Frau Bailly begrüßt den Ausschuss zu seiner digitalen und nicht-öffentlichen Sitzung. Sie fragt sodann die Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer und das Verfahren zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen ab.
Die Fraktionen einigen sich einstimmig darauf, das Abstimmungsverhalten durch die Fraktionssprecher/innen bekannt geben zu lassen.
Herr Behrschmidt äußert sich kritisch darüber, dass die Niederschrift erst kurzfristig vorgelegt worden sei. Für ihn sei es deshalb schwierig, heute darüber abzustimmen. Er bittet darum, dass die Niederschrift künftig früher vorgelegt werde.
Herr Sträter beantragt, die Beschlussfassung auf die Sitzung am 24.02.2021 zu vertagen.
Herr Dr. Böttcher schließt sich diesem Antrag an.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Bailly Frau Ehlers, Herrn Polkowski und Herrn Breyvogel von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Herrn Dr. Kleinau, Herrn Liebig, Frau Penzlin, Frau Bühler und Herrn Preuner von der HafenCity Hamburg GmbH.
Herr Dr. Kleinau geht anschließend anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) ausführlich auf folgende Punkte ein:
· Aufbau und Struktur der HafenCity Hamburg GmbH
· Planungsstand im Städtebau im Freiraum
- Aufgabe und Rahmenbedingungen
- Einbezug der Bedürfnisse durch frühe Bürgerbeteiligung
- Aktueller Stand im Prozess
- Stadtteil Grasbrook: Wettbewerblicher Dialog Städtebau und Freiraum (erste Phase des Wettbewerbs, Dezember 2019 / Abschluss zweite Phase; Ergebnis Wettbewerb, April 2020)
- Vervollständigung des städtebaulich und freiraumplanerischen Gesamtbildes des neuen Stadtteils Grasbrook
- Hochintegrierte Planung bis Sommer 2021 (aktuelle Strukturfestlegungen für eine innovative, offene Entwicklung)
- Nachhaltige Mobilität
- Innovative Ver- und Entsorgung
- Großzügige und hochwertige Freiräume
- Robuste Stadtstruktur, nachhaltige Gebäude
- Angemessener Umgang mit der Geschichte des Ortes
· Verknüpfung von Grasbrook und Veddel
- Räumliche Verknüpfung von Grasbrook und Veddel / Vorbedingung für soziale, kulturelle und ökonomische Synergien
- Stadteingang Elbbrücken
- Veddeler Brücke
- Stadtteil Grasbrook / Nördliche Veddel: Soziale Infrastruktur
· Nächste Schritte
- Beteiligung als wesentlicher Bestandteil der Planung
- Grobzeitschiene der Planung für das kommende Jahr
Herr Lübke betont im Hinblick auf die geplante Verbindung der Stadtteile Veddel und Grasbrook, dass es für die Menschen auch Gründe dafür geben müsse, diese Verbindung zu nutzen. Als verbindenden Ort zwischen beiden Stadtteilen nennt er den Veddeler Norden, der als eine Art „Kniegelenk“ fungieren könnte. Zur genannten Jurysitzung Grasbrook im April 2020 erklärt er, dass er hierüber entsetzt gewesen sei, da es dort keine Wertung der jeweiligen Bürgerkommentare aus der öffentlichen veranstaltung am Vorabend sowie der Online Beteiligung zu den einzelnen Beiträgen gegeben habe. Im Vorfeld dieser Veranstaltung habe er viele Gespräche im Stadtteil über die Entwürfe der ersten Wettbewerbsphase geführt. In diesen Gesprächen sei das Entwurfskonzept des späteren Wettbewerbsgewinners von den Einwohnerinnen und Einwohnern als schlechtester eingestuft worden. Als Beispiel nennt er die an der Bahnlinie entlang geführte Gebäudezeile, die komplett geschlossen sei und so die Sicht aus Richtung Osten versperre. Zudem befürchte er, dass dieser Gebäudeblock den Lärm der Hauptbahntrasse in den Stadtteil Veddel reflektieren könnte.
