Wiederaufnahme Bebauungsplanverfahren Heimfeld 42 / Moorburg 7 (Erweiterung Daimler-Werk) - Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Letzte Beratung: 24.09.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 23.1.2
Ausgangslage
Die Daimler AG betreibt im Ortsteil Heimfeld seit 1978 ein Automobilwerk, das aus den 1935 gegründeten Tempowerken hervorgegangen ist. Damit das Hamburger Automobilwerk weiterhin ein wichtiger Bestandteil im konzerninternen Produktionsverbund, insbesondere für Herstellung von Antriebskomponenten der Elektromobilität, Achsen und Achskomponenten, Lenksäulen, Leichtbaustrukturteilen sowie Komponenten der Abgastechnologie bleibt, wurde von Seiten der Konzernleitung im Rahmen einer Zukunftsstrategie entschieden, dass der bestehende Betriebsstandort um ein Plant Consolidation Center (PCC) ergänzt werden soll.
Als geeignete Fläche wurden die unmittelbar nordwestlich des heutigen Werksgeländes der Daimler AG gelegenen Flächen zwischen den Gleisen der Hafenbahn, dem Fürstenmoordamm und der BAB 7 identifiziert. Das PCC dient als eine dem eigentlichen Werk vorgeschaltete Lager- und Logistikfläche zur bedarfsgerechten und termingerechten Versorgung mit Produktionsmaterialien.
Um wesentliche Teile der Verkehre über die Bahn abwickeln zu können, soll das PCC einen Gleisanschluss erhalten, hierzu ist ein von den angrenzenden Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn abgehendes Werksgleis vorgesehen. Aufgrund der betrieblichen Abläufe ist es erforderlich, dass das Logistikzentrum unmittelbar an das bestehende Werksgelände der Daimler AG angebunden wird. Die Querung der Gleisanlagen der Hafenbahn, die die beiden Betriebsteile trennt, soll durch eine neu herzustellende Brücke erfolgen.
Das künftige PCC soll nach den Vorgaben der Daimler AG durch einen externen Projektentwickler umgesetzt werden. Die Grundstücke der Werksergänzung sind derzeit im Besitz der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, diese sieht die Bereitstellung der Flächen an einen Projektentwickler über einen Erbbaurechtsvertrag vor.
Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Heimfeld 42 / Moorburg 7
Im Rahmen vorangegangener Entwicklungsüberlegungen sollten mit dem Bebauungsplan Heimfeld 42 / Moorburg 7 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines auf südlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen und zum Teil bereits im Geltungsbereich selbst ansässigen Daimlerwerks geschaffen werden. Von Seiten der Konzernleitung des Automobilwerks wurde eine stetige Erweiterung des Produktionsprogramms in qualitativer und quantitativer Hinsicht geplant. Damit der Hamburger Betriebsstandort an dieser Wachstumsentwicklung teilhaben und weitere Arbeitsplätze zur Verfügung stellen kann, wurden Entwicklungsflächen über die bisherigen Werksgrenzen hinaus benötigt. Vor diesem Hintergrund sollte der überwiegende Bereich der Flächen südlich der Straße Fürstenmoordamm - d.h. westlich und östlich vom Werksgelände - als Industrie- bzw. Gewerbegebiet planungsrechtlich gesichert werden.
Das o.g. Bauleitplanverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss H 3 / 03 vom 2. Juli 2003 (Amtl. Anz. S. 2913) formell eingeleitet. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung (d.h. öffentliche Plandiskussion) mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat nach der Bekanntmachung vom 1. November 2002 (Amtl. Anz. 2002 S. 4563) am 28. November 2002 stattgefunden. Im Jahr 2004 wurde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange der Arbeitskreis I durchgeführt. Nach dem Arbeitskreis I wurde das Planverfahren nicht mehr weitergeführt, da seitens der Daimler AG der Planungsstand zur geplanten Werkserweiterung und die erforderlichen Flächenbedarfe nicht weiter konkretisiert wurden.
Der bestehende Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2002 soll formell eingestellt werden, da das Bebauungsplanverfahren Heimfeld 42 / Moorburg 7 seit 2004 ruht, die künftige Erweiterungsfläche zwischen den Gleisen der Hafenbahn, dem Fürstenmoordamm und der BAB 7 deutlich reduziert wurde, die Gemarkung Moorburg nicht mehr überplant wird, sämtliche gutachterliche Untersuchungen veraltet sind und die Planungsziele sowie der Planungsstand zur geplanten Werkerweiterung sich im Wesentlichen geändert haben.
Ergänzender Hinweis
Für die bereits beschriebene Werksergänzung wird dennoch neues Planrecht benötigt, da der Vorhabenbereich in wesentlichen Teilen im Geltungsbereich des Baustufenplans Heimfeld vom 25. Februar 1958 liegt, der "Außengebiet" festsetzt und diese Flächen zweifelsfrei dem von Bebauung frei zuhaltenden Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen sind.
Im Zuge älterer Überlegungen zur Werkserweiterung wurden für die Flächen des künftigen Plangebiets bereits in den Jahren 2002 / 2003 sowie im Jahr 2012 umfangreiche Kartierungen des Arteninventars und der Lebensraumtypen durchgeführt. Da diese aber nicht mehr ausreichend aktuell sind, werden sie derzeit daher vollständig durch neue Vor-Ort-Erhebungen aktualisiert.
Für das künftige Bebauungsplanverfahren ist zeitnah ein Einleitungsbeschluss im Stadtplanungsausschuss vorgesehen. Entsprechende Regelungen zur Kostenübernahme durch den Projektentwickler, zur Ausführung des Städtebaus und des Hochbaus, zur Bereitstellung, Herstellung und Pflege der Ausgleichsflächen, zu Fristen und zur Absicherung der Pflichten des Projektentwicklers sind in einem städtebaulicher Vertrag zwischen dem Projektentwickler und der FHH abzuschließen.
Petitum
Damit der Neustart für ein neues Bebauungsplanverfahren zur künftigen Werksergänzung der Daimler AG in Heimfeld eingeleitet werden kann, wird der Stadtplanungsausschuss gebeten, der Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Heimfeld 42 / Moorburg 7 zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
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Jörg Heinrich Penner
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt