23-1997

Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 17.09.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.2

Sachverhalt

Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 2 AG SGB VIII stimmberechtigte MitgliederaufVorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freienJugendhilfe von der Bezirksversammlung gewählt werden; sie müssen imBezirk wohnen oder in der Jugendhilfe des Bezirks tätig sein. Vorschläge derJugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind entsprechend derBedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zuberücksichtigen.

Frau lten Arslan, bislang stimmberechtigtes Mitglied, verlässt den Jugendhilfeausschuss. Für die Nachbesetzung schlägt der Verein Jugendarbeit Horn e.V. Frau Shila Sindi vor.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 2 AG SGB VIII gebeten.

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