22-3300.1

Wehrhaftigkeit der Wilhelmsburger Deiche wieder herstellen - noch vor Beginn der Hauptsturmflutzeit

Mitteilung öffentlich

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15.12.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.102.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU-, FDP- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 22-3300 einstimmig zugestimmt.

 

 

Die diesjährige Herbstdeichschau am 25.10.2022 auf der Elbinsel Wilhelmsburg konnte die Wehrhaftigkeit der Deiche für die kommende Sturmflutsaison nur noch eingeschränkt bescheinigen.

Die Schafbeweidung auf den Deichen sorgt nicht nur für eine stabile kurze Grasnarbe, sondern durch die Verdichtung des Bodens auch für eine Begrenzung der Wühlmausbestände. Da es seit zwei Jahren keine Schafbeweidung auf den Deichen mehr gibt, haben sich die Wühlmäuse sehr stark vermehrt. In Verbindung mit dem heißen und trockenen Sommer sind durch die Wühlmausgänge viele neue Risse in den Deichen entstanden. Die vielen Wühlmausgänge und die Risse führen dazu, dass die Wehrhaftigkeit der Deiche für die kommende Sturmflutsaison nur noch eingeschränkt gewährleistet ist.

Als Sofortmaßnahmen müssen noch im November 2022 die Deichschäden durch eine Spezialfirma verpresst und das exponentielle Wachstum der Wühlmauspopulation bekämpft werden. Die Deichschau ergab, dass die Aufträge für diese wichtigen Sofortmaßnahmen von der seit 2022 zuständigen Behörde für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) nicht erteilt werden können, weil die Mittel für diese Sofortmaßnahmen in Höhe von rund 50.000,-€ nicht vorhanden sind.

 

Die Bezirksversammlung möge deshalb beschließen:

 

Die zuständigen Stellen mögen sich dafür einsetzen, dass

  • die Wehrhaftigkeit der Wilhelmsburger Deiche für die kommende Sturmflutsaison noch im November 2022 bestmöglich hergestellt wird, beispielsweise durch geeignete Sofortmaßnahmen wie Verpressung der Deichschäden und Wühlmausbekämpfung.
  • ab Frühjahr 2023 die dringend notwendige Schafbeweidung der Wilhelmsburger Deiche wieder gewährleistet ist.

 

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 29.11.2022 wie folgt Stellung:

 

Die BUKEA war auf der im Beschluss genannten Deichschau vertreten und schließt sich der fachlichen Einschätzung des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) als unterhaltenden Dienststelle an, dass die Wehrhaftigkeit der Wilhelmsburger Deiche gegeben ist. Durch Risse und Wühlmausbefall wird der aktuelle Zustand der Deich allerdings als weniger gut angesehen, als in den Vorjahren. Die BUKEA unterstützt daher den Antrag der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte dahingehend, dass Sofortmaßnahmen zur Verpressung der Deichschäden bzw. die Wühlmausbekämpfung kurzfristig erfolgen sollte. Eine zukünftig verstärkte Schafbeweidung der Deiche wird als geeignete Maßnahme zur mittelfristigen Verbesserung des Deichzustandes angesehen.

 

Gemäß II 3.1 der „Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft vom 7. April 1987“ ist für die Unterhaltung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen in Wilhelmsburg das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig. Nachdem die BUKEA dem Bezirksamt Mittel für die zusätzlich entstehenden Aufwände in Aussicht gestellt hat, hat der LSBG im Auftrag des Bezirksamts Hamburg-Mitte begonnen, die Schäden zu beseitigen. Die Arbeiten sollen noch im Jahr 2022 abgeschlossen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.