21-4732.2

Wilhelmsburg rückt näher an die City - Zum Hauptbahnhof im Nahbereich

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21.02.2019
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4732 einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

Wilhelmsburg gehört zu den zentralen Stadtteilen Hamburgs. Weniger als fünf Kilometer trennen den Wilhelmsburger Stübenplatz vom Hauptbahnhof. Eine ähnliche Entfernung wie Barmbek oder Altona. Der „Sprung über die Elbe“ und die Eingliederung des Stadtteils in den Bezirk Mitte tragen diesem Umstand Rechnung.

Doch im HVV-Tarif scheint Wilhelmsburg nach wie vor zum Bezirk Harburg zu gehören. Fahrgäste aus Wilhelmsburg bezahlen lediglich 2,20€ (ab S-Bahnhof Wilhelmsburg 1,60€) für die Fahrt nach Harburg, während sie 3,30€ für die Fahrt zum Hauptbahnhof zahlen müssen. Obwohl die Entfernung in vielen Fällen ähnlich oder kürzer ist, ist die Überquerung der Norderelbe im Vergleich zur Süderelbe dem HVV einen deutlichen Aufpreis wert.

 

Die folgende Tabelle zeigt die Preisunterschiede deutlich:

Von

Nach

Fahrpreis

Entfernung Luftlinie

Fahrtzeit

Hauptbahnhof

Stübenplatz

3,30 €

4,2 km

19 min

 

Wilhelmsburg

3,30 €

6,0 km

9 min

 

Altona

2,20 €

4,7 km

11 min

 

Barmbek

2,20 €

4,6 km

12 min

Harburg

Stübenplatz/
Mannesallee

2,20 €

6,5 km

21 min

 

Wilhelmsburg

1,60 €

4,8 km

5 min

 

Fahrgäste vom Hauptbahnhof zum Stübenplatz zahlen somit über 130% mehr pro Kilometer als für eine Fahrt von Harburg zur Gegenhaltestelle Mannesallee. Fahrgäste vom S-Bahnhof Wilhelmsburg zahlen immerhin noch 65% mehr pro Kilometer für die Fahrt zum Hauptbahnhof als zum Bahnhof Harburg.

Dies ist für viele Fahrgäste schlicht nicht verständlich. Viele Wilhelmsburger*innen müssen mit einem kleinen Budget auskommen und sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen. Jedoch werden bei der Fahrt in die Innenstadt ungerechtfertigt hohe Fahrpreise von ihnen verlangt. Darüber hinaus widerspricht die Fahrpreisgestaltung der Strategie des Senats Wilhelmsburg als innenstadtnahen Stadtteil zum Wohnen und Arbeiten aller sozialen Herkünfte weiterzuentwickeln.

Die Elbinsel Wilhelmsburg ist heute im täglichen Leben genauso eng mit der Innenstadt, wie mit Harburg verbunden. Zum Besuch von Arbeit, Schulen, Universitäten, sowie zum Treffen von Familie und Freunden, für Arztbesuche und zum Einkaufen fahren die Wilhelmsburger*innen regelmäßig in beide Richtungen. Die Fahrpreisgestaltung sollte diesem Umstand Rechnung tragen.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass die Zahlgrenzen im HVV-Tarif so verändert werden, dass zukünftig von der gesamten Elbinsel Wilhelmsburg sowohl zum Hamburger Hauptbahnhof, wie auch zum Bahnhof Harburg höchstens der Tarif des Nahbereichs (derzeit 2,20€) zu entrichten ist.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zu dem Beschluss auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) mit Schreiben vom 25.01.2019 wie folgt Stellung:

 

Grundlage der Tarifbemessung sind Entfernungsangaben, die mit einer Fahrkarte zurückgelegt werden können. Diese Entfernungen werden nach Zahlgrenzen für die Einzelkartennutzung und Tarifzonen für die Zeitkartennutzung bemessen. Dabei hat der HVV auf eine gleichmäßige Anwendung der Tarife zu achten. Mit der Kurzstreckenkarte können durchschnittlich bis zu 2,5 km, mit der Nahbereichskarte bis zu 5 km befahren werden.

 

Auch Fahrgäste aus anderen Stadtteilen des Bezirks Hamburg-Mitte, wie zum Beispiel aus Billstedt, dem östlichen Horn oder aus Finkenwerder, die in die Hamburger Innenstadt fahren wollen, können aufgrund der Entfernung ihr Fahrtziel nicht mit der Nahbereichskarte erreichen; für diese Fahrten ist eine Karte für den Bereich Hamburg AB zu lösen.

 

Für den Stadtteil Wilhelmsburg vergünstigte Fahrten zum Hauptbahnhof zu gewähren, hätte eine Ungleichbehandlung anderer Stadtteile zur Folge, da für vergleichbare Fahrten im übrigen Hamburg (z.B. Winterhude oder Hagenbecks Tierpark) ein Ticket Hamburg AB erforderlich ist. Eine solche tarifliche Ungleichbehandlung ist nicht gesetzmäßig.“

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.