Herr Sträter äußert sich sehr gespannt auf die Entwicklung dieses Areals. Im Gegensatz zu seinem Vorredner halte er den Entwurf für sehr interessant. Dass die Ergebnisse trotz Bürgerbeteiligung nicht immer allen gefallen, gehöre zum Charakter eines solchen Verfahrens. Wichtig sei es aus seiner Sicht jedoch, dass beide Stadtteile zusammen betrachtet werden, da es auch um viele Infrastruktureinrichtungen (z.B. Sport, Nahversorgung, soz. Einrichtungen) gehe, für die geeignete Orte gefunden werden müssen. Den Stellplatzschlüssel von 0,2 halte er allerdings für sehr gewagt, obwohl er dies eigentlich als positiv ansehe. Kritisch sehe er die Anbindung für den Individualverkehr. Nach den Entwürfen bestehe der Veddeler Norden für ihn aus zu viel Verkehrsflächen.
Herr Mennerich erklärt, er vermisse bei allen Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger, dass diese an der Entscheidungsfindung mitwirken können. Weiterhin äußert er sich kritisch zum genannten Stellplatzschlüssel, den er für deutlich zu gering halte und als Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger ansehe. Für bedauerlich halte er zudem, dass sich die geplanten Grünanlagen nicht direkt an die Grünflächen im Veddeler Norden anschließen sollen.
Herr Behrschmidt unterstützt den genannten Stellplatzschlüssel von 0,2 sowie die Idee einer zentralen Parkgarage. Nach seiner Auffassung müsse aus Klima- und Umweltschutzgründen der private Kfz-Bestand massiv verringert werden.
Frau Bailly äußert sich überrascht darüber, dass die dargestellte Brücke zwischen dem Grasbrook und der HafenCity in Frage stehe. Dies würde im krassen Gegensatz zur angestrebten Stadt der kurzen Wege für den Fußgänger- und Radverkehr stehen.
Auf weitere Fragen und Anmerkungen der Ausschussmitglieder Herrn Lübke, Herrn Sträter, Herrn Mennerich, Herrn Behrschmidt und Frau Bailly gehen Herr Dr. Kleinau und Herr Polkowski folgendermaßen ein:
· Der dargestellt Verlauf der U-Bahn-Trasse in Richtung Westen sei keine Vorfestlegung. Die Variante nach Süden sei ebenfalls in der Betrachtung.
· Es bestünden auch Überlegungen, die Logistik der letzte Meile quartiersbezogen zu organiseren. In diesem Zusammenhang werde auch überlegt, in die Gebäude sog. Mobility Hubs zu integrieren.
· Zum Lagerhaus G könne hier und heute kein neuer Sachstand berichtet werden.
· Das genannte „Kniegelenk“ im Veddeler Norden werde Seitens der HCH nicht überplant. Diese Fläche werde im Zusammenhang mit den Planungen für den Stadtteileingang von der BSW gemeinsam mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte in Abstimmung mit der BBEG überplant. Momentan lägen verschiedene Varianten darüber vor, wie mit dieser Fläche umgegangen werden könnte. Eine Festlegung sei noch nicht erfolgt. Zudem befänden sich diese Flächen noch nicht zu 100 % im Besitz der FHH.
· Momentan werde nicht von oberirdischen Parkflächen ausgegangen. Es solle aber Haltebuchten für unterschiedliche Mobilitätsangebote geben. Der ruhende Verkehr solle im Wesentlichen in einer Quartiersgarage untergebracht werden. Dies werde zu einer beruhigten Verkehrssituation auf dem Grasbrook-Boulevard beitragen. Dies hätten verschiedene Simulationen gezeigt.
· In Bezug auf die drei dargestellten Hochpunkte bestehe zurzeit der Status, dass es im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf eine größere Differenzierung in der Höhe der Gebäude gebe (ca. zwischen 65 m und 95 m). Zwischen der BSW und der HCH bestehe Einigkeit darin, dass die drei bisher gleich hoch dargestellten Hochhäuser so nicht realisiert werden können. Zudem hätten sich die Geschossigkeiten deutlich nach unten entwickelt. Zielrichtung sei es, drei unterschiedlich hohe Gebäude zu realisieren.
