Die Sitzungsleitung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Rebensdorf wahrgenommen.
Herr Rebensdorf begrüßt den Ausschuss zu seiner digitalen und öffentlichen Sitzung. Er weist darauf hin, dass die Sitzung aufgezeichnet werde und fragt sodann die Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer sowie das Verfahren zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen ab.
Die Fraktionen einigen sich einstimmig darauf, das Abstimmungsverhalten durch die Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprecher bekannt geben zu lassen.
In der vor der Tagesordnung durchgeführten Fragestunde kamen folgende Punkte zur Sprache:
· Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44 "Dienstleistungszentrum bei Airbus"
· Verkehrskonzept für Finkenwerder
· Bebauungsplan Finkenwerder 32
· Verkehrsbelastung auf dem Finkenwerder Landscheideweg
· Finkenwerder Loop.
Da die Niederschrift noch nicht vorliegt, wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt.
Herr Mathe geht anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) und mit Verweis auf die Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung auf den aktuellen Projektstand zum Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44 "Dienstleistungszentrum bei Airbus" ein.
Eingangs erinnert Herr Mathe an den räumlichen Geltungsbereich des B-Plangebietes und verweist dann auf das heute geltende Planungsrecht. Er betont, dass mit dem aktuell noch rechtskräftigen Bebauungsplan Finkenwerder 35 von 1997 das komplexe Dienstleistungszentrum nicht genehmigungsfähig sei. Aus diesem Grund werde neues Planungsrecht erforderlich.
Herr Mathe geht näher auf den Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44 mit Stand 14.09.2020 ein (letzte Vorstellung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Stadtplanungsausschuss), in dem noch für das gesamte Projektgebiet als Art der baulichen Nutzung „Sonstiges Sondergebiet (Flugzeugwerk, Besucher- und Dienstleistungszentrum, Hotel und Einzelhandel)" nach § 11 Absatz 1 BauGB festgesetzt wurde. Die Straßen Kreetslag und Neßdeich seien als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Das seinerzeit festgesetzte Sondergebiet hat eine Fläche von 13.997 m², mit einer Gesamtbruttogeschossfläche (BGF) von ca. 21.600 m² (= 1,5 Geschossflächenzahl).
Im Rahmen der vor der öffentlichen Auslegung durchgeführten Rechtsprüfung hat das Rechtsamt festgestellt, dass die Ausweisung als Sondergebiet aufgrund der Bandbreite der vorgesehenen Nutzungen geändert werden müsse. Da zwischen den im „Besucher- und Dienstleistungszentrum bei Airbus" geplanten Nutzungen (u.a. Airbus-Besucherinformation, Hotel, Büroflächen, Lebensmittelvollsortimenter etc.) kein funktionaler Zusammenhang bestehe, sei es zur Rechtssicherheit des Bebauungsplans erforderlich geworden, das Plangebiet als Kerngebiet festzusetzen, in welchem alle geplanten Nutzungen auch zulässig wären. Aufgrund der Änderung der Gebietsausweisung mussten die Bebauungsplanunterlagen (Verordnung, Planzeichnung, Begründung) kurzfristig angepasst werden. Herr Mathe betont, dass sich gleichwohl inhaltlich nichts an dem Bebauungsplan-Entwurf geändert habe. Auch das in Rede stehende Mengengerüst bleibe im Vergleich zur Präsentation vom 14.09.2020 weiterhin unverändert.
