fachziele in Einklang zu bringen. Dies erfordere einen sehr zeitintensiven Abstimmungs- und Abwägungsprozess. Ziel sei die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im Sommer 2019.

 

Frau Teneyken hält die Bebauung für zu massiv und zu dicht. Dennoch halte sie neuen Wohnraum an dieser Stelle für notwendig und sinnvoll.

 

Frau Oestreich äußert sich positiv zur vorgestellten Planung und begrüßt das städtebauliche Konzept. Herr Neubauer empfindet die zeitliche Dauer des Gesamtverfahrens als zu lang.

Auf Anmerkungen und Nachfragen der Ausschussmitglieder Frau Teneyken, Frau Oestreich, Frau Zickendraht, Herrn Lloyd, Herrn Mewes, Frau Fremder-Sauerbeck, Herrn Neubauer sowie einiger Zuhörerinnen und Zuhörer geht Herr Mathe folgendermaßen ein:

 

Die Kommunalpolitik sei in das Wettbewerbsverfahren von Beginn an sowohl durch Teilnahme im Preisgericht als auch durch intensive Abstimmungen zum Auslobungstextentwurf selbst seinerzeit eingebunden gewesen.

Eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung sei bei Wettbewerbsverfahren nicht vorgesehen. Diese finde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens statt. Gleichwohl wurde und wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Stadtentwicklungsausschuss (vorher Stadt- planungsausschuss) zu neuen Projektständen im öffentlichen Teil berichtet.

Die Frage der Bebauungsdichte sei intensiv in der Wettbewerbsvorbereitung thematisiert worden. Es sei Ziel, auf Finkenwerder bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Anders als im Plangebiet Finkenwerder 32 mit einer verdichteten Einfamilienhausbebauung solle hier Geschosswohnungsbau entstehen. Auf den gegenwärtig fast vollständig versiegelten Flächen des Betriebshofs und der Gewerbegrundstücke werde ein attraktives kleines Wohnquartier in Wasserlage mit hohen Freiraumqualitäten entstehen.

Geplant sei ein Mix aus freifinanziertem und öffentlich gefördertem Wohnungsbau sowie Eigentumswohnungen.

Mit Änderung der hamburgischen Bauordnung müssen seitens der Bauherren keine Stellplätze im Wohnungsbau mehr nachgewiesen werden. Trotzdem sei die Errichtung von Tiefgaragenstellplätzen geplant. Der ruhende Verkehr werde ausschließlich in Tiefgaragen untergebracht. Oberirdische Stellplätze seien, mit Ausnahme von Besucherparkplätzen im Straßenraum, nicht vorgesehen.

Um unkontrolliertes Parken künftig zu vermeiden, müsse ggfs. gemeinsam mit dem Landes- betrieb Verkehr ein Parkraumbewirtschaftungskonzept erarbeitet werden.

Eine mögliche Einbahnstraßenregelung für den Doggerbankweg sei bereits Bestandteil der Erschließungsplanung. Ein externes Verkehrsplanungsbüro sei zur Beratung hinzugezogen worden.

Nach Aussage der Baugenossenschaft seien kurz- und mittelfristig keine Abrisse oder Neubauten geplant. Die Bestandsimmobilien seien in den Nachkriegsjahren errichtet worden und dementsprechend unter energetischen Gesichtspunkten in teilweise schlechtem Zustand. Aber auch die Wohnungsgrößen, Grundrisse und fehlende Barrierefreiheit werden heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Dennoch sei eine Neubebauung erst längerfristig vorgesehen.

Das Fachamt SL werde mit den jeweiligen Eigentümern für alle Baufelder städtebauliche Verträge schließen, in denen Architektur und Höhe der Gebäude, die Fassadenmaterialität, die Grün- und Freiraumplanungen, die Wohnform und Finanzierungsart sowie weitere Inhalte verbindlich geregelt würden.

Als Puffer zur südlich des Plangebietes gelegenen Feuerwache solle wohnverträgliches Gewerbe angesiedelt werden. Man sei mit dem Fachamt Wirtschaftsförderung zurzeit dabei, einen geeigneten Betrieb zu finden.

Fahrradstellplätze werden gemäß Stellplatzschlüssel für Fahrräder hergestellt und teilweise oberirdisch im Bereich der Hauseingänge errichtet.

Mit Erreichung der Vorweggenehmigungsreife (geplant in 2020) wäre die Genehmigungs- grundlage für die erforderlichen Bauanträge gegeben. Im Anschluss an eine Baugenehmigung könnte in allen Baufeldern der Baubeginn erfolgen. Die notwendige Erschließung sei bereits vorhanden.

Die vorhandenen Pappeln seien erfasst und durch einen Baumsachverständigen bewertet worden. Die Vitalität der Pappeln sei als besonders hoch bewertet worden. Aus diesem Grund seien sie Bestandteil der Gesamtplanung. Eine Abholzung sei nicht geplant. Lediglich bei Gefahr, z.B. durch Sturmschäden, müssten Maßnahme ergriffen werden.

Der Anteil der öffentlich geförderten Wohneinheiten sei noch nicht abschließend festgelegt worden. Er gehe derzeit von etwa 20 geförderten Mietwohnungen aus.