· Eine zu starke Reduzierung der Geschosse könne zur Unwirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes führen.
· Der Lärm von den Elbbrücken sei ein nicht zu unterschätzendes Problem. Um dieses Problem in Verbindung mit dem Wohnen in den Griff zu bekommen, werde an verschiedenen Baukörperkubaturen gearbeitet.
· Es ist nicht gewollt, dass die Stadtkante entlang der Elbe entgegen dem Wettbewerbsergebnis höher ausfalle.
· Die Kritik an der fehlenden Entscheidungsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger werde zurückgewiesen, da es sich bei einer solchen Beteiligung um eine reine Zufallsbeteiligung handeln würde. Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürger könnten im Rahmen eines Volksbegehrens herbeigeführt werden. Zudem wurde die Auswertung der Bürgerbeteiligung der Jury präsentiert.
· Die geplanten Zisternen sollen als Wasserspeicher zur Bewässerung von Grünanlagen dienen. Ebenso solle der Erdkörper hiermit feucht gehalten werden.
· Die Fußgängerbrücke zwischen dem Grasbrook und der nördlichen Veddel werde nicht als einzige Verbindung zwischen den Grünflächen angesehen. Die Verbindung der Grünanlagen solle auch mit einer Unterquerung der Elbbrücken erreicht werden.
· Eine Überdeckelung der Elbbrücken zur Lärmreduzierung sei aus statischen Gründen vermutlich nicht möglich. Zudem sei die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme nicht belegt, da der Lärm vielmehr durch das Dröhnen der Stahlkonstruktion verursacht werde.
· Der Stellplatzbedarf sei aufgrund von Vergleichszahlen aus der gesamten Stadt ermittelt worden.
· Es sei eine grüne Promenade an der Elbe geplant, die öffentlich zugänglich sein soll. Wie diese letztendlich aussehen werde, sei Thema weiterer Gespräche.
· Anhand mehrerer Modelle sei man gerade dabei, den Städtebau im auch Zusammenhang mit dem Elbtower zu untersuchen.
· Auch für den Grasbrook gelte die Vorgabe des Senats, dass ein Drittel geförderte Wohnungen, ein Drittel Mietwohnungen und ein Drittel Eigentumswohnungen entstehen sollen. Die genannten Baugemeinschaften würden sich auf diese Segmente verteilen.
· Die zwischen dem Grasbrook und der HafenCity dargestellte Brücke sei noch nicht beschlossen, da die HPA die dahinter liegenden Schiffsliegeplätze benötige und die Finanzierung noch nicht geklärt ist. Die Lösung mit einer Klappbrücke wäre unwirtschaftlich und teuer.
Abschließend bedankt sich Frau Bailly bei den Referentinnen und Referenten für die ausführlichen Informationen und verabschiedet sie.
Es lag nichts vor.
Herr Behrschmidt erläutert bezugnehmend auf seine Vorstellung in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 02.12.2020 den Antrag und bittet um Zustimmung.
Herr Mennerich hält die im Antrag formulierte Forderung nach eine autofreien Bereich der Innenstadt - konkret der Bereich rund um den Jungfernstieg - im Bewusstsein des vorhandenen Pkw-Bestandes für eine Bevormundungsmaßnahme. Er sehe die Politik als Dienstleister für die Bevölkerung, der die Bedürfnisse und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit befriedigen müsse. Die Forderungen im Antrag halte er für unverantwortlich.
Herr Dr. Böttcher hält es für fraglich, dass nur die Pkw in den Städten für die im Antrag genannte CO2-Reduktion beitragen sollen und nicht auch die in ländlichen Gebieten. Seine Fraktion vertrete zudem die Auffassung, dass gerade die Investoren in der Hamburger Innenstadt sehr verantwortungsvoll mit der Frage umgehen würden, wie viele neue Stellplätze erforderlich seien. Aus diesen Gründen sehe die CDU-Fraktion keinen Grund, diesem Antrag zuzustimmen.
Herr Sträter unterstützt die Aussagen seines Vorredners. Zudem erinnert er daran, dass dieser Antrag in der letzten Sitzung vertagt worden sei, um zunächst eine fachliche Stellungnahme seitens der zuständigen Dienststellen einzuholen. Auf der Basis würde sich der Stadtplanungsausschuss anschließend auch fachlich mit dem Thema befassen. Weiterhin erklärt er, dass man sich in dem genannten Bereich bereits in einem Abminderungsgebiet mit 25% befinde. Eine weitere Abminderung sei seines Erachtens nicht möglich.
Herr Mathe nimmt Bezug auf seine Aussagen in der letzten Sitzung und erklärt, dass sich zu den fachlichen Fragen nicht allein die Fachämter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte - insbesondere die Fachämter Bauprüfung, Management des öffentlichen Raumes und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung - mit dieser durchaus komplexen Thematik befassen müssten. Es sei insbesondere die Hamburgische Bauordnung und die Anlage 1 „Bemessungswerte für die Anzahl notwendiger Stellplätze und Fahrradstellplätze der entsprechenden Fachanweisung der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zu beachten. Demnach sei auch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) gefragt, da hier eine Grundsatzthematik auf gesamtstätischer Ebene berührt werde. Auch die Einbindung der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sei seines Erachtens zu den aufgeworfenen Fragen verkehrspolitischen Forderungen einzubinden. Die vorab genannte Stellungnahme bzw. die gemeinsame fachliche Bewertung des Antrags sei in diesem Kontext einzuordnen.
Frau Bailly fragt den Ausschuss, ob es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll sei, den Antrag heute erneut zu vertagen.
Herr Willenbrock bestätigt, dass aufgrund der Zuständigkeit für die genannte Fachanweisung die Federführung bei der Fachbehörde liege. Aus diesem Grund könne ein Beschluss der Bezirksversammlung mit einer groben Absichtserklärung gefasst werden, der dann an die BSW weitergeleitet werden müsste. Das von Herrn Dr. Böttcher genannte Verantwortungsbewusstsein der Investoren wäre ein Argument dafür, dass man diese künstliche Abminderung eigentlich nicht brauche. Wenn die Investoren feststellen würden, dass in den bestehenden Garagen genügend Stellplätze zur Verfügung stehen, wäre es jedoch sinnvoll, eine weitere Absenkung vorzunehmen. Es sei zudem zwischen Wohn- und Gewerbenutzung zu unterscheiden. Für die Wohnnutzung gebe es bekanntermaßen keinen Stellplatzschlüssel. Eine Umnutzung von nicht mehr benötigten gewerblichen Stellplätzen für die Wohnnutzung sei schwierig. Eine große Herausforderung sei zudem die Garagenzufahrt in den in Rede stehenden autofreien Bereichen.
Frau Jakob äußert ebenso den Wunsch nach einer fachlichen Stellungnahme. Außerdem könne sie nicht nachvollziehen, warum sich der Antrag allein auf den Hamburger Hof beziehe. Es sei darauf zu achten, dass durch die Garagenzufahrten die im Antrag genannten verkehrsfreien Bereiche nicht durchquert werden. Sie weist in diesem Zusammenhang konkret auf das in Planung stehende Bebauungsplan-Verfahren Hamburg-Altstadt 50 hin. Weiterhin frage sie sich, ob diese Thematik nicht besser im Ausschuss für Mobilität diskutiert werden müsste.
Herr Behrschmidt entgegnet, dass der Antrag sich auf die gesamte Innenstadt und nicht nur auf den Hamburger Hof beziehe. Mit Bezug auf das Bebauungsplan-Verfahren Hamburg-Altstadt 50 macht er deutlich, dass aufgrund der geplanten Tiefgaragenausfahrten zum Teil die Ausweisung von verkehrsberuhigten Straßen verhindert werde.
Herr Mathe hält fest, dass für gewerbliche Nutzungen gemäß der Hamburgischen Bauordnung weiterhin ein Stellplatznachweis zu erbringen sei. In begründeten Einzelfällen könne alternativ eine monetäre Ablösung vereinbart werden. Im engeren Innenstadtbereich begleite das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung gemeinsam mit der Politik Projektentwickler und Investoren aktuell bei zahlreichen laufenden Bauvorhaben mit projektierten Tiefgaragen. Diese Vorhaben seien oft über einen längeren Planungsprozess entwickelt und konkretisiert worden. Er merkt zum Diskussionsverlauf an, dass entgegen der Aussage von Herrn Behrschmidt im Petitum des Antrags nicht von einer Abminderung der gesamten Innenstadt die Rede sei, sondern von einem Abminderungsgebiet Innenstadt rund um den autofreien Jungfernstieg.
Herr Sträter unterstützt die Aussagen von Herrn Mathe und betont, dass der Antrag nicht präzise sei. Zum einen sei im Petitum vom Abminderungsgebiet Innenstadt rund um den autofreien Jungfernstieg die Rede. Zum anderen wird auf den Hamburger Hof Bezug genommen. Die Planungen rund um den Hamburger Hof seien deutlich älter als die Verkehrsberuhigung rund um den Jungfernstieg durch die Verkehrsbehörde. Zur weiteren Befassung des Stadtplanungsausschusses bittet er um eine Präzisierung der Drucksache durch die GRÜNEN-Fraktion.
Herr Willenbrock stellt klar, dass die Kernaussage des Antrags eindeutig sei. Demnach handele es sich um das Abminderungsgebiet Innenstadt rund um den autofreien Jungfernstieg und nicht um den gesamten Innenstadtbereich.
Herr Behrschmidt stellt an Herrn Sträter gerichtet die Frage, ob die SPD-Fraktion bei einer Präzisierung der Drucksache den Antrag unterstützen würde.
Herr Sträter antwortet, dass die SPD-Fraktion den Antrag grundsätzlich ablehne. Eine weitere Abstimmung könne gerne außerhalb des Stadtplanungsausschusses vorgenommen werden.
Herr Mathe geht mit Bezug auf die Beschlusslage aus dem Stadtteilbeirat St. Georg (Sitzung am 25.11.2020) anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) auf den aktuellen Projektstand des Bebauungsplanverfahrens St. Georg 43 "Nördlich Steindamm" und die Änderungen im Bebauungsplan-Entwurf im Vergleich zum Planungsstand zur Öffentlichen Plandiskussion aus 2006 ein.
Herr Mathe blickt zunächst zurück auf die Anfänge des Bebauungsplan-Verfahrens, das mit dem Einleitungsbeschluss im Juni 2006 begonnen habe. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung habe die öffentliche Plandiskussion im November 2006 durchgeführt und sehr einvernehmlich mit einem ganz überwiegend großem Zuspruch der Bürgerinnen und Bürger den Bebauungsplan-Entwurf erörtert. Nach Durchführung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sei es aufgrund komplexer Verhandlungen mit den Privateigentümern nach dem Jahr 2012 zu eine mehrjährige Blockade gekommen. Hier sei seinerzeit auch der Oberbaudirektor eingebunden worden und man habe gemeinsam versucht, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die die Interessen der Stadt vertritt und gleichzeitig den Privateigentümern einen Kompromiss anbiete. Diese Verzögerung sei im Stadtteilbeirat St. Georg kritisiert worden. Er unterstreicht, dass das Bebauungsplan-Verfahren stets transparent seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung gesteuert wurde und fortlaufend im Stadtplanungsausschuss und auch Stadtteilbeirat St. Georg berichtet worden sei.