Nachfolgend geht er auf den Funktionsplan-Entwurf mit Stand 14.09.2020 und auf die aktuelle Fassung ein und weist auf die wenigen wesentlichen Änderungen hin. Im westlichen Plangebiet sei nun eine Asphaltierung der großen Stellplatzanlage erfolgt, um die zulässigen Lärmimmissionswerte gegenüber dem südlich angrenzenden Wohngebiet einhalten zu können. Bis vor kurzem sei hier als Bodenbelag für die Fahrgassen „Betonpflaster" und für die einzelnen Stellplätze „Betonpflaster mit Splittfuge" vorgesehen gewesen. Des Weiteren weist Herr Mathe auf die vorsorgliche Berücksichtigung eines Alternativstandortes für die Trafostation - Doppelkompaktnetzstation: 3,6 x 2,9 m hin, die sich aktuell auf der westlichen Stellplatzanlage befindet. Dies sei erforderlich, falls der bevorzugte Standort im Bereich der westlichen Stellplatzanlage aufgrund der technischen Zwänge nicht umgesetzt werden könne. Der Standort selbst sei noch nicht mit dem Netzbetreiber abgestimmt. Bei Wegfall der beiden Standorte werden anstelle der heutigen Trafostation zwei Bäume gepflanzt. Insgesamt seien im Plangebiet mindestens 34 Bäume zu pflanzen, davon sind 8 Standorte konkret im B-Plan-Entwurf festgesetzt.
Im Folgenden erläutert Herr Mathe anhand eines Renderings die projektierte Bebauung des Dienstleistungszentrums und unterstreicht, dass die Visualisierung noch nicht den endgültigen Stand darstelle. Er führt aus, dass die ehemals geplante Kita mit der zugeordneten Außenfläche aus funktionalen Gründen aus der Planung herausgenommen werden musste. Die extensive Dachbegrünung müsse dennoch gemäß der in der Verordnung festgesetzten Mindestbegrünung erfolgen. Das Rendering stelle für die zunächst vorgesehene Kita-Fläche noch keine Dachbegrünung dar und werde im Planbild entsprechend angepasst.
Herr Mathe geht kurz auf das bisherige Bebauungsplanverfahren ein und verweist auf den längeren zeitlichen Stopp in 2018 aufgrund intensiver Verhandlungen zum Kaufpreis des Grundstücks zwischen der Vorhabenträgerin und dem LIG. Ab März 2019 habe das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung das Verfahren wieder aufgenommen und nach Aktualisierung und Überarbeitung der Gesamtplanung die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgenommen.
Er bitte heute den Stadtplanungsausschuss auf Basis des aktuellen Bebauungsplan-Entwurfs seines Fachamtes und der vorliegenden Drucksache - vorbehaltlich des Abschlusses des Erschließungsvertrags - um erneute Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung.
Herr Mathe weist darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag zwischen der Vorhabenträgerin und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung am 25.05.2021 unterzeichnet worden sei. Der Erschließungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und dem Fachamt Management des öffentlichen Raums werde nach derzeitigem Kenntnisstand in der kommenden Woche unterzeichnet. Die Einleitung der öffentlichen Auslegung selbst sei für den Monat Juni 2021 avisiert. Die Vorweggenehmigungsreife werde für das 3. Quartal 2021 angestrebt, vorausgesetzt, dass aus der öffentlichen Auslegung keine neuen bzw. komplexen Sachverhalte hervorgehen.
Herr Dworzynski dankt Herrn Mathe für die kompakte Vorstellung des aktuellen Sachstandes. Seine Fraktion habe in der Vergangenheit bereits auf die Funktion des Dienstleistungszentrums auch für die Wohnbevölkerung hingewiesen. Insgesamt werde nach seiner Wahrnehmung das Projekt in der Öffentlichkeit akzeptiert. Er selbst bedauere, dass die ehemals geplante Kita nicht mehr Teil der Planung sei. Im Sinne der weiteren Akzeptanz in der Bevölkerung sollte das Thema Verkehr intensiver betrachtet werden, da die erwartete Besucherzahl von 120.000 Menschen eine Herausforderung darstelle. Er sei aber mit Blick auf das Verkehrsgutachten hoffnungsvoll, dass die verkehrliche Belastung sich in Maßen halten werde.
Da auch eine Vertreterin der Firma Airbus hinzugeschaltet ist, spricht Herr Dworzynski das Thema „Erhöhung des Abschirmwalls am Neßdeich" zum Schutz der Wohnbevölkerung südlich der Straße an. Diese Angelegenheit sei in der Vergangenheit immer wieder verschoben worden, was zu Unmut in der Nachbarschaft des Werkes führte. Er appelliert auch an das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, das Erfordernis gegenüber der Vorhabenträgerin zu verdeutlichen. Im Übrigen wünscht er sich eine weitere Beteiligung der Bezirkspolitik.
