Zeitplan und Maßnahmenkatalog für die erforderliche Instandsetzung des Rückhaltebecken Steinfurths Dieks (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 01.04.2026 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Stadtnatur Ö 9
Der Steinfurths Diek ist ein künstlich angelegter See, der von der aus Schleswig-Holstein kommenden Glinder Au gespeist wird. Das Gewässer liegt im Waldpark Steinfurth, einer ökologisch wertvollen Grünanlage im Hamburger Osten, die sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt hat. Neben seiner Funktion als Biotop dient der Steinfurths Diek als Rückhaltebecken (RHB) für Starkregenereignisse. Solche Anlagen nehmen plötzlich anfallende Wassermengen auf, entlasten die Kanalisation und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz. Angesichts des Klimawandels und der Zunahme extremer Wetterereignisse kommt ihnen eine stetig wachsende Bedeutung zu. Voraussetzung dafür ist jedoch eine regelmäßige Pflege und Instandhaltung.
Nach Angaben des Angelvereins „Angelfreunde von 1963“, der das Gewässer seit fast 50 Jahren gepachtet hat, wurden in diesem Zeitraum notwendige Maßnahmen zwar immer wieder erkennbar, jedoch nie umgesetzt. Insbesondere hat in den vergangenen fünf Jahrzehnten keine Entschlammung des Sees stattgefunden. Die Folge ist eine kontinuierliche Verringerung der durchschnittlichen Wassertiefe. Die massive Verschlammung hat zudem dazu geführt, dass auf dem Gewässergrund kein Wasserpflanzenbewuchs mehr möglichist, wodurch das ökologische Gleichgewicht erheblich beeinträchtigt wird. Dies erschwert nicht nur die Arbeit des Angelvereins, der sich um die Sauberkeit des Gewässers bemüht und einen artenreichen Fischbestand pflegt, sondern beeinträchtigt auch die ökologische Qualität des gesamten Areals.
Spätestens seit 2016 weist der Angelverein auf die Problematik des Steinfurths Diek als RHB hin und suchte den Austausch mit der Bezirkspolitik in Hamburg-Mitte. Das Thema wurde in den Drucksachen 21-2075 und 21-3083 behandelt. Schon damals wurde deutlich, dass der Steinfurths Diek eine potenzielle Schwachstelle bei Starkregenereignissen darstellt. Im Jahr 2018 kam es zu Himmelfahrt zu einem extremen Starkregen, der den Hamburger Osten überflutete und zu erheblichen Schäden wie unterspülten Straßen und vollgelaufenen Kellern führte.
Trotz mehrfacher Zusagen und Besuche von Bezirksamtsleitungen am Steinfurths Diek erfolgte jedoch keine Umsetzung konkreter Maßnahmen. Stattdessen wurde bekannt, dass die Wasserbehörde plante, den Steinfurths Diek im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) versanden zu lassen, um eine Durchgängigkeit für Fische herzustellen – eine Durchgängigkeit, die aktuell nicht gegeben ist. Im Jahr 2023 wurde der Steinfurths Diek schließlich in das „Bauprogramm Gewässer“ aufgenommen. In diesem Zusammenhang erfolgten Vermessungen zur Schlammmächtigkeit sowie Gutachten zu Strömungslenkungen und einer möglichen Fischtreppe. Ohne diese Vorarbeiten war selbst eine Teilentschlammung nicht möglich.
Im Jahr 2024 kam es erneut zu einem extremen Starkregenereignis, das insbesondere den Stadtteil Billstedt stark traf. Der Steinfurths Diek wurde dabei erneut als Schwachstelle identifiziert. Zuletzt sagte die zuständige Fachabteilung im Oktober 2024 im Sanierungsbeirat Mümmelmannsberg zu, dass die Entschlammungs- und Umbauarbeiten des RHB zu Beginn des Jahres 2025 starten sollten. Bis heute ist jedoch keine Umsetzung erfolgt.
Eine aktuelle Anfrage der Linksfraktion in Hamburg-Mitte (Drs. 23-1336) zeigt, dass es 2025 zu weiteren Grundlagenermittlungen für die Planung kam. Das ist aufgrund der komplexen Zusammenhänge, die zu beachten sind, zwar verständlich, wirft bei vielen engagierten Menschen und betroffenen aber Fragen auf.
Die chronologische Darstellung zeigt deutlich, dass die Probleme rund um den Steinfurths Diek seit Jahren bekannt sind und die Risiken durch Extremwetterereignisse absehbar waren. Trotz wiederholter Vorstöße des Bezirksamts Hamburg-Mitte und der Bezirkspolitik wurden bis heute keinekonkreten Maßnahmen umgesetzt. Es fehlt an Transparenz, verbindlichen Zeitplänen und klar definierten Schritten zur Instandsetzung des RHBs.
Der Regionalausschuss möge beschließen:
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.