Herr Mathe betont, dass aktuell leider die Sachverhalte im Stadtteilbeirat zum Teil nicht korrekt widergegeben worden seien. Entgegen der Einzeldarstellung im Stadtteilbeirat St. Georg hätten die grundsätzlichen Ziele des Bebauungsplan-Entwurfs auch weiterhin Bestand. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung habe mit dem aktuellen Bebauungsplan-Entwurf in Teilbereichen, insbesondere entlang des Lohmühlengrünzugs, eine weitere Optimierung erreicht.
Herr Mathe verweist auf zahlreiche Abstimmungen mit den Privateigentümern zur städtebaulichen Neuordnung der Flächen im Plangebiet. Die im Eigentum der FHH stehenden Grundstücke an der Brennerstraße-Ecke Stiftstraße sollen in Abstimmung mit dem LIG, der Politik und der direkt benachbarten Privateigentümerin von einer Stiftung aus dem benachbarten Stiftviertel entwickelt werden. Auf dieser Grundlage kann das Bebauungsplan-Verfahren nun finalisiert werden. Des Weiteren sei aufgrund der geschilderten Verzögerungen eine Aktualisierung der Fachgutachten erforderlich geworden.
Herr Mathe verweist anhand einer Gegenüberstellung des Planstandes zum Zeitpunkt der ÖPD (November 2006) und des aktuellen Bebauungsplan-Entwurfs auf die mittlerweile vorgenommenen Optimierungen für die Flächen entlang des Lohmühlengrünzugs. Seitens des Stadtteilbeirats sei die Kritik geäußert worden, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs zu Lasten des Lohmühlengrünzugs den Privateigentümern eine erweiterte Bebauungsmöglichkeit ermöglicht werde. Zudem würden die ausgewiesenen privaten Grünflächen seitens des Stadtteilbeirats kritisiert. Herr Mathe erklärt dazu, dass mit Stand ÖPD November 2006 für die Flächen entlang der Brennerstraße als Art der baulichen Nutzung ein Besonderes Wohngebiet (WB) vorgesehen war. Die mittlerweile in die Baunutzungsverordnung eingeführte neue Baukategorie Urbanes Gebiet (MU) könne das Planungsziel der verstärkten Wohnnutzung auf der lärmabgewandten Seite der Brennerstraße neben den weiterhin als Kerngebiet auszuweisenden Flächen entlang des Steindamms fachlich besser abbilden.
Zum Maß der baulichen Nutzung erläutert Herr Mathe, dass es für die Flächen entlang des Lohmühlengrünzugs im Bebauungsplan-Entwurf nicht zu einer Erhöhung der festzusetzenden Obergrenze gekommen sei. Im „MU 7" sei von zunächst sechs Vollgeschosse und einer Gebäudehöhe von 22 m über Straßenniveau bzw. neun Vollgeschosse als zwingende Festsetzung und einer Gebäudehöhe von 37,5 m über Straßenniveau abgerückt worden. Im aktuellen Bebauungsplan-Entwurf sei für das „MU 7" eine Gebäudehöhe von maximal 22 m über Straßenniveau vorgesehen. Im Bereich des „MK 7" sei anstelle der neun Vollgeschosse (entspricht einer Gebäudehöhe von 37,5 m über Straßenniveau) zum Zeitpunkt der ÖPD nunmehr eine Gebäudehöhe von maximal 31 m über Straßenniveau vorgesehen. Weiterhin sei zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der privaten Eigentümerin des Grundstücks auf dem „MK 7" vereinbart worden, dass im Sinne der Einsparung der grauen Energie das Bestandsgebäude nicht abgerissen und stattdessen revitalisiert werde. Damit werde der Fußabdruck des Bestandsgebäudes im Bebauungsplan-Entwurf aufgenommen.
Bezugnehmend auf die im Bebauungsplan-Entwurf zum Zeitpunkt der ÖPD noch vorgesehene Festsetzung von privaten Grünflächen auf insgesamt 353 m² und einer Tiefe von 7 m weist Herr Mathe auf eine durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nunmehr verfolgte Reduzierung auf 96 m² und einer Tiefe von 2 m hin. Mit der vorgesehenen privaten Grünfläche wären Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Fassade auf Privatgrund möglich. Die Wohngebäude entlang des Lohmühlengrünzugs sollen auch die Möglichkeit der Anordnung von Balkonen erhalten, aber gleichzeitig keine negative gestalterische Wirkung auf das Landschaftsbild haben. Daher soll für diese eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen um 1 m auf höchstens 30 von Hundert der Fassadenlänge eines Gebäudes in Richtung Lohmühlengrünzugs zugelassen werden.