Herr Behrschmidt bedankt sich bei Herrn Mathe für die Vorstellung des Projektsachstandes. Er erinnert an die damalige Enthaltung seiner Fraktion aufgrund von Unklarheiten bezüglich der Ausgleichsflächen. Kritisch zu sehen sei die nun vorgestellte starke Versiegelung der Parkplatzflächen. Dies sei nach seiner Auffassung nicht unbedingt notwendig.
Frau Jakob unterstreicht, dass ihre Fraktion das gesamte Bauvorhaben nach wie vor sehr kritisch bewerte und als ablehnungswürdig ansehe. Sie erklärt weiter, dass von den Anfangsversprechen wenig geblieben (z.B. Wegfall von Sporthalle und Kita). Aus der zunächst geplanten Sporthalle sei ein Fitnesscenter geworden, der nachträglich verkleinert wurde. Zum Thema Versiegelung der Stellplatzflächen äußert sie sich ähnlich kritisch wie ihr Vorredner. Es gebe auch die Möglichkeit, Rasengittersteine einzusetzen, die zumindest im Bereich der Parkstände ideal geeignet wären, um eine vollständige Versiegelung entgegenzuwirken. Es stelle sich die Frage, ob ein Dienstleistungszentrum grundsätzlich noch zeitgemäß sei, da sich die Luftfahrt im Wandel befinde.
Herr Dr. Böttcher bedankt sich bei Herrn Mathe für die Präsentation. Er unterstreicht die Wichtigkeit der Transparenz gegenüber der Bevölkerung. Zur geplanten Auslegung schlägt er vor, aufgrund der anstehenden Schulsommerferien die Auslegungsfrist um zwei Wochen zu verlängern.
Auf weitere Anmerkungen und Fragen der Ausschussmitglieder Herrn Dworzynski, Herrn Behrschmidt, Frau Jakob und Herrn Dr. Böttcher geht Herr Mathe wie folgt ein:
· Sollte der Beginn der öffentlichen Auslegung aufgrund der ausstehenden Unterzeichnung des Erschließungsvertrags in die Schulsommerferien fallen, werde das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wie in zurückliegenden Fällen auch statt 4 Wochen den B-Plan-Entwurf insgesamt 6 Wochen öffentlich auslegen.
· Aufgrund der Abrollgeräusche sei eine Teerdecke anstatt Betonpflaster auf der Stellplatzfläche vorgesehen. Er werde jedoch nochmals prüfen lassen, ob für Teile der Parkplatzfläche doch Rasengittersteine oder andere wasserdurchlässige Materialien verwendet werden können. Nachrichtlich: Nach erfolgter gutachterlicher Prüfung werden die Stellplätze mit wasserdurchlässigem Belag ausgeführt.
· Die Information des Stadtplanungsausschusses bei Erreichung der Vorweggenehmigungsreife werde wie üblich durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erfolgen. Die Beteiligung der Bezirkspolitik im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werde dann im Bauausschuss stattfinden.
· Das Thema Abschirmwall werde mitgenommen und an das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raums weitergeleitet.
Herr Mathe informiert anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) über die aktuelle städtebauliche Situation in Georgswerder und zu den laufenden Entwicklungsplanungen sowie den sich daraus ergebenden Perspektiven für den Stadtteil.
Er bezieht sich dabei auf eine aktuelle Befassung im Regionalausschuss Wilhelmsburg und in der Bezirksversammlung (siehe Drs. 22-1731.1), die die Bitte beinhaltet, die Festlegung eines RISE-Fördergebietes zur Durchführung eines Bund-Länder-geförderten Stadtteilentwicklungsverfahrens in Georgswerder zu prüfen. Das für RISE-Gebietsanmeldungen zuständige Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sei vor diesem Hintergrund gebeten worden, hierzu fachlich Stellung zu nehmen. Vor der Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme sei er konkret gebeten worden, den Stadtplanungsausschuss, der sich mit den RISE-Verfahren in Hamburg-Mitte befasse, zunächst über die inzwischen vorliegende Bewertung des Fachamtes zu informieren.
