22-4408.1

Zwischenfinanzierung der Toilettenanlage am Großneumarkt, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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22.02.2024
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4408 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Die Kosten für die neuerrichtete Toilettenanlage am Großneumarkt wurden in einem Pilotprojekt der Stadtreinigung von November 2023 bis Ende Januar 2024 finanziert.

Ab Februar ist diese Finanzierung nicht mehr möglich.

Die Regelbetreuung durch den zukünftigen Pächter (Eiscafé) beginnt erst im März.

Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke im Februar 2024.

 

Durch die zwischenzeitliche Begrenzung der täglichen Präsenzzeiten auf 10 bis 18 h vom 06.02 bis zum Ende Februar könnten die Kosten auf 3.820 € gesenkt werden.

Da zurzeit keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, soll die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte diese Summe aus Sondermitteln zur Verfügung stellen.

Damit könnte der Betrieb der Toilette weiterhin aufrechterhalten werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss daher beschließen:

 

  1. Dem Bezirksamt Hamburg wird für den Betrieb der Toilettenanlage am Großneumarkt vom 6. Februar bis 29. Februar 2024 der Betrag von 3.820 € aus bezirklichen Sondermitteln (konsumtiv aus dem gesamten Bezirksamtsbereich) zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.