21-4921.2

Zahlgrenze S-Wilhelmsburg bis zum Krankenhaus Groß Sand ausweiten zum Zahlgrenzenbereich

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 07.05.2019 Hauptausschuss Ö 3.4

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 12.02.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4921 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 21.02.2019 einstimmig bestätigt.

 

 

Im Tarifsystem des HVV gibt es für Einzelkarten im inneren Bereich Hamburg AB drei unterschiedliche Preise: Kurzstrecke (1,70 €), Nahbereich (2,30 €) und normaler Fahrpreis (3,30 €). Mit der Kurzstreckenkarte kann eine, mit der Nahbereichskarte können zwei Teilstrecken/Teilbereiche befahren werden. Die Teilstrecken bzw. Teilbereiche werden durch Zahlgrenzen abgegrenzt. Die Lage der Zahlgrenzen wird durch „ZG“ bzw. „ZGD“ (mehrere Haltestellen sind einer Zahlgrenze zugeordnet und daher tariflich gleichgestellt) dargestellt. Die Zahlgrenzen stellen also keine Zonen, sondern Punkte dar, die meist auf Haltestellen liegen. Umsteigen hat automatisch das Ende der Zahlgrenze zur Folge. Die Lage der Zahlgrenzen ist ein „gut gehütetes Geheimnis“ des HVV. Als Printausgabe sind sie nur in den käuflich zu erwerbenden Streckenfahrplänen vermerkt. Online sind sie auf der Webseite des HVV unter den Tarifbemessungsgrundlagen versteckt. Hier können die Zahlgrenzen der jeweiligen Linie aufgerufen werden unter folgendem Link: http://www.hvv.de/fahrkarten/gemeinschaftstarif/tarifbemessungsgrundlagen/
index.php Die Buslinie 13 (zwischen S-Veddel und Kirchdorf-Süd) ist die Hauptschlagader des öffentlichen Nahverkehrs auf den Elbinseln.  Auf der Buslinie 13 gibt es zwei Zahlgrenzen. Die eine befindet sich am S-Bahnhof Wilhelmsburg und die andere am S-Bahnhof Veddel. Fahrgäste, die an der Endhaltestelle S-Veddel einsteigen können mit einer Kurzstreckenkarte zum Preis von 1,70 € bis zum S-Bahnhof Wilhelmsburg fahren. Das sind 13 Stationen mit dem Bus. Wer zwischen S-Veddel und S-Wilhelmsburg wohnt, erreicht mit einer Kurzstreckenkarte also alle wichtigen Angebote des täglichen Lebens auf der Elbinsel Wilhelmsburg, wie z.B. Krankenhaus, Facharztpraxen, Ärztehaus, Kundenzentrum, Bürgerhaus, Jobcenter, Luna Center, Inselpark, beide zentralen Wochenmärkte, Senioreneinrichtungen, Schwimmhalle, die meisten Sportplätze und -vereine, Kultur- und Gastronomieangebote etc.

Der zweite Kurzstreckenbereich der Linie 13 ist wesentlich kleiner. Zwischen der Endhaltestelle Kirchdorf-Süd und dem S-Bahnhof Wilhelmsburg liegen nur 5 Stationen. Wer östlich vom S-Bahnhof Wilhelmsburg wohnt, kommt mit einer Kurzstreckenkarte nur bis zum Luna Center und dem Wochenmarkt auf dem Berta-Kröger-Platz. Um alle anderen oben erwähnten zentralen Angebote in Wilhelmsburg zu erreichen, muss er knapp ein Drittel mehr ausgeben für die Busfahrkarte als sein Nachbar, der westlich vom S Bahnhof Wilhelmsburg wohnt. Immer wieder kommen Busfahrer in Erklärungsnot, wenn Fahrgäste nicht verstehen, warum sie für die 2 Stationen von der Nelson-Mandela-Schule bis zur Schwimmhalle am Inselpark keine Kurzstreckenkarte, sondern eine Nahbereichskarte kaufen müssen. Kurios: Sie könnten knapp ein Drittel des Fahrpreises sparen, wenn sie eine Station vorher am S-Wilhelmsburg aussteigen und 300 m zu Fuß über die Muharrem-Acar-Brücke gehen, wenn sie es denn wüssten.

Der Regionalausschuss beschloss am 12.06.2018 den Antrag der SPD Fraktion  (Drs. 21-4291) für eine Verlegung der Zahlgrenze der Buslinie 13 vom S-Bahnhof Wilhelmsburg nach Kirchdorf-Süd, um die Benachteiligung der Wilhelmsburgerinnen und Wilhelmsburger östlich der Bahngleise zu stoppen. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) lehnt mit folgender Begründung ab:  Eine Verschiebung der Zahlgrenze nach Kirchdorf (Süd) kommt faktisch einer Zahlgrenzaufhebung auf der Linie 13 gleich, die dann auch für die parallel verkehrende Linie 152 gelten müsste und dort zu Verteuerungen für Fahrten zwischen Wilhelmsburg und Harburg führen würde. Dagegen würde die Wilhelmsburger Bevölkerung im Einzugsbereich der Linie 154 nördlich der Neuenfelder Straße und südlich der Mengestraße nicht von den Verbilligungen für Kirchdorf profitieren.

