Zukünftige Durchführung von Interessensbekundungsverfahren im Jugendhilfeausschuss (Antrag der Grüne- und SPD-Fraktion)
Letzte Beratung: 19.05.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 4.2
Die Vergabe eines Gebäudes an einen freien Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe ist eine wichtige Entscheidung, die das den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehende Angebot langfristig prägt. Auch aufgrund der damit verbundenen finanziellen Mittel nehmen wir Entscheidungen wie diese sehr ernst.Interessenbekundungsverfahren kommen bei der Planung neuer und der Überprüfung bestehender Maßnahmen oder Einrichtungen in Betracht. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um ein Verfahren, indem Interessierte (z.B. freie Träger) ihre Bereitschaft bekunden, bestimmte Leistungen und Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe zu übernehmen. Dabei bestehen diese Verfahren in der Regel aus den Teilbereichen Ausschreibung, Bewerbung und Auswahl. Interessenbekundungsverfahren stellen in sich abgeschlossene Verfahren dar,deren Ergebnisse jedoch keine Vorfestlegung für ggf. sich anschließende Vergabeverfahren darstellen.In der vergangenen Legislaturperiode sind bereits einige Vergaben im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren erfolgt. Die Diskussion um die Vergabe des Gebäudes Merkenstr. 24 hat gezeigt, dass es hier Klärungsbedarf für die Zukunft gibt. Inzwischen hat sich der Jugendhilfeausschuss in der Zusammenstellung der aktuellen 23. Legislaturperiode konstituiert. Aus diesem Anlass wollen wir das bisherige Vorgehen betrachten und, in die Zukunft gerichtet, faire und transparente Verfahren sicherstellen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss möge daher beschließen:
1) Die Verwaltung wird gebeten, die Neuvergabe von Aufgaben und Mitteln an freie Träger im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren oder über politische Beschlusslagen in der vergangenen Legislaturperiode darzustellen und über das Ergebnis in einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu berichten.
2) Der Jugendhilfeausschuss wird im eigenen Ermessen, sobald beispielsweise eine Entkommunalisierung erfolgt oder ein neues Projekt an den Start geht, soweit rechtlich möglich, Interessenbekundungsverfahren durchführen. Es soll dabei ein faires und transparentesVerfahren sichergestellt werden.
3) Die Jury in zukünftigen Interessenbekundungsverfahren des Jugendhilfeausschusses wird wie folgt besetzt:
a. Drei Vertreter*innen der Verwaltung, die von dem fachlich zuständigen Dezernat bestimmt werden,
b. Ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
c. Drei Vertreter*innen der Bezirkspolitik.
Der/die Vertreter*in der stimmberechtigten freien Träger nach b. wird von einem stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses vorgeschlagen und die Besetzung durch Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bestätigt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen kann.
Die politischen Vertreter*innen nach c. werden nach den Mehrheitsverhältnissen in der Bezirksversammlung besetzt. In der 23. Legislaturperiode stellen die beiden größten Fraktionen der SPD und GRÜNEN je eine*n Vertreter*in und die Fraktionen der CDU, LINKEN und VOLT stellen den/die dritte Vertreter*in im Wechsel.
Bei der Auswahl der Mitglieder der Jury und der Durchführung des Verfahrens finden das Hamburgische Ausführungsgesetz zum SGB VIII und das Bezirksverwaltungsgesetz, darunter § 6 Abs. 3 und 4, entsprechende Anwendung.
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