Zudem werden vormals als öffentliche Straßenverkehrsflächen ausgewiesenen Bereiche in der westlichen Verlängerung der Brennerstraße im aktuellen Bebauungsplan-Entwurf als Parkanlage (FHH) festgesetzt. Damit soll die Nord-Süd Durchgängigkeit des Lohmühlengrünzugs verbessert und dieser selbst in seiner Fläche vergrößert werden.
Zum zeitlichen Ablauf berichtet Herr Mathe, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die öffentliche Auslegung für das Frühjahr 2021 plane. Im Rahmen der anstehenden öffentlichen Auslegung habe die Öffentlichkeit eine weitere konkrete Möglichkeit zur Beteiligung. Hierzu werde sein Fachamt in der nächsten Sitzung des Stadtplanungsausschusses eine Drucksache einbringen. Die Vorweggenehmigungsreife werde nun für September 2021 verfolgt.
Herr Willenbrock bedankt sich für die ausführliche und informative Vorstellung, wodurch die falschen Eindrücke des Stadtteilbeirats durch Herrn Mathe erwartungsgemäß berichtigt wurden. Er fragt, wie sich die falsche Darstellung im Stadtteilbeirat korrigieren ließe. Eine erneute ÖPD halte auch er nicht für notwendig. Er könne sich vorstellen, über die öffentliche Auslegung hinaus im Stadtteil ein Forum zu bieten, da sich im Umfeld vieles verändert habe. Zum B-Plan-Entwurf bittet er das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung darum, im nächsten Stadtplanungsausschuss über die Verschattungssituation im Bereich der Parkanlage zu informieren.
Herr Mathe erklärt, dass die öffentliche Plandiskussion (ÖPD) im Bebauungsplan-Verfahren dazu diene, die Öffentlichkeit bereits sehr frühzeitig über die Planung zu informieren. Der zweite zentrale Schritt sei die öffentliche Auslegung zum deutlich späteren Zeitpunkt im Planverfahren.
Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung sind die Fachthemen mit den Behörden und Träger öffentlicher Belange und den Planungsbetroffenen konsensual erörtert. Eine erneute ÖPD müsse er deshalb entschieden ablehnen. Sollte der Wunsch nach weiteren Informationen bestehen, werde er dem Stadtteilbeirat gerne den korrekten Sachverhalt zu dem in Rede stehenden Thema berichten.
Bezugnehmend auf die Verschattungssituation wurde wie in der Bebauungsplanung üblich die Gewährleistung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse geprüft. Die Wirkung auf den Lohmühlengrünzug sei nicht geprüft worden. Er weist darauf hin, dass bereits im Bestand durch die vorhandenen Baukörper eine gewisse Verschattung des Lohmühlengrünzugs gegeben sei. Die Baulückenschließung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens St. Georg 43 müsse im Sinne der Innenentwicklung und der Wohnungsbauziele des Senats und des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms als verträgliche Arrondierung eingeordnet werden. Insgesamt werde es aufgrund der geplanten Gebäudehöhen keine signifikante Verschattung des Grünzugs geben.
Herr Sträter betont, dass es ein Informationsdefizit im Stadtteil gebe. Aus diesem Grund befürworte er den Vorschlag, in einer der nächsten Beiratssitzungen den Sachstand zu berichten, möglichst vor der öffentlichen Auslegung. Eine erneute ÖPD lehne er aus den genannten Gründen ab. Zur nächsten Sitzung des Stadtplanungsausschusses wünsche er sich Informationen zu Planungen der Parkanlage. Der Planer der Parkanlage hätte im Stadtteilbeirat unterschiedliche Varianten - u.a. eine Liegewiese - vorgestellt. Aus seiner Sicht sei dieser Standort nicht für eine Liegewiese geeignet. Insofern würden sich die Bedenken bezüglich der Verschattung relativieren. Dieser Aspekt sollte in die Fachdiskussion im Ausschuss einbezogen werden. Er schlägt zum weiteren Verfahren vor, die Drucksache heute zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Fischer bedankt sich bei Herrn Mathe für die Darstellung des komplizierten Sachverhalts und unterstützt den Vorschlag von Herrn Sträter.
