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Wiederaufstellung der Skulptur "Stahlbrunnen" von Johannes Ufer , hier: Beiratsempfehlung III/2024 RISE-Fördergebiet Billstedt S3 Mümmelmannsberg

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.04.2024
Sachverhalt

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 der nachfolgend aufgeführten Beiratsempfehlung einstimmig zugestimmt:

 

 

Zur Sitzung des Sanierungsbeirats Mümmelmannsberg am 10.04.2024 wurde als Anliegen aus der Bewohnerschaft folgende Situation zur Erörterung angemeldet:

 

Die Skulptur „Stahlbrunnen“ von Johannes Ufer stand Jahrzehnte im Kunstquartier Mümmelmannsberg und wurde seinerzeit von der dhu im Zuge von umfassenden Sanierungstätigkeiten abgebaut. Die dhu war in diesem Zusammenhang der Meinung, dass die Skulptur nach der Sanierung nicht mehr in das Ensemble passe und daher nicht mehr aufgebaut werde.

 

Der Sanierungsbeiratmmelmannsberg hatte daraufhin über das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung veranlassen können, dass die Skulptur in Zusammenarbeit mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes und der dhu nicht entsorgt, sondern verwahrt wurde. Sie wurde zum städtischen Bauhof im Rotenbrückenweg 26 im Osten Hamburgs transportiert und dort zwischengelagert.

 

Die Skulptur ist ca. 4m hoch und besitzt ein Durchmesser zwischen 1,5m und 2m. Das Gewicht ist nicht bekannt. Für einen Transport wird jedoch ein mittelgroßer Tieflader mit Kran benötigt.

 

Nach Ansicht von Anwohner:innen und Künstler:innen in Mümmelmannsberg und der eingeschalteten Kulturbehörde ist die Skulptur ein wichtiger Bestandteil des Kunstquartiers Mümmelmannsberg. Seitens der Behörde für Kultur und Medien Hamburg äerte man sich bereits 2019 eindeutig unterstützend: Aus kunsthistorischer Sicht sei unbedingt für einen Erhalt der Arbeit zu plädieren. Johannes Ufer war ab 1945 als Künstler in Hamburg aktiv und hat eine Reihe für die Bildende Kunst seiner Schaffenszeit repräsentative Arbeiten im öffentlichen Raum hinterlassen und war auch über Hamburg hinaus überregional anerkannt. Auch der hier zur Diskussion stehende „Stahlbrunnen“ aus dem Jahr 1975 kann als ein typisches Beispiel bildhauerischen Schaffens seiner Zeit eingestuft werden.“

 

r einen Wiederaufbau der Skulptur stehen u. a. nach erster Rücksprache mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes zwei mögliche Standorte im öffentlichen Raum zur Auswahl.

 

  1. Ecke Paul-Klee-Straße / Havighorster Redder
    (im Vorwege Herrichtung der Fläche - Freischneiden / Aufbereiten - erforderlich)

 

  1. Wendeschleife am Ende (Norden) der Edvard-Munch-Straße
    (Vorschlag Bergedorf-Bille, inklusive Angebot der Wartung/Pflege an dieser Stelle)

 

In der aktuellen Erörterung im Sanierungsbeirat am 10.04.2024 wird der Standort Nr. 1 seitens des Sanierungsbeirats übereinstimmend als vorrangige Lösung bewertet. 

 

Darüber hinaus werden nunmehr zwei weitere Standorte auf privatem Grund zur Prüfung vorgeschlagen.

 

  1. An der Kandinskyallee vor dem EDEKA-Gebäude

(Eigentümer May & Co)

 

  1. Im Bereich „Marktplatz und Skulpturenhof“, östliche Seite Kandinskyallee

(Eigentümerin SAGA-Unternehmensgruppe)

 

Alle vier Standorte werden im Sanierungsbeirat eingehend erörtert und eine Beiratsempfehlung hierzu formuliert.

 

Herr Mathe bringt diese zur Abstimmung:

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wird um Prüfung und Stellungnahme zu den Standorten 1. und 2. im öffentlichen Raum gebeten. Es sollte im Ergebnis ein geeigneter Standort gefunden werden und dann auch die Wiederaufstellung der Skulptur erfolgen (inkl. ggf. erforderlicher Genehmigungen, Transport/ Aufstellen und Unterhaltungsregelung). Eine finanzielle Unterstützung des Wiedereinbaus aus RISE ist grundsätzlich denkbar.

 

Parallel sind die beiden neu vorgeschlagenen Alternativstandorte 3. und 4. zu prüfen. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird gebeten mit dem Unternehmen May & Co. als Eigentümerin der Fläche vor dem Edeka-Gebäude an der Kandinskyallee sowie mit der SAGA für den Standort der neu zu entwickelnden Fläche südlich des Skulpturenhofes hierzu das Gespräch zu führen.

 

Teilnehmervotum:   Ja-Stimmen 26  Nein-Stimmen 0  Enthaltungen 1

Beiratsvotum:    Ja-Stimmen 13  Nein-Stimmen 0  Enthaltungen 1

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.