22-4167

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 12.10.2023 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.3

Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

r die Besetzung einer Stellvertretung hat der CVJM zu Hamburg e.V. Herrn Faissal Asmi vorgeschlagen. Herr Asmi ist in der Jugendhilfe im Bezirk Hamburg-Mitte aktiv.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Hamburg-Mitte

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