Durchfahrtsbeschränkung für Schwerlastverkehr im Köterdamm und auf dem Finkenwerder Landscheideweg
Letzte Beratung: 26.02.2019 Regionalausschuss Finkenwerder Ö 8.1
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4775 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat diesen Beschluss am 13.12.2018 einstimmig bestätigt.
Der Köterdamm wird Anwohnerinnen und Anwohnern zufolge zunehmend als Ausweichroute der Ortsdurchfahrt genutzt. Dies betrifft neben dem PKW-Verkehr demzufolge auch Schwerlastverkehr, der nicht den anliegenden Betrieben zuzuordnen ist. Der dem Köterdamm zugrunde liegende Kleiboden, sowie die Beschaffenheit der Straße führen jedoch zu erheblichen Erschütterungen an den Häusern. Mit dem Beschluss des Regionalausschusses vom 25.09.2018 (Drs. 21-4571) soll der Köterdamm wieder ertüchtigt, sowie mit Geschwindigkeit reduzierenden Baumaßnahmen versehen werden. In der Vergangenheit existierte jedoch bereits ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t (Anlieger frei). Diese Beschilderung liegt nicht mehr vor. Dies könnte mutmaßlich auf die Durchfahrtsbeschränkung nach der Eröffnung der Umgehungsstraße zurückgehen. Allerdings wird durch die Anlieger frei Regelung bei Schwerlastverkehr, beispielsweise zur Rüschhalbinsel, die Durchfahrt Finkenwerders erlaubt, für den Köterdamm würden dann keine weiteren Einschränkungen gelten.
Des Weiteren sollte geprüft werden, ob ein solches Verbot auch auf dem Finkenwerder Landscheideweg, der über eine ähnliche Bodenbeschaffenheit verfügt, ausgeweitet werden kann.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Finkenwerder beschließen,
die Verwaltung wird gebeten,
zu prüfen, ob ein solches Durchfahrtsverbot im Köterdamm wieder und zusätzlich im Finkenwerder Landscheideweg in Kraft treten könne und dem Regionalausschuss Finkenwerder in der Januar-Sitzung über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten.
Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung gebeten.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt wie folgt Stellung:
Das Polizeikommissariat (PK) 47 wurde um Prüfung gebeten, ob ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr im Köterdamm und zusätzlich im Finkenwerder Landscheideweg angeordnet werden kann.
Wie bereits für die Ortsdurchfahrt Finkenwerder, gilt auch für den Köterdamm und den Finkenwerder Landscheideweg ein Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 t. Anliegerverkehr ist davon ausgenommen.
Nach Ansicht der Polizei ist eine Durchfahrt des Schwerlastverkehres durch den Köterdamm in Richtung Rüschhalbinsel nicht zwingend als Abkürzung nutzbar.
Seitens der Tiefbauabteilung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Köterdamm errichtet. Diese wurden bereits mit dem PK 47 abgestimmt.
Da in naher Zukunft das Bauvorhaben für das Neubaugebiet Finkenwerder 32 beginnt und hier ein erheblicher Schwerlastverkehr erwartet wird, ist auf eine weitere Beschränkung des Finkenwerder Landscheideweges zu verzichten, da es keine weiteren alternativen Zufahrten zum Neubaugebiet gibt.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Sachverhalt:
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4775 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat diesen Beschluss am 13.12.2018 einstimmig bestätigt.
Der Köterdamm wird Anwohnerinnen und Anwohnern zufolge zunehmend als Ausweichroute der Ortsdurchfahrt genutzt. Dies betrifft neben dem PKW-Verkehr demzufolge auch Schwerlastverkehr, der nicht den anliegenden Betrieben zuzuordnen ist. Der dem Köterdamm zugrunde liegende Kleiboden, sowie die Beschaffenheit der Straße führen jedoch zu erheblichen Erschütterungen an den Häusern. Mit dem Beschluss des Regionalausschusses vom 25.09.2018 (Drs. 21-4571) soll der Köterdamm wieder ertüchtigt, sowie mit Geschwindigkeit reduzierenden Baumaßnahmen versehen werden. In der Vergangenheit existierte jedoch bereits ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t (Anlieger frei). Diese Beschilderung liegt nicht mehr vor. Dies könnte mutmaßlich auf die Durchfahrtsbeschränkung nach der Eröffnung der Umgehungsstraße zurückgehen. Allerdings wird durch die Anlieger frei Regelung bei Schwerlastverkehr, beispielsweise zur Rüschhalbinsel, die Durchfahrt Finkenwerders erlaubt, für den Köterdamm würden dann keine weiteren Einschränkungen gelten.
Des Weiteren sollte geprüft werden, ob ein solches Verbot auch auf dem Finkenwerder Landscheideweg, der über eine ähnliche Bodenbeschaffenheit verfügt, ausgeweitet werden kann.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Finkenwerder beschließen,
die Verwaltung wird gebeten,
zu prüfen, ob ein solches Durchfahrtsverbot im Köterdamm wieder und zusätzlich im Finkenwerder Landscheideweg in Kraft treten könne und dem Regionalausschuss Finkenwerder in der Januar-Sitzung über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten.
Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung gebeten.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt wie folgt Stellung:
Das Polizeikommissariat (PK) 47 wurde um Prüfung gebeten, ob ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr im Köterdamm und zusätzlich im Finkenwerder Landscheideweg angeordnet werden kann.
Wie bereits für die Ortsdurchfahrt Finkenwerder, gilt auch für den Köterdamm und den Finkenwerder Landscheideweg ein Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 t. Anliegerverkehr ist davon ausgenommen.
Nach Ansicht der Polizei ist eine Durchfahrt des Schwerlastverkehres durch den Köterdamm in Richtung Rüschhalbinsel nicht zwingend als Abkürzung nutzbar.
Seitens der Tiefbauabteilung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Köterdamm errichtet. Diese wurden bereits mit dem PK 47 abgestimmt.
Da in naher Zukunft das Bauvorhaben für das Neubaugebiet Finkenwerder 32 beginnt und hier ein erheblicher Schwerlastverkehr erwartet wird, ist auf eine weitere Beschränkung des Finkenwerder Landscheideweges zu verzichten, da es keine weiteren alternativen Zufahrten zum Neubaugebiet gibt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.