Herr Mathe geht eingangs zurück auf die stadträumliche Lage und die Situation Georgswerders im Kontext der stadtentwicklungspolitischen Entwicklungen auf den Elbinseln Wilhelmsburg ein. Mit dem damaligen „Sprung über die Elbe“ und dem Rückbau der (alten) Wilhelmsburger Reichstraße ist die FHH gemeinsam mit der IBA in mehrere größere Flächenentwicklungen westlich der Bahntrasse eingetreten. Auch östlich der Bahntrasse konnten gleichwohl unterschiedliche Entwicklungsplanungen und Projekte gestartet oder bereits realisiert werden.
Anhand einer Karte erläutert Herr Mathe den Betrachtungsraum für den Stadtteil Georgswerder und stellt im Folgenden kursorisch die zentralen aktuellen sowie zukünftigen Entwicklungs- und Infrastrukturplanungen im Stadtteil dar. Zu den zentralen Flächenentwicklungen gehören insbesondere der aktuell festgestellte Bebauungsplan Wilhelmsburg 97 „Langenhövel“, auf dessen Basis nun die IBA das Quartier Kirchenwiese für etwa 400 neue Bewohnerinnen und Bewohner (inkl. Kita und anteiligem Gewerbe) entwickelt. Herr Mathe geht dann weiter kurz auf die beiden laufenden B-Planverfahren Wilhelmsburg 98 „Fisklische Straße“ und Wilhelmsburg 102 „Hövelpromenade“ ein.
Ein besonderer Schwerpunkt läge derzeit in der Entwicklung der Quartiersmitte mit einer neuen Schulplanung für die Elbinselschule, der Planung einer weiteren Kita und dem bereits realisierten Quartiersplatz mit Spielplatz. Das denkmalgeschützte sog. „Künstlerhaus“ solle erhalten bleiben, saniert werden und einer neuen quartiersbezogenen Nutzung zugeführt werden. Dafür setze sich sein Fachamt aktuell gemeinsam mit dem Fachamt Sozialraummanagement ein. Ebenso von großer Bedeutung sei die Perspektive des Georgswerder Rings mit den Sinti- und Roma-Bewohnerinnen und Bewohnern. Diesbezüglich sei aktuell ein Kauf durch „fördern und wohnen aöR“ beschlossen worden, die dort auch ein Quartiersmanagement einrichten werden. Ferner weist er auf die Veloroute 10 und weitere Planungen im öffentlichen Raum hin.
Vor diesem Hintergrund geht Herr Mathe auf die programmatischen Grundlagen und die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung in Hamburg (RISE) ein. Als Fazit sei aus Sicht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung festzustellen, dass über die beschriebenen Planungen hinausgehend eine zusätzliche RISE-Gebietsanmeldung „Georgswerder“ nicht verhältnismäßig und nicht zielführend sei. Er hält fest, dass sich das Bezirksamt weiterhin intensiv im Quartier engagieren werde und dazu ggf. auch andere Förderprogramme und rechtliche Instrumentarien eingesetzt werden sollen.
Herr Sträter dankt Herrn Mathe und seinem Team für die gute Gesamtübersicht. Nach seiner Wahrnehmung seien heute auch einige neue Themen und positive Entwicklungen angesprochen worden. Letztendlich sei für ihn hierüber ein schlüssiger Eindruck entstanden und könne der Bewertung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung folgen.. Er halte es dennoch für sinnvoll, wenn diese Thematik auch nochmals im Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel betrachtet werde.