Herr Leipnitz habe den Eindruck, dass man sich in einer extrem verfahrenen und schwierigen Situation befinde. Er könne sich nicht vorstellen, am 24.02.2021 über die Durchführung der öffentlichen Auslegung zu entscheiden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zeitgleich der Stadtteilbeirat tage. Er plädiere dafür, zunächst im Beirat zu berichten, bevor weitere Schritte im Stadtplanungsausschuss beschlossen werden. Er beantragt, die Vorlage im Sinne des Beirates heute zu beschließen.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit beschließt der Stadtplanungsausschuss anschließend einstimmig, die Sitzungszeit gemäß § 8 der Geschäftsordnung über 22 Uhr hinaus zu verlängern.
Frau Jakob berichtet von Informationen, wonach die Belegenheit Seilerstraße 59 nur noch teilbelegt sei und fragt, ob das Fachamt einen aktuellen Sachstand geben könne.
Herr Mathe antwortet, dass er die Thematik mitnehmen und in der nächsten Sitzung darüber berichten werde.
Herr Mathe erläutert anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) den aktuellen Sachstand zum Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 102 „Spreehafenviertel“ und gibt einen Rückblick zum Bürgerbegehren „Der wilde Wald bleibt“.
Am 02. Dezember 2020 habe er bereits im Stadtplanungsausschuss über das Bürgerbegehren berichtet. Am 15. Dezember 2020 hat nun die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB = Bezirksaufsichtsbehörde) den Widerspruch der Bürgerinitiative gegen das Nichtzustandekommen des Bürgerbegehrens zurückgewiesen. Am 17. Dezember 2020 teilte die BWFGB dann gegenüber dem Bezirksamt mit, dass mit Widerspruch bzw. Klage gegen den Verwaltungsakt die aufschiebende Wirkung eintrete und damit die Sperrwirkung wieder auflebe. Daraufhin wurde der Sachverhalt im Bezirksamt auf der Leitungsebene zwischen den beteiligten Fachämtern intensiv erörtert. Anfang Januar 2021 wurde der Sachverhalt in der Wohnungsbaukoordinierungsrunde der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) erörtert. Staatsrätin Thomas habe festgehalten, dass die BSW den Vorgang nochmals prüfen werde. Am 15. Januar 2021 habe es dann eine mündliche Schlichtungsverhandlung zwischen der Bürgerinitiative und BWFGB gegeben.
Die Bürgerinitiative habe nun mit Schreiben vom 26.01.2021 dem Fachamt Interner Service mitgeteilt, dass sie keine weiteren Rechtsmittel gegen den negativen Widerspruchsbescheid einlegen werden. Im Ergebnis seien das Rechtsmittelverfahren und das Bürgerbegehren endgültig beendet. Gleichwohl habe die Bürgerinitiative angekündigt, ein neues Bürgerbegehren mit einer ähnlichen Fragestellung und Zielrichtung einzureichen, wenn die Bedingungen zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften wieder besser sind.
Herr Mathe kündigt an, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in der Sitzung am 17.03.2021 eine Drucksache zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) einbringen werde.
Zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Billstedt / Horn geht Herr Mathe anhand der Präsentation auf die aktuelle Situation und die weitere Zeitschiene ein. Insbesondere weist er auf das am 15.02.2021 zwischen 18:00 Uhr und 19:30 Uhr stattfindende digitale Forum mit Chatfunktion hin. Dieses werde aktuell über Presse, Plakate, Newsletter und Online beworben.