Für alle Wohngebäude sei in Übereinstimmung mit der Gründachstrategie des Senats eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Auch ein gewisser Anteil von Dachterrassen solle entstehen. Hierzu würden noch Abstimmungsgespräche mit den Vorhabenträgern geführt.

Die lange Dauer des Verfahrens hänge mit vielen Faktoren zusammen. Ausgehend von dem seinerzeit durchgeführten Ideenträgerwettbewerb, der auch politisch geführten Diskussion um die Verlagerung des Betriebshofes sowie der notwendigen Beteiligung vieler Fachbehörden. Zudem hätten auch die Vorhabenträger unterschiedliche und teilweise gegensätzliche Interessen in den Planungsprozess eingebracht. Mitte des vergangenen Jahres seien die Abstimmungen noch so positiv verlaufen, dass von einer Einleitung des Planverfahrens in 2018 ausgegangen werden konnte. Ende des Jahres hätten sich dann Konflikte und weitere Abstimmungsbedarfe mit einem Vorhabenträger ergeben, die zu einer deutlichen Verzögerung des Planungsprozesses geführt hätten. Das Vorliegen eines in sich schlüssigen Funktionsplans sei Vorbedingung für die Einleitung des B-Planverfahrens.

Bei Einleitung des Bebauungsplanverfahrens werde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Plandiskussion (sog. ÖPD) erfolgen.

Die Verschattungsproblematik für die Bestandsimmobilien werde genau geprüft.

Der Standort der Freiwilligen Feuerwehr bleibe am bisherigen Standort erhalten.

Die Fußwegebeziehungen in Richtung Steendiekkanal seien teilweise schon geregelt worden. Weitere Abstimmungen seien noch erforderlich. Über entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan und städtebauliche Verträge würden die öffentlichen Gehrechte abgesichert.

Ö 5

Bebauungsplanverfahren Finkenwerder 44 (Dienstleistungszentrum bei Airbus)

Herr Mathe gibt anhand einer Präsentation (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de/> abrufbar) Informationen zum aktuellen Projektstand. Hierzu geht er auf den Bebauungsplanentwurf (Stand: ÖPD am 26.02.2018) und die weitere Zeitschiene ein. Nach seinem Kenntnisstand werden derzeit die Grundstückskaufverhandlungen zwischen Vorhabenträger und FHH (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, LIG) mit dem Ziel eines zeitnahen Abschlusses geführt. Hiernach werde voraussichtlich frühestens im zweiten Halbjahr 2020 die Vorweggenehmigungsreife erreicht werden können. Er betont, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die eingetretenen Verzögerungen aufgrund der schwierigen Grundstücksverhandlungen ebenfalls bedauere.

 

Auf Nachfrage von Herrn Lloyd antwortet Herr Mathe, dass im Rahmen des laufenden B-Plan- verfahrens eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt worden sei. Die Ziel- und Quellverkehre für diesen Standort sind hierüber plausibilisiert worden. Von der Firma Airbus sei im Übrigen zugesichert worden, dass den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nochmals die Nutzung bestimmter Wege und firmeneigener Stellplätze nahegelegt werde.

 

Herr Neubauer betont, dass sich die Summe der Verkehre durch die vielen einzelnen Maßnahmen insgesamt vergrößert habe. Bei einzelnen Maßnahmen werde jedoch oft davon ausgegangen, dass sich die Verkehre abwickeln lassen.

 

Anschließend bedankt sich Herr Neubauer bei Herrn Mathe und Herrn Stehmann und verabschiedet sie.

 

Ö 6

Aktuelle Sondermittelanträge

Sondermittelanträge lagen nicht vor.

 

Ö 7

Anträge/Vorlagen

Keine.

 

Ö 8

Mitteilungen der Verwaltung

Ö 8.1 - 21-4775.2

Durchfahrtsbeschränkung für Schwerlastverkehr im Köterdamm und auf dem Finkenwerder Landscheideweg

Ö 9

Verschiedenes

Ö 9.1

Öffentliche Anhörung zum Thema "Tempo 30 auf der Finkenwerder Ortsdurchfahrt" am 26.03.2019

Herr Neubauer berichtet, dass die öffentliche Anhörung zum Thema „Tempo 30 auf der Finkenwerder Ortsdurchfahrt“ am 26.03.2019 um 18:00 Uhr in der Westerschule Finkenwerder stattfinden wird.

 

Ö 9.2

Ortstermin zur verkehrlichen Erschließung am Finkenwerder Norderdeich

Herr Neubauer bittet die Fraktionen darum, im Anschluss an die Sitzung den Ortstermin abzustimmen

 

Ö 9.3

Kundenzentrum Finkenwerder - Überprüfung der Angebotszeiten

Herr Neubauer berichtet über eine Mitteilung der Finanzbehörde in der Bezirksversammlung zur Drucksache 21-4796 „Erfolgsmodell Kundenzentrum Finkenwerder - Überprüfung der Angebotszeiten“. Die Finanzbehörde habe mitgeteilt, dass sie die Erprobung eines zweiten Öffnungstages im Kundenzentrum Finkenwerder plane. Der erste neue Öffnungstag sei für Donnerstag, den 21. März 2019 vorgesehen.