Auch Herr Frommann bedankt sich für den Vortrag. Einige Themen, die heute angesprochen wurden, seien in der Öffentlichkeit noch nicht angekommen. Anzumerken sei aus seiner Sicht, dass es durchaus Unterschiede zwischen der Wahrnehmung im Bezirksamt gebe und dem, was teilweise Politik und Menschen vor Ort empfinden. Wichtige Fragen für den Stadtteil seien auch die Struktur von Eigentümern und Gebäuden. Kritisch merkt er an, dass der Regionalausschuss bisher zu wenig eingebunden worden sei.
Herr Olschok führt aus, dass bei den Menschen vor Ort mit RISE bestimmte Erwartungen geweckt worden seien. Zudem biete aus seiner Sicht RISE mehr Beteiligungsmöglichkeiten als isolierte einzelne Verfahren. Ferner werde er die Themen, die ihm bisher noch unbekannt waren, in seine Fraktion sowie in den Regionalausschuss bewegen, um ein Meinungsbild zu erstellen.
Frau Jakob hält es für sinnvoll, die neueren Entwicklungen sowie die Einschätzung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Regionalausschuss zu besprechen. Außerdem schlägt sie vor, gemeinsam mit dem Ausschuss für Sozialraumentwicklung nach weiteren Fördermöglichkeiten zu suchen.
Herr Mathe gibt anhand einer Präsentation einen Kurzüberblick zur aktuellen Flüchtlingssituation, zu den aktuellen Flüchtlingszahlen und zum Lagebild in Hamburg und im Bezirk Hamburg-Mitte (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Er informiert zudem über das Winternotprogramm für Obdachlose und die Tagesaufenthaltsstättensituation. Herr Mathe informiert ferner darüber, dass die Covid-19-Impfung von Geflüchteten in der Zentralen Erstaufnahme erfolgen solle. Am Standort Schmiedekoppel 29 (Niendorf) werden bis auf Weiteres Teilbereiche für die Einreisequarantäne des Ankunftszentrums genutzt. Der Standort Stapelfelder Straße werde temporär für die Unterbringung von Personen der Covid-19-Risikogruppe aus den Erstaufnahmen genutzt. Daher sei die Anzahl der Erstaufnahmen im Vergleich zu April 2021 um einen Standort auf insgesamt acht Standorte gestiegen.
Ende März 2021 befanden sich im Bezirk Hamburg-Mitte in den öffentlich-rechtlichen Unterbringungen inkl. Unterbringungen mit der Perspektive Wohnen (UPW-Standorte) ca. 5.290 Geflüchtete (Stand Ende Februar 2021: ca. 5.319). Die UPW-Standorte Haferblöcken und Eiffestraße seien nun voll ausgelastet.
Nähere Informationen sind den in der Anlage beigefügten Folien zu entnehmen.
Auf Nachfrage von Frau Jakob zur künftigen Entwicklung bezüglich des Standortes Mattkamp antwortet Herr Mathe, dass der genannte Standort bereits im Stadtplanungsausschuss und in anderen Gremien im Rahmen der Entwicklung der Neuen Gartenstadt Öjendorf diskutiert wurde. Im Ergebnis seien sich die Beteiligten einig, dass die Entwicklung der Neuen Gartenstadt Priorität habe. Solange jedoch kein Flächenzugriff notwendig werde, bleibe dieser Standort zunächst erhalten.
Herr Mathe informiert anhand einer Präsentation zum aktuellen Projektstand des Bebauungsplanverfahrens Wilhelmsburg 102 "Spreehafenviertel" (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Am 29.03.2021 hat der Stadtplanungsausschuss auf Grundlage der Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) erteilt. Am 26.04.2021 hat dann das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit Blick auf die Kalender und die Schulsommerferien zunächst den 21.06.2021 als Termin zur Durchführung der digitalen ÖPD vorgeschlagen. Im Stadtplanungsausschuss sei vereinbart worden, dass die Fraktionen dem Fachamt zeitnah eine Rückmeldung bezüglich des vorgeschlagenen Termins geben. Als Rücklauf habe es bislang nur eine Rückmeldung seitens der GRÜNEN-Fraktion gegeben. Von dort wird mit Verweis auf die Bürgerproteste zur Rodung der Waldflächen und der Bedeutung des B-Plan-Verfahrens eine rein digitale Veranstaltung abgelehnt. Herr Mathe kann die Bedenken nachvollziehen und schlägt mit Blick auf die inzwischen deutlich sinkenden Inzidenzwerte alternativ eine Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt vor. Als Alternativtermin benennt er den 09.08.2021. Die ÖPD sollte dann jedoch zumindest in hybrider Form stattfinden, um bei diesen komplexen Themen und Fragestellungen eine gewohnt bürgernahe Befassung sicherzustellen.
