Wiedereröffnung der öffentlichen WC-Anlage am Bahnhof Ohlsdorf und Ertüchtigung weiterer Standorte für öffentliche Toiletten im Bezirk Hamburg-Nord Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Letzte Beratung: 19.03.2026 Bezirksversammlung Ö 5.1
Der Bahnhof Ohlsdorf ist ein bedeutender Umsteigepunkt im Hamburger Nahverkehr. Er verbindet S-Bahn, U-Bahn und Buslinien und wird täglich von Tausenden Pendlern, Reisenden zum Flughafen sowie Besucherinnen und Besuchern des nahegelegenen Friedhofs Ohlsdorf genutzt. Bis vor einigen Jahren befand sich am Bahnhof eine öffentliche Toilettenanlage, die jedoch zwischenzeitlich geschlossen wurde.Eine vergleichbare Situation besteht am Bahnhof Ochsenzoll, einem weiteren wichtigen Umstiegsknotenpunkt, der neben Pendlern auch von Reisenden zum Hamburger Flughafen und Beschäftigten in den umliegenden Gewerbegebieten frequentiert wird. Auch hier wurde die öffentliche WC-Anlage vor längerer Zeit geschlossen.
Die fehlenden öffentlichen Toiletten an diesen stark frequentierten Bahnhöfen stellen für die Nutzerinnen und Nutzer eine erhebliche Einschränkung dar. Insbesondere ältere Menschen, Familien mit kleinen Kindern sowie Menschen mit Behinderungen sind von dieser Situation stark betroffen. Angesichts der hohen Besucherzahlen und der Bedeutung der Bahnhöfe für den öffentlichen Nahverkehr ist die Bereitstellung barrierefreier und funktionaler WC-Anlagen eine unverzichtbare infrastrukturelle Notwendigkeit.
Darüber hinaus existiert an der Ecke Heschredder/Ratsmühlendamm eine barrierearme WC-Anlage, deren Öffnungszeiten jedoch eingeschränkt sind. Um die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich nachhaltig zu verbessern, sollte dieser Standort so ertüchtigt werden, dass die WC-Anlage auch außerhalb der Marktzeiten zuverlässig zugänglich ist.
Öffentliche Toilettenanlagen sind zentrale Bestandteile einer funktionierenden öffentlichen Infrastruktur. Daher sind im Bezirk Hamburg-Nord weitere Standorte herauszuarbeiten und zu priorisieren.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Öffentliche WC-Anlagen an den Bahnhöfen Ohlsdorf und Ochsenzoll
Ertüchtigung der öffentlichen WC-Anlage am Standort Heschredder/ Ratsmühlendamm
Prüfung weiterer Standorte für öffentliche WC-Anlagen im Bezirk Hamburg-Nord
Für die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich,
Dr. Julia Wickert
Für die SPD-Fraktion: Martina Schenkewitz, Banu Dalmis, Angelina Timm,
Für die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Konstantin Bonfert
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und des Bezirksamtes Hamburg-Nord wie folgt Stellung:
Zu 1. und 2.:
Die öffentliche Toilette am Bahnhof Ohlsdorf befindet sich nicht in der Zuständigkeit der SRH.
Die öffentliche Toilette Ochsenzoll ist in Betrieb. Es kommt leider immer wieder zu Schließungen in Folge von Vandalismusdelikten.Neubau oder Sanierungsplanungen seitens der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) sind der BUKEA und SRH aus der Zusammenarbeit mit der Hochbahn zu den öffentlichen Toilettenanlagen in Haltestellen der Hochbahn nicht bekannt.
Die von der Bezirksversammlung empfohlene Option des Neubaus von barrierefreien Toiletten wäre für den Standort Ohlsdorf ausschließlich weiter baulich zu prüfen sofern
Zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen können daher absehbar ausschließlich als Kiosk-WC-Anlage realisiert werden.Kiosk-WC sind ein Sammelbegriff insbesondere für Kioske, Eiscafés, Cafés, kleine Gaststätten oder Imbisse, die an Gewerbetreibende vermietet werden. Das Hauptaugenmerk in diesem Mietverhältnis liegt dabei auf der Bereitstellung der öffentlichen Toiletten durch den Gewerbetreibenden, so dass für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) keine strukturellen Betriebskosten entstehen.
