Durchfahrtsbeschränkung für Schwerlastverkehr im Köterdamm und auf dem Finkenwerder Landscheideweg (Antrag der SPD-Fraktion)
Der Köterdamm wird Anwohnerinnen und Anwohnern zufolge zunehmend als Ausweichroute der Ortsdurchfahrt genutzt. Dies betrifft neben dem PKW-Verkehr demzufolge auch Schwerlastverkehr, der nicht den anliegenden Betrieben zuzuordnen ist. Der dem Köterdamm zugrunde liegende Kleiboden, sowie die Beschaffenheit der Straße führen jedoch zu erheblichen Erschütterungen an den Häusern. Mit dem Beschluss des Regionalausschusses vom 25.09.2018 (Drs. 21-4571) soll der Köterdamm wieder ertüchtigt, sowie mit Geschwindigkeit reduzierenden Baumaßnahmen versehen werden. In der Vergangenheit existierte jedoch bereits ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t (Anlieger frei). Diese Beschilderung liegt nicht mehr vor. Dies könnte mutmaßlich auf die Durchfahrtsbeschränkung nach der Eröffnung der Umgehungsstraße zurückgehen. Allerdings wird durch die Anlieger frei Regelung bei Schwerlastverkehr, beispielsweise zur Rüschhalbinsel, die Durchfahrt Finkenwerders erlaubt, für den Köterdamm würden dann keine weiteren Einschränkungen gelten.
Des Weiteren sollte geprüft werden, ob ein solches Verbot auch auf dem Finkenwerder Landscheideweg, der über eine ähnliche Bodenbeschaffenheit verfügt, ausgeweitet werden kann.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Finkenwerder beschließen,
die Verwaltung wird gebeten,
zu prüfen, ob ein solches Durchfahrtsverbot im Köterdamm wieder und zusätzlich im Finkenwerder Landscheideweg in Kraft treten könne und dem Regionalausschuss Finkenwerder in der Januar-Sitzung über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten.
Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung gebeten.