Zusätzliche Beleuchtung des Fußwegs Kirchnerweg
Letzte Beratung: 11.01.2022 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.3
Die Bezirksversammlung hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-0727.1 in ihrer Sitzung am 13.02.2020 einstimmig beschlossen.
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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0727 einstimmig zugestimmt.
Vor allem in der dunklen Jahreszeit mehren sich Beschwerden von Bürgern über die unzureichende Beleuchtung der Fußwege. So hatten wir Beschwerden über die unzureichende Beleuchtung des Fußweges „Kirchnerweges“ erhalten.
Der „Kirchnerweg“ hat keine Nummerierung. Um eine Verortung der unbeleuchteten Stelle zu bestimmen müssen wir uns im Antrag an der Nummerierung der Max-Pechstein-Strasse orientieren.
Auf der Höher der Max-Pechstein-Strasse 26 teilt sich der „Kirchnerweg“ in ein beleuchteten Fußweg der Richtung Steinfurths Diek führt und ein unbeleuchteten Fußweg der Richtung Max-Pechstein-Strasse 34 führt.
Um der Stolper- und damit verbundene Verletzungsgefahr vorzubeugen ist am unbeleuchteten Fußweg die Installation von Fußgängerlaternen notwendig.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat hierzu die folgende Stellungnahme abgegeben
Zu 1. und 2.:
Der Kirchnerweg führt über eine öffentliche Grünfläche. Die Grünanlagen in Hamburg sind im Regelfall nicht beleuchtet. Es gibt dabei Ausnahmen, wenn besondere Bedingungen vorliegen. Dies sind zum Beispiel die Zuwegungen zu Bahnstationen oder auch Wege durch Parks, die regelmäßig als Schulweg genutzt werden und für die eine bestehende beleuchtete Wegeverbindung einen erheblichen Umweg darstellen würde. Die vorhandene Beleuchtung dient der Schulwegsicherung. Beides ist für den Fußweg „Kirchnerweg“ in Richtung Max-Pechstein-Straße nicht der Fall. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte kann eine Beleuchtung für den Weg durch die Grünfläche beantragen. Die Behörde für Umwelt und Energie entscheidet darüber, welche Wege vorrangig beleuchtet werden sollen. Im Anschluss erfolgt durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH die Umsetzung im Rahmen der zweckgebundenen, verfügbaren Haushaltsmittel.
Das Bezirksamt Hamburg –Mitte gibt hierzu die ergänzende Stellungnahme ab:
Leider ist es dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) nicht möglich, die gewünschte Beleuchtung des Kirchnerweges bzw. seiner Verlängerung innerhalb der öffentlichen Grünanlage aus eigenen Mitteln zu finanzieren (insbesondere auch mit Blick auf die zukünftigen Unterhaltungskosten). MR wird prüfen, ob die gewünschte öffentliche Beleuchtung ggf. über das Programm der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) „Beleuchtung von Parkwegen“ finanziert werden kann. Allerdings ist dieses Programm nur mit einem sehr geringen Budget ausgestattet und die Maßnahmenauswahl erfolgt nach strengen Maßstäben. Wesentliche Aspekte sind dabei, dass es sich um eine fußläufig stark frequentierte und ausgesprochen wichtige Wegebeziehung (wie z. B. Schulwege) handeln muss und keine beleuchteten Gehwege in der näheren Umgebung als zumutbare Ausweichmöglichkeit (wie z. B. die Max-Pechstein-Straße) vorhanden sind. Hinzu kommt, dass für die von der BUE letztlich bewilligten Projekte bis zur Realisierung aufgrund des geringen Budgets oft jahrelange Wartezeiten bestehen. MR wird prüfen, ob darüber hinaus ggf. Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Programmen zur Schaffung sicherer Schulwege in Frage kommen.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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