22-0337.1

Wahl des Bezirkswahlausschusses für die Wahl zur Bürgerschaft am 23. Februar 2020; hier: rechtliche Bewertung zur Zusammensetzung

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.11.2019
Sachverhalt

 

Gemäß § 19 Absatz 4 Bürgerschaftswahlgesetz hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte für die Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 acht Beisitzende und deren Stellvertretungen für die Bezirkswahlausschüsse aus den für die Bürgerschaft Wahlberechtigten des Bezirks zu wählen. In der Sitzung der Bezirksversammlung am 24.10.2019 wurden die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Personen für den zu wählenden Bezirkswahlausschuss nicht gewählt; stattdessen erhielten andere Personen die erforderlichen Mehrheiten.

Das Bezirksamt hat eine rechtliche Prüfung und Information des Hauptausschusses angekündigt.

 

Die anteilige Berücksichtigung der jeweils durch die politischen Parteien vorgeschlagenen Personen ist kein zwingendes Kriterium gemäß § 19 Absatz 4 Bürgerschaftswahlgesetz. Die gesetzliche Regelung schreibt also keine Berücksichtigung der parteilichen Zuordnung bei der Wahl der Mitglieder des Bezirkswahlausschusses vor.

 

Das Landeswahlamt stellt jedoch eine Berechnungsmethode zur Verfügung, mit der sich die jeweilige Anzahl der Mitglieder in dem Ausschuss unter Berücksichtigung der Gewichtung der Mehrheitsverhältnisse der Parteien bei Bedarf ermitteln ließe. Hierauf aufbauend errechnete das Bezirksamt im konkreten Fall, wie groß jeweils die Anzahl der Mitglieder sein müsste, die einer bestimmten Partei zugeordnet sind. Es steht der Bezirksversammlung nichtsdestotrotz frei, ob sie diese Empfehlung annimmt und die parteiliche Gewichtung im Rahmen der Wahl berücksichtigt. Im vorliegenden Fall ist die Bezirksversammlung dieser Empfehlung nur teilweise gefolgt.

 

Einen Anspruch der AfD-Fraktion, im Bezirkswahlausschuss vertreten zu sein, ergibt sich hieraus somit nicht. Die erfolgte Wahl in der Sitzung der Bezirksversammlung am 24.10.2019 war rechtmäßig, auch wenn die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Personen nicht gewählt wurden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.