Um die Benachteiligung der Wilhelmsburgerinnen und Wilhelmsburger östlich der Bahngleise zu stoppen wäre auch eine Ausweitung der Zahlgrenze S-Wilhelmsburg bis zum Krankenhaus Groß Sand möglich. Diese Lösung hätte den gewünschten Effekt für die Nutzer der Linie 13 ohne die von der BWVI geschilderten negativen Auswirkungen auf die Linien 152 und 154.  Eine Ausweitung der Zahlgrenze auf einen Zahlgrenzenbereich ist nicht unüblich und wurde in den letzten Jahren z.B. in Harburg umgesetzt.

 

Der Regionalausschuss möge daher beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei der zuständigen Dienststelle dafür einsetzen, dass die HVV Zahlgrenze S Wilhelmsburg der Buslinie 13 zu einem Zahlgrenzenbereich vom S-Bahnhof Wilhelmsburg bis zum Krankenhaus Groß Sand ausgeweitet wird.
  2. Der Regionalausschuss ist über das Ergebnis zu informieren.

 

 

Die Behörde r Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 18.04.2019 wie folgt Stellung:

 

Die heutige tarifliche Einstufung der Linie 13 in zwei Zahlgrenzen ist aufgrund der im Hamburger HVV-Netz geltenden Grundsätze erfolgt: In Anpassung an die S-Bahn-Linien S3 und S31 sowie die Buslinie 154 hat die Linie 13 eine Zahlgrenze in S Veddel und eine zweite Zahlgrenze in S Wilhelmsburg. Dazwischen beträgt die Streckenlänge ca. 5,7 km und liegt damit deutlich über dem Durchschnittswert für eine Kurzstrecke (beträgt durchschnittlich 2,5 km) und sogar über dem für den Nahbereich (beträgt durchschnittlich 5 km). Ab der Haltestelle Kirchdorf (Süd) gemessen wird der genannte Durchschnittswert von 2,5 km an der Haltestelle Inselpark erreicht.

 

Eine Dehnung der Zahlgrenze bis nach Krankenhaus Groß-Sand käme faktisch einer Teilstreckenerweiterung um 2,1 km bzw. sechs weiteren Haltestellen auf der Linie 13 gleich, die dann auch für alle im Bereich Neuenfelder Straße/Mengestraße/Georg-Wilhelm-Straße parallel verkehrenden Linien gelten müsste. Dies würde zu hohen Einnahmeverlusten für die Verkehrsunternehmen im HVV führen.

Das Zahlgrenzsystem ist auf die tarifliche Gleichstellung verschiedener üblicher Fahrwege und Entfernungen austariert.

 

Die Dehnung der Zahlgrenze der Teilstrecke Kirchdorf (Süd) - S Wilhelmsburg bis zur Haltestelle Inselpark sei nach Auskunft des HVV vorgesehen. So würde zum einen der oben genannte Durchschnittswert einer Kurzstrecke von 2,5 km erreicht werden. Zum anderen würde das dortige Ärztezentrum mit Apotheke, die Schwimmhalle sowie das noch in Sichtweite liegende Rathaus und das Bürgerhaus ab Kirchdorf (Süd) mit der Kurzstreckenkarte erreicht werden. Das Luna Center und der Berta-Kröger-Platz sind ohnehin schon mit der Kurzstrecke abgedeckt. Die Zahlgrenzdehnung gilt dann entsprechend für alle Linien, um gleiche Fahrpreise in gleichen Fahrbeziehungen sicherzustellen. Der Zeitpunkt einer Umsetzung der Tarifmaßnahme ist noch zwischen HVV und Hochbahn abzustimmen.

 

Eine Verschiebung der Zahlgrenze S Wilhelmsburg nach Krankenhaus Groß Sand wird daher nicht befürwortet.

 

Eine Verschiebung der Zahlgrenze S Wilhelmsburg nach Inselpark wurde auf Initiative des HVV zum 31. März 2019 umgesetzt.

Die beantragte Dehnung der Zahlgrenze hat zur Folge, dass die Länge der (neuen) Kurzstrecke Kirchdorf (Süd) - Inselpark der durchschnittlichen Länge einer Kurzstrecke (2,5 km) entspricht. Dem Grundsatz des HVV-Zahlgrenzensystems wird durch die beantragte Tarifänderung nicht widersprochen. Vielmehr führt die Maßnahme dazu, dass ÖPNV-Nutzerinnen und Nutzer, die östlich der Haltestelle S Wilhelmsburg leben, mit der Kurzstreckenkarte nun auch das an der Haltestelle Inselpark gelegene Ärztezentrum mit Apotheke, die Schwimmhalle sowie das noch in Sichtweite liegende Rathaus und das Bürgerhaus erreichen können. Zudem handelt es sich bei den Haltestellen Inselpark und S Wilhelmsburg sachlich um dieselbe Haltestelle, da sie räumlich zusammen gehören.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.