Wahl eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der GRÜNE2-Fraktion)
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss wählen. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden. Die Anzahl dieser beratenden Mitglieder ist im Gesetz nicht begrenzt.
DIE GRÜNE2-Fraktion schlägt Frau Miriam Natur als beratendes Mitglied vor.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII gebeten.