22-0671

Wahl stellvertretender Mitglieder im Jugendhilfeausschuss (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.01.2020
Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

Die GRÜNE-Fraktion schlägt als stellvertretende Mitglieder

- Anais Abraham Herrmann und

- Julia Sievert

vor. Beide Personen sind bislang beratende Mitglieder.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Personen gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.