Zahlgrenze S-Wilhelmsburg bis zum Krankenhaus Groß Sand ausweiten zum Zahlgrenzenbereich (Antrag der SPD-Fraktion)
Letzte Beratung: 12.02.2019 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 3.3
Im Tarifsystem des HVV gibt es für Einzelkarten im inneren Bereich Hamburg AB drei unterschiedliche Preise: Kurzstrecke (1,70 €), Nahbereich (2,30 €) und normaler Fahrpreis (3,30 €). Mit der Kurzstreckenkarte kann eine, mit der Nahbereichskarte können zwei Teilstrecken/Teilbereiche befahren werden. Die Teilstrecken bzw. Teilbereiche werden durch Zahlgrenzen abgegrenzt. Die Lage der Zahlgrenzen wird durch „ZG“ bzw. „ZGD“ (mehrere Haltestellen sind einer Zahlgrenze zugeordnet und daher tariflich gleichgestellt) dargestellt. Die Zahlgrenzen stellen also keine Zonen, sondern Punkte dar, die meist auf Haltestellen liegen. Umsteigen hat automatisch das Ende der Zahlgrenze zur Folge. Die Lage der Zahlgrenzen ist ein „gut gehütetes Geheimnis“ des HVV. Als Printausgabe sind sie nur in den käuflich zu erwerbenden Streckenfahrplänen vermerkt. Online sind sie auf der Webseite des HVV unter den Tarifbemessungsgrundlagen versteckt. Hier können die Zahlgrenzen der jeweiligen Linie aufgerufen werden unter folgendem Link: http://www.hvv.de/fahrkarten/gemeinschaftstarif/tarifbemessungsgrundlagen/
index.php Die Buslinie 13 (zwischen S-Veddel und Kirchdorf-Süd) ist die Hauptschlagader des öffentlichen Nahverkehrs auf den Elbinseln. Auf der Buslinie 13 gibt es zwei Zahlgrenzen. Die eine befindet sich am S-Bahnhof Wilhelmsburg und die andere am S-Bahnhof Veddel. Fahrgäste, die an der Endhaltestelle S-Veddel einsteigen können mit einer Kurzstreckenkarte zum Preis von 1,70 € bis zum S-Bahnhof Wilhelmsburg fahren. Das sind 13 Stationen mit dem Bus. Wer zwischen S-Veddel und S-Wilhelmsburg wohnt, erreicht mit einer Kurzstreckenkarte also alle wichtigen Angebote des täglichen Lebens auf der Elbinsel Wilhelmsburg, wie z.B. Krankenhaus, Facharztpraxen, Ärztehaus, Kundenzentrum, Bürgerhaus, Jobcenter, Luna Center, Inselpark, beide zentralen Wochenmärkte, Senioreneinrichtungen, Schwimmhalle, die meisten Sportplätze und -vereine, Kultur- und Gastronomieangebote etc.
Der zweite Kurzstreckenbereich der Linie 13 ist wesentlich kleiner. Zwischen der Endhaltestelle Kirchdorf-Süd und dem S-Bahnhof Wilhelmsburg liegen nur 5 Stationen. Wer östlich vom S-Bahnhof Wilhelmsburg wohnt, kommt mit einer Kurzstreckenkarte nur bis zum Luna Center und dem Wochenmarkt auf dem Berta-Kröger-Platz. Um alle anderen oben erwähnten zentralen Angebote in Wilhelmsburg zu erreichen, muss er knapp ein Drittel mehr ausgeben für die Busfahrkarte als sein Nachbar, der westlich vom S Bahnhof Wilhelmsburg wohnt. Immer wieder kommen Busfahrer in Erklärungsnot, wenn Fahrgäste nicht verstehen, warum sie für die 2 Stationen von der Nelson-Mandela-Schule bis zur Schwimmhalle am Inselpark keine Kurzstreckenkarte, sondern eine Nahbereichskarte kaufen müssen. Kurios: Sie könnten knapp ein Drittel des Fahrpreises sparen, wenn sie eine Station vorher am S-Wilhelmsburg aussteigen und 300 m zu Fuß über die Muharrem-Acar-Brücke gehen, wenn sie es denn wüssten.
Der Regionalausschuss beschloss am 12.06.2018 den Antrag der SPD Fraktion (Drs. 21-4291) für eine Verlegung der Zahlgrenze der Buslinie 13 vom S-Bahnhof Wilhelmsburg nach Kirchdorf-Süd, um die Benachteiligung der Wilhelmsburgerinnen und Wilhelmsburger östlich der Bahngleise zu stoppen. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) lehnt mit folgender Begründung ab: Eine Verschiebung der Zahlgrenze nach Kirchdorf (Süd) kommt faktisch einer Zahlgrenzaufhebung auf der Linie 13 gleich, die dann auch für die parallel verkehrende Linie 152 gelten müsste und dort zu Verteuerungen für Fahrten zwischen Wilhelmsburg und Harburg führen würde. Dagegen würde die Wilhelmsburger Bevölkerung im Einzugsbereich der Linie 154 nördlich der Neuenfelder Straße und südlich der Mengestraße nicht von den Verbilligungen für Kirchdorf profitieren.
Um die Benachteiligung der Wilhelmsburgerinnen und Wilhelmsburger östlich der Bahngleise zu stoppen wäre auch eine Ausweitung der Zahlgrenze S-Wilhelmsburg bis zum Krankenhaus Groß Sand möglich. Diese Lösung hätte den gewünschten Effekt für die Nutzer der Linie 13 ohne die von der BWVI geschilderten negativen Auswirkungen auf die Linien 152 und 154. Eine Ausweitung der Zahlgrenze auf einen Zahlgrenzenbereich ist nicht unüblich und wurde in den letzten Jahren z.B. in Harburg umgesetzt.
Der Regionalausschuss möge daher beschließen:
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