Herr Mathe fragt die anderen Fraktionen, ob dort inzwischen eine Meinungsbildung vorläge.
Herr Sträter bedauert, dass zum vereinbarten Termin noch keine Rückmeldung erfolgt sei. Eine hybride ÖPD im August 2021 finde seine Unterstützung, insbesondere bei diesem konfliktreichen Bebauungsplanverfahren. Eine zeitnahe schriftliche Stellungnahme seiner Fraktion sagt er zu.
Herr Olschok hält eine Präsenzveranstaltung grundsätzlich für das richtige Format für die ÖPD. Ob diese dann online begleitet werden könne, müsse geklärt werden. Der Vorschlag einer hybriden Veranstaltung werde aber auch von seiner Fraktion unterstützt. Ein entsprechender Raum in Wilhelmsburg wäre wünschenswert. Er werde das Thema in der Fraktion besprechen und dem Fachamt schnell eine Rückmeldung geben.
Herr Mennerich unterstützt die hybride Veranstaltung, auch wenn seine Fraktion grundsätzlich für Präsenzveranstaltungen plädiere. Auch künftig sollte, unabhängig von pandemiebedingten Einschränkungen, eine regelhafte Begleitung der ÖPD durch digitale Ausstrahlungen in Erwägung gezogen werden. Damit könne ein größerer Kreis an Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.
Herr Dr. Böttcher verweist auf die bisherigen Erfahrungen mit hybriden Veranstaltungen, die aus seiner Sicht durchaus erfolgreich gewesen sind. Insofern finde eine hybride Veranstaltung die Unterstützung seiner Fraktion.
Herr Mathe dankt den Fraktionen für deren Einschätzungen. Er verweist auf die erfolgreiche ÖPD im Bebauungsplanverfahren Horn 49. Diese sei aufgrund der pandemischen Einschränkungen als weitere Präsenzveranstaltung im BV-Saal für eine begrenzte Personenzahl durchgeführt worden und zusätzlich gab es in einem Nebenraum für weitere Bürgerinnen und Bürger eine Übertragung. In Wilhelmsburg habe das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bereits im Rahmen anderer Bebauungsplanverfahren gute Erfahrungen mit Räumlichkeiten wie die Schule „Tor zur Welt“ gemacht. Bei aktuellen Beteiligungsformaten im Rahmen anderer Projekte habe sein Fachamt ebenso sehr gute Erfahrungen mit den vielfältigen technischen Möglichkeiten gemacht. Abschließend bittet er die Fraktionen, bis kommenden Freitag eine schriftliche Rückmeldung zum vorgeschlagenen Termin am 09.08.2021 für die ÖPD zu geben. Nachrichtlich: Auf Basis der eingegangen Stellungnahmen der Fraktionen werde nun die Durchführung der ÖPD am 09.08.2021 angestrebt.
Auf Nachfrage von Frau Jakob bezüglich der weiteren Planungen der Eigentümerin zum Erhalt der Rotunde antwortet Herr Mathe, es sei die gemeinsam getragene Zielsetzung und Position der Stadt, dass die Rotunde gesichert werden muss. Er betont in diesem Zusammenhang, dass auch das Denkmalschutzamt sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Mitspracherechte hätten.
Auf Nachfrage von Frau Jakob zur aktuellen Sachlage bezüglich des Tempels der liberalen Gemeinde in der Poolstraße antwortet Herr Mathe, dass dem Fachamt dazu kein neuer Sachstand bekannt sei.