23-1997

Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 17.09.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.2

Sachverhalt

Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 2 AG SGB VIII stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksversammlung gewählt werden; sie müssen im Bezirk wohnen oder in der Jugendhilfe des Bezirks tätig sein. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen.

Frau Gülten Arslan, bislang stimmberechtigtes Mitglied, verlässt den Jugendhilfeausschuss. Für die Nachbesetzung schlägt der Verein Jugendarbeit Horn e.V. Frau Shila Sindi vor.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 2 AG SGB VIII gebeten.

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