Die bereits etablierten gewerblichen Angebote im Umfeld des Ohlsdorfer Bahnhofes lassen nach Einschätzung der SRH den Betrieb eines weiteren Kiosks nicht wirtschaftlich darstellen. Der erhöhte Platzbedarf für eine Kiosk-WC-Anlage und die barrierefreie Erschließung erschweren die Suche an diesem Standort.
Der Standort Ohlsdorf hat aufgrund der Umstiegszahlen sowie der Alternativangebote im Umfeld keine Priorität für den Neubau einer öffentlichen Toilette in BUKEA/SRH-Zuständigkeit.
Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass die Realisierung einer neuen öffentlichen Toilettenanlage im Bahnhofsumfeld Ohlsdorf absehbar nicht möglich ist.
Zu 3.:
Die Berichtsbitte richtet sich an das Bezirksamt Hamburg-Nord.
Zu 4. – 6.:
Zuletzt war die BUKEA mit Drs. 21-3012 mit dieser Markt-WC Anlage in bezirklicher Zuständigkeit befasst worden. Die dort dargestellte Position des Bezirksamtes Hamburg-Nord ist unverändert. Außerdem dauert die dargestellte Haushaltslage absehbar auch mittelfristig an.
Gleichzeitig sind der BUKEA in allen Hamburger Bezirken zahlreiche z.B. aus der Bezirksverwaltung bzw. der Bezirkspolitik benannte Standortvorschläge bekannt. Diese sind insgesamt zu priorisieren und die Umsetzung nur bei Betriebskostenneutralität leistbar.
Die Übernahme von Bestandsanlagen ist daher nur möglich nach Einzelfallprüfung zum baulichen Zustand der öffentlichen Toilette und regelhaft nur im Betriebskonzept „Kiosk-WC“. Umgesetzt wurde dies im Bezirk Hamburg-Nord etwa mit der Übernahme der Markt- und Kiosk-WC „Hartzloh“ bzw. „Goldbekplatz“, deren Betrieb als öffentliche Toilette außerhalb der Marktzeiten aufgrund der jeweiligen Standorte durch den Gewerbetreibenden kostenneutral für die FHH sicherzustellen ist.
Die Übernahme der Markt-WC Anlage Heschredder ist daher nicht möglich und die BUKEA sieht keine Möglichkeit, die mit dem Antrag empfohlenen Veränderungen an der bezirklichen WC-Anlage aufzugreifen.
Zu. 7.:
Zur Übersicht der öffentlichen Toiletten im Bezirk Hamburg-Nord siehe https://www.hamburg.de/iason/apps/oeffentliche-toiletten/. Aktuelle Öffnungszeiten, Ausstattungsmerkmale und Angaben zur Barrierefreiheit für die von der SRHbetriebenen Anlagen sind der Internetseite https://www.stadtreinigung.hamburg/stadtsauberkeit/oeffentliche-toiletten/zu entnehmen.
Zusätzliche Standorte für öffentliche, barrierefreie WC-Anlagen in der Zuständigkeit der SRH sind hamburgweit nur unter bereits dargestellten Einschränkungen realisierbar. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigung sind für den Sicherung des weiteren Betriebes der Bestandsanlagen zu verwenden.
Die Prüfung der Übertragbarkeit von Bestandsanlagen ist – wie oben dargestellt – laufender Prozess und bedarf keiner Bestandsaufnahme.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt auf Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn wie folgt Stellung:
Zu 1., 2., 3.:
Eine Wiedereröffnung der WC-Anlage im Bahnhof Ohlsdorf wurde seitens der DB InfraGO AG eingehend überprüft. Dazu teilt die DB InfraGO AG mit, dass aufgrund des aktuellen Schadensbildes und der zu erwartenden hohen Instandhaltungskosten ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage aktuell leider nicht möglich ist. Zurzeit laufen die Vorplanungen für eine gesamthafte Ertüchtigung des Empfangsgebäudes ab 2030. Eine Wiederinstandsetzung der WC-Anlage wird in diesem Zusammenhang erneut geprüft werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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